858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009
A.
Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes aus folgenden Gründen einberufen wird:
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc (§ 37a Absatz 3 Satz 3 BImSchG)
In Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc ist § 37a Absatz 3 Satz 3 wie folgt zu fassen:
- Unbeschadet der Sätze 1 und 2 beträgt der Mindestanteil von Biokraftstoff an der Gesamtmenge Otto- und Dieselkraftstoffs, die von Verpflichteten in Verkehr gebracht wird, im Jahr 2009 6,25 Prozent und in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils 6,25 Prozent.
Begründung
Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 19. Dezember 2008 (BR-Drucksache 830/08(B) ).
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 bezüglich des Gesetzentwurfs zur "Änderung der Förderung von Biokraftstoffen" zu Nummer 2 des Gesetzes beschlossen, dass auf Grund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse auf dem Biokraftstoffmarkt die für das Jahr 2009 vorgesehenen Steuerstufen für Biodiesel und Pflanzenöl ausgesetzt werden sollen. Sollte mit den Biokraftstoffberichten der Bundesregierung keine Verbesserung der Situation festgestellt werden, sollte dies auch für die Jahre 2010 und 2011 erfolgen.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung vom 21. Januar 2009 (BT-Drucksache 016/11641) diesen Beschluss ab. Sie begründet dies damit, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf bereits vorgesehen ist, den Steueranteil für reinen Biodiesel ab 2009 lediglich um 3 Cent/l anstatt 6 Cent/l (bisherige rechtliche Regelung) zu erhöhen. Weitergehende Steuersenkungen würden zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen.
Die aktuelle Marktsituation im Jahr 2009 zeigt jedoch, dass gerade auf Grund der Produktionsrückgänge Erlösausfälle in Milliardenhöhe mit entsprechenden Steuerausfällen entstehen. Denn mit Beginn des Jahres 2009 ist der Biodiesel-Absatz völlig eingebrochen: Nach Angaben des Bundesverbandes biogene und regenerative Kraft- und Treibstoffe (BBK) ist nur ein Fünftel der jährlichen Produktionskapazität in Betrieb, die Hälfte der Ölmühlen haben den Betrieb eingestellt. Laut Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) hat die Nachfrage im Reinkraftstoffbereich deutlich nachgelassen. Bei den Speditionen wird angesichts der attraktiven Dieselpreise kaum noch Rapsölkraftstoff eingesetzt und immer mehr Tankstellen nehmen Biodiesel (B 100) aus dem Angebot.
Die vorgesehene Absenkung der Biokraftstoffquote von 6,25 auf 5,25 Prozent trägt weder der erreichten Marktsituation noch den politischen Zielvorgaben auf EU- und Bundesebene Rechnung. In Deutschland wurde bereits 2008 ein erheblich höherer Anteil von Biokraftstoffen am Gesamtkraftstoffabsatz, ca. 7,2 Prozent, aber auch allein durch die Beimischung ein Biodiesel zum fossilen Diesel von 5,4 Prozent erreicht. Eine Absenkung der bereits erreichten Biokraftstoffquote würde Marktpotenzial für die bestehenden Erzeugungsanlagen entziehen und einen weiteren Rückschlag im Bereich der Verwendung von Biokraftstoffen bedeuten. Sowohl auf EU-Ebene mit einem EU-Ziel von 10 Prozent (energetisch) Biokraftstoff am Gesamtkraftstoffmarkt als auch auf Bundesebene mit dem Beschluss des IEKP der Bundesregierung werden die Ziele mit dem vorgelegten Gesetz konterkariert.
Sowohl aus Klimaschutzgründen als auch aus Gründen der Versorgungssicherheit wurde lange Zeit der Ausbau der Produktion und des Einsatzes von Biokraftstoffen in Deutschland politisch unterstützt, durch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen vorangetrieben und Investitionen mit Zuschüssen (Steuermitteln) unterstützt. Zahlreiche Unternehmen und Investoren haben unter diesen Vorzeichen in Produktionsanlagen investiert, die aktuell aufgrund der Marktverhältnisse zwischen Rohöl und Agrarprodukten, insbesondere aber auf Grund der schrittweise steigenden Besteuerung der Pflanzenöl basierten Biokraftstoffe, die als Reinkraftstoff vermarktet werden, stillgelegt wurden oder in Kürze stillgelegt werden. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise und des Erfordernisses, beispielhaft die Klimaschutzziele in Deutschland und Europa zu erreichen, ist es widersinnig, den Absatzmarkt für Pflanzenöl basierte Biokraftstoffe, für deren Produktion in Deutschland selbst genügend Kapazitäten errichtet worden sind, durch wiederum kurzfristige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen einzuschränken.
2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa (§ 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 EnergieStG)
Bei Ablehnung entfällt Ziffer 3
In Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa ist § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 wie folgt zu fassen:
- 1. für 1 000 l Fettsäuremethylester bis 31. Dezember 2007 399,40 EUR vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 336,40 EUR ab 1. Januar 2009 399,40 EUR,
Folgeänderung:
In Artikel 2 ist Nummer 3 wie folgt zu fassen:
"3. § 57 Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
- a) nach § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1
- bis 31. Dezember 2007 90,00 EUR ab 1. Januar 2008
- bis 31. Dezember 2008 150,00 EUR
- ab 1. Januar 2009 90,00 EUR,"
Begründung
Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 19. Dezember 2008 (BR-Drucksache 830/08(B) ).
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 bezüglich des Gesetzentwurfs zur "Änderung der Förderung von Biokraftstoffen" zu Nummer 2 des Gesetzes beschlossen, dass auf Grund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse auf dem Biokraftstoffmarkt die für das Jahr 2009 vorgesehenen Steuerstufen für Biodiesel und Pflanzenöl ausgesetzt werden sollen. Sollte mit den Biokraftstoffberichten der Bundesregierung keine Verbesserung der Situation festgestellt werden, sollte dies auch für die Jahre 2010 und 2011 erfolgen.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung vom 21. Januar 2009 (BT-Drucksache 016/11641) diesen Beschluss ab. Sie begründet dies damit, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf bereits vorgesehen ist, den Steueranteil für reinen Biodiesel ab 2009 lediglich um 3 Cent/l anstatt 6 Cent/l (bisherige rechtliche Regelung) zu erhöhen. Weitergehende Steuersenkungen würden zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen.
Die aktuelle Marktsituation im Jahr 2009 zeigt jedoch, dass gerade auf Grund der Produktionsrückgänge Erlösausfälle in Milliardenhöhe mit entsprechenden Steuerausfällen entstehen. Denn mit Beginn des Jahres 2009 ist der Biodiesel-Absatz völlig eingebrochen: Nach Angaben des Bundesverbandes biogene und regenerative Kraft- und Treibstoffe (BBK) ist nur ein Fünftel der jährlichen Produktionskapazität in Betrieb, die Hälfte der Ölmühlen haben den Betrieb eingestellt. Laut Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) hat die Nachfrage im Reinkraftstoffbereich deutlich nachgelassen. Bei den Speditionen wird angesichts der attraktiven Dieselpreise kaum noch Rapsölkraftstoff eingesetzt und immer mehr Tankstellen nehmen Biodiesel (B 100) aus dem Angebot.
Die in dem Gesetz vorgesehene Steueranpassung für den Absatz von Biodiesel in Reinform ist unzureichend. Sie berücksichtigt nicht die im zuletzt durch die Bundesregierung vorgelegten Bericht (BT-Drucksache 016/10964 vom 12. November 2008) dargestellte Unterkompensation bei der Wettbewerbsfähigkeit der Pflanzenöl basierten Biokraftstoffe.
Vielmehr ist es angesichts der Wirtschaftslage in Deutschland erforderlich, den Beschlüssen und Initiativen des Bundesrates entsprechend bei der Gestaltung der Besteuerung von Pflanzenöl basierten Biokraftstoffen, die in Reinform vermarktet werden sollen, sowohl die Unterkompensation als auch Überkompensation zu berücksichtigen und die Energiesteuer so anzupassen, dass der Absatz von reinen Biokraftstoffen insbesondere im Flottenverbrauch weiterhin wettbewerbsfähig gestaltet wird.
Das jetzt vorliegende Gesetz trägt dieser wiederholten Forderung des Bundesrates in keinster Weise Rechnung. Eine Nachbesserung über ein Vermittlungsverfahren ist erforderlich.
Die Folgeänderung soll vermeiden, dass für den Verbrauch von Biodiesel in der Landwirtschaft höhere Energiesteuerbeträge rückerstattet werden als zuvor abgeführt wurden.
Für den Fall, dass die Empfehlung unter Ziffer 2 im Plenum eine Mehrheit findet, wird empfohlen, den Vermittlungsausschuss auch aus folgendem Grund einzuberufen:
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - (§ 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 EnergieStG)
Entfällt bei Ablehnung von Ziffer 2
In Artikel 2 ist in Nummer 2 Buchstabe b nach Doppelbuchstabe aa folgender Doppelbuchstabe aa1 einzufügen:
- "aa1) Satz 3 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- "2. für 1 000 l Pflanzenöl
- bis 31. Dezember 2007 470,40 EUR
- vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 388,90 EUR
- ab 1. Januar 2009 470,40 EUR,"
- "2. für 1 000 l Pflanzenöl
Folgeänderungen:
In Artikel 2 ist Nummer 3 wie folgt zu ändern:
- a) Der Eingangssatz ist wie folgt zu fassen:
§ 57 Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe a und b wird wie folgt gefasst:
- b) Nach Buchstabe a ist folgender Buchstabe b anzufügen: "
- b) nach § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2
- bis 31. Dezember 2007 23,52 EUR
- ab 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 100,00 EUR
- ab 1. Januar 2009 23,52 EUR,"
- b) nach § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2
Begründung
Auch für reines Pflanzenöl hat der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht (BT-Drucksache 016/10964 vom 12. November 2008) eine Unterkompensation festgestellt, die die Wettbewerbsfähigkeit von reinem Pflanzenöl als Kraftstoff massiv beeinträchtigt. Dem Vorschlag des Bundesrates (BR-Drucksache 830/08(B) ) ist der Deutsche Bundestag nicht gefolgt. Daher soll, wie bei Biodiesel vorgeschlagen, auch die Besteuerung von reinem Pflanzenöl ab 2009 ebenfalls auf die Steuerstufe des Jahres 2007 zurückgeführt werden.
B.
- 4. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
C.
- 5. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Ungeachtet weiterhin bestehender Vorbehalte in einzelnen Punkten begrüßt der Bundesrat, dass der Deutsche Bundestag in der noch laufenden Legislaturperiode eine Fortführung der steuerlichen Förderung von Biokraftstoffen beschlossen hat.
Im Interesse des Umwelt- und Ressourcenschutzes sowie der Biomasseerzeuger und der Hersteller von Biokraftstoffen hält der Bundesrat alsbald die Schaffung verlässlicher rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für dringend erforderlich. Hierzu bedarf es einer der jeweiligen Marktsituation angepassten dynamischen Steuerregelung.
Der Bundesrat bedauert, dass die von ihm am 19. Dezember 2008 (BR-Drucksache 830/08(B) ) geforderte Aussetzung der Besteuerung für Biodiesel und Pflanzenöl in Reinform und auch die zumindest geforderte Aussetzung der stufenweisen Anhebung der Energiesteuer für diese Produkte nicht erfolgt ist.
Der Bundesrat bittet, Biomethan als Biokraftstoff der zweiten Generation und damit als besonders förderungswürdigen Biokraftstoff anzuerkennen und dem entsprechend Biomethan auch in der Beimischung zu Erdgas bis 2015 steuerfrei zu stellen.