Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Einschätzung der Kommission, dass zur effektiven Abwehr von biologischen Gefahren natürlichen oder terroristischen Ursprungs eine möglichst optimale grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten von herausragender Bedeutung ist.
- 2. Der Bundesrat bedauert aber, dass sich im gesamten Grünbuch kaum Aussagen zur Kompetenzlage finden. Er regt an, gegenüber der Kommission darauf zu dringen bei künftigen Grünbüchern frühzeitigen kompetenzrechtlichen Überlegungen den notwendigen Stellenwert einzuräumen.
- 3. Der Vorschlag der Kommission, "sensible" Bioforschungsergebnisse künftig in zwei Fassungen zu veröffentlichen - eine für die Öffentlichkeit ohne "sensible" Ergebnisse, eine für die "zuständigen Stellen" mit diesen Ergebnissen - erscheint dem Bundesrat jedoch sehr praxisfremd. Eine Trennung in "sensibel" und "nicht sensibel" wird in der Praxis kaum möglich sein. Die getrennte Veröffentlichung bedeutet zudem einen zusätzlichen Aufwand für die Wissenschaftler, der vermieden werden sollte.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, generell darauf hinzuwirken, dass Aufwand, Formalien und Kosten für gemeinschaftliche Aktivitäten im Rahmen der Biogefahrenabwehr für die Forschungseinrichtungen wie auch KMU auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden.