Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30. März 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die öffentliche Konsultation über die Anwendung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU und unterstützt eine Verifizierung der derzeit bestehenden handelspolitischen Schutzinstrumente. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei deren Stellungnahme folgende Eckpunkte für die Anforderungen von Antidumping-Maßnahmen zu berücksichtigen:
- 2. Erhöhung der Transparenz und Berechenbarkeit von Antidumping-Verfahren
- - Die interessierten Parteien sollten schnell über den Eingang eines Antrags auf Einleitung einer Antidumping-Untersuchung informiert werden (z.B. auf der Website der Generaldirektion Handel).
- - Alle relevanten Dokumente (z.B. Fragebögen, interne Leitlinien der Kommission) sollten auf der Website der Generaldirektion Handel zugänglich gemacht werden.
- - Den Mitgliedstaaten sollte eine längere Frist zur Stellungnahme bezüglich der Einleitung von Antidumping-Verfahren eingeräumt werden. Die derzeitige Frist von fünf Tagen reicht nicht aus, um interessierte Parteien zu konsultieren.
- - Die Fristen für die Beantwortung der Fragebögen sollten erheblich verlängert werden. Eine generelle Beantwortungsfrist von drei Monaten erscheint angemessen.
- - Die Beschlüsse über die Nichteinführung von vorläufigen Antidumping-Zöllen sollten bekannt gemacht werden.
- - Das endgültige Auslaufen von Antidumping-Maßnahmen sollte so frühzeitig wie möglich bekannt gemacht werden. Häufig erfolgt die Bekanntmachung erst wenige Tage vor dem Auslaufen, obwohl seit Monaten bekannt ist, dass kein Antrag auf Verlängerung der Maßnahmen gestellt worden ist.
- 3. Neuregelung des Verfahrens zur Feststellung des Gemeinschaftsinteresses
Die Prüfung des Gemeinschaftsinteresses in Handelsschutzuntersuchungen ist eine sinnvolle und notwendige zusätzliche Voraussetzung für das Ergreifen von Maßnahmen. Die bisherige Praxis der Interessenabwägung ist im Wesentlichen fortzuführen.