Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer Kommunikationsinfrastruktur für die Umgebung des Schengener Informationssystems (SIS) KOM (2007) 311 endg.; Ratsdok. 10706/07
Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass Kommission und Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsorglich die legislativen Voraussetzungen für einen reibungslosen Weiterbetrieb des SIS I+ bzw. SISone4all schaffen, soweit dies aufgrund einer ggf. eintretenden neuerlichen Verzögerung der Betriebsbereitschaft des SIS II erforderlich werden sollte.
Aus Gründen einer Vereinfachung der administrativen Abwicklung einer solchen Sondersituation erscheint auch die ausnahmsweise Finanzierung von ansonsten grundsätzlich durch die Mitgliedstaaten zu tragenden systembezogenen Betriebskosten aus Mitteln des Gemeinschaftshaushalts akzeptabel.
Gleichwohl ist darauf zu achten, dass diese Verfahrensweise nicht zu einem Verlust an budgettechnischer Klarheit oder zur Verwischung kompetenzspezifischer Abgrenzungen zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und der EU andererseits führt.