Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung

874. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2010

A

B

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Begründung:

Der Bundesrat befürwortet, dass die Kosten für die hoheitlichen Tätigkeiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt auf dem Gebiet des Mess- und Eichwesens entsprechend den Festlegungen des § 14 Eichgesetzes i.V.m. § 3 Satz 1 Verwaltungskostengesetz so bemessen werden, dass zwischen dem Verwaltungsaufwand, der wirtschaftlichen Bedeutung und dem wirtschaftlichen Wert der Tätigkeit ein angemessenes Verhältnis besteht. Um dem Grundsatz der Kostendeckung Rechnung zu tragen, ist hier eine Aktualisierung erforderlich.

Der Bundesrat hält es nunmehr für dringend erforderlich, die Eichkostenverordnung gleichermaßen kostendeckend anzupassen. Die Eichkostenverordnung wurde zuletzt im Jahr 2001 angepasst. Bereits zum damaligen Zeitpunkt wurde in der Begründung ausgewiesen, dass auch mit der Novelle immer noch eine Kostenunterdeckung von acht Prozent bestand. Desto dringender erscheint nunmehr Handlungsbedarf.