Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Grundausrichtung des Richtlinienvorschlags, der zum Ziel hat, Schwachstellen in den Eigenkapitalvorschriften und im Risikomanagement der Kreditinstitute, die zu den weltweiten Finanzmarktturbulenzen beigetragen haben, zu beseitigen.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass der Richtlinienvorschlag angesichts der nicht abgeschlossenen Arbeiten zu Änderungen der Baseler Eigenkapitalübereinkunft noch nicht mit dem supranationalen Regelungswerk übereinstimmt. Im Interesse der internationalen Finanzmarktstabilität und im Interesse der Vermeidung von Aufsichtsarbitage und darauf beruhenden möglichen Wettbewerbsverzerrungen spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Änderungen im Einklang mit den Anpassungen des Baseler Ausschusses vorzunehmen.
- 3. Um diese Übereinstimmung herzustellen, wird der Regelungstext mit großer Wahrscheinlichkeit in Detailfragen noch Änderungen erfahren. Die Bundesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass insbesondere solche Bestimmungen geändert werden, die unbeabsichtigt durch kumulative Mechanismen Risiken überzeichnen und die Kreditvergabebereitschaft beeinträchtigen können.
- 4. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass seitens der Kommission nur Folgeabschätzungen allgemeiner Art und keine Auswirkungsstudien - wie mehrfach bei Basel II - vorgenommen wurden. In der Folgeabschätzung der Kommission wird damit gerechnet, dass weitgehend vorhandene Eigenkapitalpuffer zur Verfügung stehen, während einzelne Kreditinstitute von einem erheblichen zusätzlichen Eigenkapitalbedarf ausgehen.
- 5. Der Bundesrat fordert dazu auf, den künftigen Eigenkapitalbedarf noch vor der Verabschiedung des vorliegenden Richtlinienvorschlags quantitativ in repräsentativen Stichproben in Bezug auf die Auswirkungen dieses Richtlinienvorschlags und der bisherigen Änderungen der CRD-Richtlinie zu erfassen. Die für das Frühjahr 2010 geplanten Studien sollten vorgezogen werden.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, den nationalen Gesetzgebern für die Umsetzung Zeit bis zum 1. Juli 2011 zu geben und die so gewonnene Zeit für eine verbesserte Regulierung zu nutzen. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass der zu erwartende Umsetzungsaufwand in den Instituten erheblich sein wird. Er hält für die geschäftspolitische Neuausrichtung der Banken eine angemessene Anpassungszeit für erforderlich.