Der Bundesrat hat in seiner 8 74. Sitzung am 24. September 20 10 gemäß § § 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG hinsichtlich der Vorschriften für gemäß dem Flexibilitätssystem in Verkehr gebrachte Motoren zur Kenntnis.
- 2. Er weist darauf hin, dass vielerorts in den Ballungsräumen die europäischen Luftqualitätsstandards trotz der bereits eingeleiteten Maßnahmen nicht eingehalten werden. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass ein wesentlicher Grund für die gegenwärtigen Probleme bei der Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe in der fehlenden zeitlichen Harmonisierung der Anforderungen des europäischen Rechts an die Luftqualität einerseits und an die Emissionsbegrenzungen andererseits liegt. Die Länder haben durch umfangreiche Luftreinhalte-/Aktionspläne, wie z.B. Umweltzonen oder Lkw-Durchfahrtsverbote, Maßnahmen ergriffen, um zu einer mittelfristigen bis langfristigen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu gelangen. Darüber hinaus sind insbesondere Maßnahmen, die direkt an der Quelle ansetzen, von besonderer Bedeutung, um die Grenzwerte einhalten zu können.
- 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der vorliegende Vorschlag der Kommission den bisherigen Anstrengungen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zuwiderläuft und dem Erfordernis einer zeitlichen Harmonisierung der Anforderungen des europäischen Rechts an die Luftqualität und an die Emissionsbegrenzungen nicht Rechnung trägt.
- 4. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich im Rahmen der Beratungen der vorgeschlagenen Richtlinie auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass diesem Erfordernis einer zeitlichen Harmonisierung Rechnung getragen wird.
- 5. Der Bundesrat empfiehlt, nur solche wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung einzelner Wirtschaftsbranchen im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu ergreifen, die keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Mensch, insbesondere die lufthygienischen Belange haben. Er erinnert daran, dass auch Anreize zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien eine wichtige wirtschaftspolitische Maßnahme darstellen können.