Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin, den 24. April 2007
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Bundesrat hat in seiner Entschließung vom 15.12.2006 (siehe Drucksache. 884/06(B) ) Forderungen an die Bundesregierung zur Reduzierung des Lärms durch Güterverkehr auf der Schiene gestellt, die inhaltsgleich sind mit Beschlüssen der Gemeinsamen Konferenz der Abteilungsleiter Verkehr und Straßenbau der Länder (GKVS) vom 25./26.10.2006 und der Verkehrsministerkonferenz vom 22./23.11.2006.
Zu dieser Entschließung möchte ich Ihnen folgende Stellungnahme der Bundesregierung übermitteln:
Mit dem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), das ich am 02. Februar 2007 präsentiert habe, wird die Zielsetzung, die auch in der Entschließung des Bundesrats zum Ausdruck kommt, bereits verfolgt. Ein Schwerpunkt dieses Pakets liegt auf der Bekämpfung des Schienenverkehrslärms.
In Folge des Nationalen Verkehrslärmschutzpaketes des BMVBS hat die Bundesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Klärung der noch offenen Fragen eingerichtet, die im Zusammenhang mit der Lärmsanierung Schiene und insbesondere mit der Nachrüstung von lärmarmen Bremsen an Güterwagen stehen. Die interministerielle Arbeitsgruppe wird prüfen, welche Maßnahmen für eine beschleunigte Ausrüstung der Güterwagenflotte mit lärmarmer Technik in Betracht kommen können. Sie soll auch Vorstellungen zur konkreten Ausgestaltung der hierfür erforderlichen staatlichen Rahmenbedingungen entwerfen. Dabei werden auch die Möglichkeiten zu einer lärmreduzierenden Ausgestaltung des Trassenpreissystems berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der Angleichung der Rechtsvorschriften für den Schienengüterverkehr in Europa mit dem Ziel der Interoperabilität und Liberalisierung und im Interesse einer wirksamen Lärmreduzierung ist bei nationalen Initiativen der europäische Kontext zu beachten. Das BMVBS wird sich daher auch im europäischen Rahmen nachdrücklich für eine Lösung der ordnungsrechtlichen, finanziellen und beihilferechtlichen Fragen einsetzen.
Auf Bitten der GKVS wird sich die Bundesregierung zum einen auch um eine Überprüfung der Regelung des § 43 Abs. 1 Satz 2 BImSchG unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen des Schienenlärms auf die Gesundheit der Menschen im Lichte neuerer Lärmwirkungsforschungen befassen und zum anderen möglichst bis zur Verkehrsministerkonferenz am 09./10. Oktober 2007 einen Zeitplan vorlegen, bis wann die verschiedenen von den Ländern in den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom 22./23. November 2006 und des Bundesrates vom 15. Dezember 2006 geforderten Maßnahmen konzipiert und umgesetzt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Tiefensee