Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu "Eine EU-Strategie für die Jugend - Investitionen und Empowerment" (2009/2159(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 106852 - vom 7. Juni 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. Mai 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass - insbesondere in Zeiten, in denen der Anteil der jungen Menschen an der Gesamtbevölkerung beständig abnimmt - Investitionen in Maßnahmen für junge Menschen wesentlich für die Zukunft der europäischen Gesellschaften sind,

B. in der Erwägung, dass alle jungen Menschen ein Mehrwert für die Gesellschaft sind und als solcher anerkannt werden sollten,

C. in der Erwägung, dass die heutigen Generationen, wenn sie die gegenwärtige Politik gestalten, eine große Verantwortung gegenüber jungen Menschen und künftigen Generationen tragen; in der Erwägung, dass politische Entscheidungsträger und Wissenschaftler die Ansichten junger Menschen berücksichtigen und ihnen ein Mitspracherecht einräumen müssen,

D. in der Erwägung, dass die Europäische Union über wichtige Instrumente im Zusammenhang mit der Jugendpolitik verfügt, dass diese Instrumente aber von den Mitgliedstaaten in vollem Umfang genutzt, den Bürgern vermittelt und integriert werden müssen,

E. in der Erwägung, dass Beschäftigung mehr ist als nur entlohnte Arbeit; sie ist eine Form der Sozialisierung und kann sehr wichtig sein, was Unterstützung, Strukturgebung und Identitätsbildung betrifft,

F. in der Erwägung, dass ein unsicherer Arbeitsplatz junge Menschen dazu veranlassen könnte, keine Familie zu gründen bzw. die Familiengründung aufzuschieben, was Auswirkungen auf die demografischen Entwicklungen hat,

G. in der Erwägung, dass die heutige Jugend Europas steigenden Arbeitslosenquoten ausgesetzt und schwer von der Wirtschaftskrise getroffen ist, wobei insbesondere Jugendliche mit niedrigem Bildungsniveau mit höherer Wahrscheinlichkeit von Arbeitslosigkeit betroffen sind; in der Erwägung, dass es daher wichtig ist, für eine bestmögliche Ausbildung der Jugendlichen zu sorgen, um einen schnellen Einstieg in und eine nachhaltige Teilhabe am Arbeitsmarkt sicherzustellen,

H. in der Erwägung, dass der gleichberechtigte Zugang aller jungen Menschen zu qualitativ hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung auf allen Ebenen unterstützt und die Möglichkeiten des lebenslangen Lernens weiter gefördert werden sollten,

I. in der Erwägung, dass der Übergang junger Menschen von der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Arbeitsmarkt erleichtert werden sollte,

J. in der Erwägung, dass es dringend notwendig ist, dem Problem der Schulabbrecher und der Analphabetenquote, insbesondere unter Jugendlichen und jugendlichen Gefängnisinsassen, absolute Priorität einzuräumen,

K. in der Erwägung, dass Fragen rund um Gesundheit, Wohnraum und Umwelt für junge Menschen sehr wichtig sind und gravierende Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Zukunft haben können; in der Erwägung, dass ein günstiges Umfeld im Hinblick auf Bildung, Beschäftigung, soziale Integration und Gesundheit gefördert werden sollte,

L. in der Erwägung, dass es jungen Menschen zwar möglich sein muss, sich auf ein intaktes Familienumfeld verlassen zu können, dass sie aber Unterstützung brauchen, um ihren Bedarf an Autonomie und Unabhängigkeit zu decken,

M. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission und in der Entschließung des Rates Umweltaspekte nicht ausdrücklich erwähnt werden, obwohl sie für junge Menschen von ausschlaggebender Bedeutung sind und schwerwiegende Auswirkungen auf Gesundheit, Lebensqualität und Wohlergehen künftiger Generationen haben; daher in der Erwägung, dass Umweltfragen in einer EU-Strategie für die Jugend klar in den Aktionsbereichen erwähnt werden sollten,

N. in der Erwägung, dass die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht nur ein wichtiges Instrument ist, jungen Menschen Einflussmöglichkeiten zu verleihen, sondern auch zu ihrer persönlichen Entwicklung, zu ihrer besseren Integration in die Gesellschaft, zum Erwerb von Fähigkeiten und zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein beiträgt,

O. in der Erwägung, dass die Jugendarbeit in der Jugendstrategie der EU als sinnvolle Freizeitaktivität für und durch Jugendliche, aber auch im Hinblick auf den Erwerb von Fähigkeiten und die Persönlichkeitsentwicklung wichtig ist,

P. in der Erwägung, dass das Erlernen und Erfahren von Teilhabe in der Gesellschaft das Verständnis und die aktive Teilnahme an Demokratie und ihren Prozessen fördert,

Q. in der Erwägung, dass junge Menschen besser darüber informiert werden sollten, dass europäische Programme, die ihnen zugute kommen, existieren, damit mehr von ihnen an diesen Programmen teilnehmen,

R. in der Erwägung, dass eine wirkungsvolle Jugendpolitik zur Entwicklung einer europäischen Mentalität beitragen kann,

Allgemeine Bemerkungen

Grundlegende Bemerkungen zur Wirksamkeit der Jugendstrategie

Aktionsbereiche

Allgemeine, in jedem Aktionsbereich anzuwendende Grundsätze

Allgemeine und berufliche Bildung

Beschäftigung und Unternehmergeist

Gesundheit, Wohlbefinden und Umwelt

Teilhabe

Kreativität und Kultur

Freiwilligentätigkeit

Soziale Eingliederung

Jugend in der Welt