Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juli 2007 verabschiedeten Gesetz
- 1. festzustellen, dass das Gesetz nicht seiner Zustimmung bedarf und
- 2. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Begründung zu Ziffer 1:
Das Gesetz bedarf nach der Föderalismusreform nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates.