Der Deutsche Bundestag hat in seiner 108. Sitzung am 5. Juli 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/5924 - den vom Bundesrat eingebrachten
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Drucksache 016/1991 -
mit nachstehenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: ,1. Dem § 42 wird folgender Absatz 5 angefügt:
- (5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt
- 1. Straftaten unter Einsatz von Waffen oder
- 2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben
begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.
In der Rechtsverordnung nach Satz 1 soll bestimmt werden, dass die zuständige Behörde allgemein oder für den Einzelfall.
Ausnahmen insbesondere für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zulassen kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist.
Im Falle des Satzes 2 gilt Absatz 3 entsprechend. Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen."`
- (5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt
- 2. Artikel 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
2. In § 53 Abs. 1 Nr. 23 wird nach der Angabe "§ 36 Abs. 5" die Angabe ", § 42 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2," eingefügt.
Fristablauf: 21.09.07
Erster Durchgang: Drucksache. 233/06 (PDF)