Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Menschenrechten in Russland und den neuen NGO-Gesetzen


Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0456 - vom 3. Februar 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. Dezember 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Menschenrechten in Russland und den neuen NGO-Gesetzen
Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass unabhängige nichtstaatliche Organisationen (NGOs) und gemeinnützige Organisationen (NPOs) der Schlüssel sind, um eine starke und wirksam funktionierende Zivilgesellschaft zu entwickeln, und dass nichtstaatliche Organisationen heutzutage in großer Zahl in Russland existieren, die von Wohlfahrtseinrichtungen für Kinder bis zu Nachbarschaftsvereinigungen und von Obdachlosenheimen bis zu Verbrauchergruppen reichen,

B. in der Erwägung, dass die Vereinigungsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht und von großer Bedeutung für eine demokratische Gesellschaft ist,

C. in der Erwägung, dass die russische Staatsduma am 23. November 2005 in erster Lesung den Gesetzentwurf mit dem Titel "Über das Einbringen von Änderungen in bestimmte Gesetze der Russischen Föderation" mit überwältigender Mehrheit gebilligt hat wodurch die geltenden Gesetze über die Registrierung von NGOs und insbesondere die Gesetze "Über Organisationen der Zivilgesellschaft", "Über nicht kommerzielle Organisationen" und "Über geschlossene administrativterritoriale Einrichtungen" geändert werden; in der Erwägung, dass die zweite Lesung dieses Gesetzes am 16. Dezember 2005 stattfinden soll,

D. in der Erwägung, dass nach Aussagen des russischen Menschenrechtsbeauftragten Wladimir Lukin der Entwurf gegen die russische Verfassung und das Völkerrecht verstößt und in der Erwägung, dass die Gesellschaftskammer der Russischen Föderation eine neu gebildete Behörde, die die Interessen zwischen Bürgern, Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Behörden koordinieren soll, die Duma gebeten hat, die Abstimmung über das Gesetz zu vertagen, bis seine Folgen im Einzelnen geprüft werden können,

E. in der Erwägung, dass sowohl in Russland als auch auf internationaler Ebene schwerwiegende Bedenken der Öffentlichkeit zu diesen Änderungen geäußert wurden, die die Vereinigungsfreiheit in der Russischen Föderation möglicherweise beschränken

F. in der Erwägung, dass der Europarat auf Ersuchen der Russischen Föderation eine Stellungnahme zu der Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfs mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vorbereitet hat,

G. in der Erwägung, dass Terry Davis, Generalsekretär des Europarats, in einer Erklärung anlässlich der Erläuterung der Stellungnahme äußerte, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Gesetze der Russischen Föderation zur Regelung der Versammlungsfreiheit legitime Ziele der Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche verfolgen, dass es aber dem Europarat erscheint, als ob einige Aspekte dieser Änderungen, die administrative und steuerrechtliche Anforderungen für die Registrierung von nichtstaatlichen und gemeinnützigen Organisationen, die Teilnahme von Ausländern und Minderjährigen und die Kontrollbefugnis der Behörden über die Tätigkeiten von NOGs und über die Gründe für ihre Auflösung betreffen, zu restriktiv seien H. unter Hinweis auf die Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten, die es informellen Gruppen erlauben frei zu existieren, ohne irgend eine Bekanntmachung oder Registrierung bei der Regierung zu beantragen, die ausländischen Bürgern und Staatenlosen, die legal in ihrem Hoheitsgebiet ansässig sind, alle wesentlichen Rechte wie den eigenen Staatsangehörigen in Bezug auf die Gründung von und den Beitritt zu Vereinen einräumen und die es ausländischen Organisationen gestatten, Vertretungen und Filialen zu eröffnen, um ihren Tätigkeiten nachzugehen,

I. in der Erwägung, dass die Demokratie in Russland in jüngster Zeit erheblich geschwächt wurde, besonders durch den Umstand, dass alle größeren Fernsehsender und die meisten Radiosender unter Regierungskontrolle gebracht wurden, durch die zunehmende Selbstzensur in den Printmedien, die Schließung unabhängiger Medien, Einschränkungen des Rechts, öffentliche Kundgebungen zu veranstalten, ein sich verschlechterndes Klima für NGOs mit Fällen von Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten, die Abschaffung der Direktwahl der Regionalgouverneure und eine verstärkte politische Kontrolle der Judikative, wofür der Fall Yukos und die Gerichtsverfahren gegen Herrn Chodorkowskij und Herrn Lebedew als Beispiel dienen


1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0207.
2 ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.