Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 103634 - vom 19. Februar 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 31. Januar 2008 angenommen.
- - unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 7, 29 und 149 des EG-Vertrags, in denen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, Gleichbehandlung für alle Bürger zu gewährleisten,
- - unter Hinweis auf Artikel 13 des EG-Vertrags, in dem die Europäische Gemeinschaft ermächtigt wird, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierung aus Gründen der rassischen oder ethnischen Herkunft zu bekämpfen,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 28. April 2005 zur Lage der Roma in der Europäischen Union1, vom 1. Juni 2006 zur Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union2 sowie vom 14. November 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten3,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, auf die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie auf den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
- - in Kenntnis des von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte veröffentlichten Berichts über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Jahr 2007,
- - unter Hinweis auf die Initiative "Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015" und den Roma-Bildungsfonds, die im Jahr 2005 von einer Reihe von Mitglied-, Beitrittsund Drittstaaten ins Leben gerufen wurden und in denen die EU-Institutionen stark präsent sind,
- - unter Hinweis auf Artikel 4 des Rahmenabkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
- - unter Hinweis auf den von den Teilnehmerstaaten der OSZE unter Beteiligung der Mitglied- und Beitrittsstaaten der Europäischen Union angenommenen umfassenden auf die Verbesserung der Lage von Roma und Sinti im OSZE-Gebiet gerichteten Aktionsplan, in welchem die Staaten sich unter anderem zu verstärkten Bemühungen um die Gewährleistung einer vollen und gleichberechtigten Teilhabe der Roma und Sinti an der Gesellschaft und um die Beendigung der Diskriminierung der Roma und Sinti verpflichten,
- - unter Hinweis auf die Europäische Charta der Grundrechte und auf die Satzung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,
- - unter Hinweis auf den von der Kommission 2007 veröffentlichten Bericht der hochrangigen beratenden Expertengruppe für die Eingliederung ethnischer Minderheiten in die Gesellschaft und ihre uneingeschränkte Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt mit dem Titel "Ethnic Minorities on the Labour Market - An Urgent Call for Better Social Inclusion" (Ethnische Minderheiten auf dem Arbeitsmarkt - ein dringender Appell zu einer besseren Integration ethnischer Minderheiten in die Gesellschaft),
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die 12 bis 15 Millionen Roma in Europa, davon 10 Millionen in der Europäischen Union, aus Gründen der Rasse diskriminiert werden und in vielen Fällen unter schwerwiegender struktureller Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, sowie aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, einer Behinderung und der sexuellen Ausrichtung vielfach diskriminiert werden, und in der Erwägung, dass die Mehrheit der Roma in Europa im Zuge der EU-Erweiterungen von 2004 und 2007 die Unionsbürgerschaft erhielt, wodurch sie in den Genuss des Rechtes der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen kommen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,
B. in der Erwägung, dass die europäischen Roma ein historischer Teil der Gesellschaft in vielen europäischen Ländern sind und zu ihr beitragen und sich damit von den nationalen Minderheiten in Europa unterscheiden, was spezifische Maßnahmen auf europäischer Ebene rechtfertigt,
C. in der Erwägung, dass die Roma-Unionsbürger in Ausübung ihres Grundrechts als Unionsbürger auf Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit häufig Diskriminierung ausgesetzt sind,
D. in der Erwägung, dass viele Roma und Roma-Gemeinschaften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit niederlassen, in einer besonders schwierigen Lage sind,
E. in der Erwägung, dass bei der Bekämpfung der Diskriminierung der Roma und bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnen in den Mitglied- und Beitrittsstaaten kaum Fortschritte erzielt wurden,
F. in der Erwägung, dass die Segregation im Bildungswesen nach wie vor in den Mitgliedstaaten toleriert wird und dass diese Diskriminierung beim Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung die Roma-Kinder beharrlich an der Ausübung ihres Rechts auf persönliche Entfaltung durch Bildung hindert,
G. in der Erwägung, dass Bildung ein wesentliches Instrument für die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung, Ausbeutung und Kriminalität ist,
H. in der Erwägung, dass unterdurchschnittliche und unhygienische Lebensbedingungen und eine eindeutige Gettoisierung weit verbreitet sind und dass Roma regelmäßig Opfer von Zwangsräumungen werden oder daran gehindert werden, aus einer bestimmten Umgebung wegzuziehen,
I. in der Erwägung, dass die Roma-Gemeinschaften durchschnittlich von inakzeptabel hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind, so dass spezifische Maßnahmen notwendig sind, um den Zugang zu Arbeitsplätzen zu erleichtern, und unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass der europäische Arbeitsmarkt sowie die gesamte europäische Gesellschaft großen Nutzen aus der Eingliederung der Roma ziehen würden,
J. in der Erwägung, dass die Europäische Union über eine Vielfalt von Mechanismen und Instrumenten zur Förderung des Zugangs der Roma zu qualitativ hochwertiger Bildung, Beschäftigung, Wohnungen und Gesundheitsfürsorge verfügt, insbesondere im Rahmen der Integrations-, Regional- und Beschäftigungspolitik,
K. in der Erwägung, dass die soziale Eingliederung der Roma-Gemeinschaften ein immer noch nicht erreichtes Ziel ist und dass die Instrumente der Europäischen Union für sichtbare und nachhaltige Veränderungen eingesetzt werden müssen,
L. in der Erwägung, dass die aktive Teilnahme der Roma am politischen Leben, insbesondere an Entscheidungen über ihr eigenes Leben und Wohlergehen, sichergestellt werden muss,
M. in der Erwägung, dass Romafeindlichkeit in Europa immer noch weit verbreitet ist und von Extremisten propagiert und genutzt wird, was zu rassistischen Angriffen, Hassparolen, körperlichen Angriffen, rechtswidrigen Räumungen und zu Schikanierung durch die Polizei führen kann,
N. in der Erwägung, dass die meisten Roma-Frauen als Roma und als Frauen doppelt diskriminiert werden,
O. in der Erwägung, dass der Holocaust der Roma (Porajmos) uneingeschränkt anerkannt werden muss angesichts der schweren nationalsozialistischen Verbrechen, die die physische Ausrottung der europäischen Roma ebenso wie der Juden und anderer Gruppen zum Ziel hatten,
- 1. verurteilt auf das Schärfste und in aller Deutlichkeit alle Formen von Rassismus und Diskriminierung gegenüber den Roma und anderen, die als "Zigeuner" betrachtet werden
- 2. begrüßt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007, in denen dieser erklärte, er sei sich der besonderen Situation der Roma in der Union bewusst und fordere die Mitgliedstaaten und die Union auf, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um die Integration dieser Bevölkerungsgruppe zu verbessern, und fordere die Kommission auf, die bestehenden Politiken und Instrumente zu prüfen und den Rat vor Ende Juni 2008 über die entsprechenden Fortschritte zu unterrichten;
- 3. ist der Auffassung, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verantwortung für die bessere Eingliederung der Roma und die Durchsetzung ihrer Grundrechte als europäische Bürger tragen und ihre diesbezüglichen Bemühungen im Hinblick auf sichtbare Ergebnisse dringend verstärken müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen auf, geeignete soziale und politische Rahmenbedingungen für die effektive Eingliederung der Roma zu schaffen;
- 4. fordert die neu geschaffene Agentur für Grundrechte nachdrücklich auf, die Bekämpfung der Romafeindlichkeit ganz oben auf ihre politische Agenda zu setzen;
- 5. bekräftigt die bedeutende Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung der Diskriminierung der Roma, welche oft strukturell ist und deshalb mit Hilfe eines umfassenden Ansatzes auf EU-Ebene, insbesondere durch die Ausarbeitung gemeinsamer Maßnahmen, angegangen werden muss; weist aber darauf hin, dass die Schlüsselkompetenzen für Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und zur Selbstbestimmung der Roma, zur Umsetzung politischer Maßnahmen sowie für den entschiedenen Einsatz von politischem Willen, Zeit und Ressourcen bei den Mitgliedstaaten liegen;
- 6. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Hinblick auf eine kohärente EU-Politik eine europäischen Rahmenstrategie für die Eingliederung der Roma auszuarbeiten; fordert sie ferner auf, einen umfassenden Aktionsplan der Gemeinschaft für die Eingliederung der Roma zu entwerfen, mit dem die Verwirklichung der Ziele der Rahmenstrategie finanziell unterstürzt werden soll;
- 7. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen umfassenden Aktionsplan der Gemeinschaft für die Integration der Roma zu entwickeln, und stellt fest, dass dieser Plan von der Gruppe der Kommissionsmitglieder, die im Rahmen ihres jeweiligen Portfolios, d. h. Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Chancengleichheit, Justiz, Freiheit, Bildung, Kultur und Regionalpolitik, für die soziale Eingliederung von EU-Bürgern zuständig sind, erarbeitet und umgesetzt werden muss;
- 8. fordert die Kommission auf, einem ihrer Mitglieder die Koordinierung einer Politik für die Roma zu übertragen;
- 9. fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Behandlung von Themen im Zusammenhang mit den Roma nach dem Konzept "von Roma zu Roma" vorzugehen und so größere Wirkung zu erzielen, und fordert sie ferner auf, verstärkt Roma in ihren Verwaltungsstrukturen zu beschäftigen;
- 10. fordert die Kommission auf, ein eigenes Referat für die Roma einzurichten, um die Umsetzung der europäischen Rahmenstrategie für die Eingliederung der Roma zu koordinieren die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, gemeinsame Aktionen der Mitgliedstaaten zu koordinieren und die durchgängige Berücksichtigung von die Roma betreffenden Fragen bei allen zuständigen Stellen sicherzustellen
- 11. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen privater Investitionen auf die Chancengleichheit als maßgeblichen und wesentlichen Faktor bei der Freigabe von EU-Mitteln zu bewerten, indem für natürliche und/oder juristische Personen, die Angebote für von der EU finanzierte Projekte vorlegen, verbindlich vorgeschrieben wird eine Untersuchung zur Chancengleichheit anzustellen und einen entsprechenden Aktionsplan zu erstellen und umzusetzen;
- 12. begrüßt die von der Kommission angekündigten Initiativen, unter anderem eine Mitteilung über die überarbeitete Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung, das Grünbuch über die Ausbildung von Schülern mit Migrationshintergrund oder aus benachteiligten Minderheiten, zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG sowie insbesondere den Vorschlag für ein hochrangiges Roma-Forum zur Ausarbeitung wirksamer Maßnahmen in den die Roma betreffenden Bereichen;
- 13. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine gesamteuropäische Krisenkarte auszuarbeiten anhand derer die Gebiete in der EU ermittelt und überwacht werden, in denen Gemeinschaften am stärksten von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind
- 14. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die mögliche Stärkung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Bildungswesen mit Schwerpunkt auf der Beseitigung der Segregation zu untersuchen und dem Parlament binnen einem Jahr nach Annahme dieser Entschließung darüber Bericht zu erstatten; betont, dass der gleichberechtigte Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung eine Priorität der europäischen Strategie für die Roma sein sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf Maßnahmen zur Eingliederung der Roma ab der frühesten Kindheit in Regelschulen in den Mitgliedstaaten verstärkt zu fördern und finanziell zu unterstützen und die Förderung der Roma an Sekundar- und höheren Schulen, in der Berufsbildung, in der Erwachsenenbildung, bei Maßnahmen zum lebenslangen Lernen und an Hochschulen sowie auch andere erfolgreiche und positive Programme zur Beseitigung der Segregation zu unterstützen;
- 15. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Ausbeutung, die Zwangsbettelei und das Fernbleiben vom Schulunterricht von Roma-Kindern sowie die Misshandlung von Roma-Frauen zu bekämpfen;
- 16. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Eingliederung der Roma in den Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen wie finanzielle Unterstützung von Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmarktförderung, konsequente Durchsetzung des Verbots der beruflichen Diskriminierung sowie Förderung von Kleinunternehmen und Selbständigkeit der Roma zu unterstützen;
- 17. fordert die Kommission auf, die im oben genannten Bericht der hochrangigen beratenden Expertengruppe vorgeschlagene Vergabe von Mikrokrediten zu prüfen, Kleinunternehmensgründungen zu fördern und den Wucherpraktiken, die zahlreiche benachteiligte Gemeinschaften lähmen, ein Ende zu setzen;
- 18. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, systematische nationale Programme zur Verbesserung der Gesundheitslage der Roma-Gemeinschaften zu unterstützen insbesondere durch die Einführung eines geeigneten Impfplans für Kinder; fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem systematischen Ausschluss bestimmter Roma-Gemeinschaften von der Gesundheitsversorgung, von dem etwa - aber nicht ausschließlich - Gemeinschaften in abgelegenen Gebieten betroffen sind, sowie den in der Vergangenheit festgestellten oder immer noch zu beklagenden schweren Menschenrechtsverletzungen im Gesundheitswesen, einschließlich ethnischer Segregation in Gesundheitseinrichtungen und Zwangssterilisierung von Roma-Frauen, unverzüglich ein Ende zu setzen und in geeigneter Weise zu begegnen;
- 19. fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf den bestehenden positiven Unterstützungsmodellen für Programme zur Beendigung des Wohnens der Roma in Slums mit ihren erheblichen sozialen, ökologischen und gesundheitlichen Risiken aufzubauen soweit derartige Modelle in den Mitgliedstaaten bestehen, und andere positive und erfolgreiche Modelle im Wohnungswesen für die Roma einschließlich der Roma-Migranten zu unterstützen;
- 20. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Problem der Lager zu lösen, in denen es keinerlei Hygiene- und Sicherheitsstandards gibt und wo eine große Zahl von Roma-Kindern bei Unfällen im Haushalt, vor allem bei Bränden, die durch fehlende Sicherheitsstandards verursacht werden, sterben;
- 21. fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die Politik der Europäischen Union für die Roma mit dem "Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015" abzustimmen und sich bestehende Initiativen wie den Roma-Bildungsfonds, dem Aktionsplan der OSZE und die Empfehlungen des Europarats zu Nutze zu machen, um die Wirksamkeit der Bemühungen in diesem Bereich zu erhöhen;
- 22. betont die Wichtigkeit der Einbindung der lokalen Gebietskörperschaften bei der wirksamen Durchführung der Maßnahmen zur Eingliederung der Roma und Bekämpfung der Diskriminierung;
- 23. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Roma-Gemeinde an der Basis einzubeziehen, damit ihre Angehörigen in die Lage versetzt werden, in vollem Umfang von den Fördermaßnahmen der Europäischen Union zur Durchsetzung ihrer Rechte und Eingliederung ihrer Gemeinschaften unter anderem im Bereich der Bildung, Beschäftigung und Bürgerbeteiligung profitieren zu können, weil eine erfolgreiche Integration einen Bottom-Up-Ansatz und gemeinsame Verantwortung voraussetzt; betont die Wichtigkeit der Entwicklung von Humanressourcen und beruflicher Kompetenzen in der Roma-Gemeinde, um die Beteiligung der Roma auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung einschließlich der EU-Institutionen zu gewährleisten;
- 24. erinnert daran, dass sich alle Beitrittsstaaten im Zuge der Beitrittsverhandlungen und des Beitrittsverfahrens verpflichtet haben, die Eingliederung der Roma-Gemeinschaften voranzutreiben und ihre Rechte auf Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnungen durchzusetzen; fordert die Kommission auf, den Stand der Umsetzung dieser Verpflichtungen und die Lage der Roma in allen Mitgliedstaaten einer Prüfung zu unterziehen;
- 25. fordert die Kommission und die zuständigen Behörden auf, der Schweinemast auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Lety (Tschechische Republik) ein Ende zu setzen und dort eine Gedenkstätte für die Opfer zu errichten;
- 26. ist der Auffassung, dass es die verschiedenen Aspekte der politischen Aufgabe der Eingliederung der Roma genauer untersuchen sollte;
- 27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten, dem Europarat sowie der OSZE zu übermitteln.
- 1 ABl. C 45 E vom 23.2.2006, S. 129.
- 2 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 283.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0534.