Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat
- 1. festzustellen, dass das Gesetz nicht seiner Zustimmung bedarf und
- 2. Zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Begründung zu Ziffer 1:
Das Gesetz bedarf nach der Föderalismusreform nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates.