878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010
A
- 1. Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
- a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Einführung der elektronischen Übermittlung der Jahresabschlüsse bilanzierender Unternehmen an die Finanzämter ("E-Bilanz") bei gleichzeitigem Wegfall der bisherigen Übermittlung in Papierform als eine gute Möglichkeit, Verfahrensabläufe zu beschleunigen, Fehler zu reduzieren und Kosten für Unternehmen und Verwaltung einzusparen.
- b) Allerdings betrachtet der Bundesrat die durch das Bundesministerium der Finanzen entwickelten Taxonomien, die als Grundlage für die Durchführung der Datenübermittlung dienen, kritisch. Der vorgesehene Umfang und der Detaillierungsgrad der von den Unternehmen zu übermittelnden Daten gehen danach deutlich über die bisherigen Anforderungen hinaus und würden in den betroffenen Unternehmen zu einem signifikanten Mehraufwand führen.
- c) Der Bundesrat befürchtet daher, dass die eigentlichen Ziele der E-Bilanz - Vereinfachung, Bürokratieabbau und Kostenreduktion - durch die konkrete Ausgestaltung konterkariert werden könnten.
- d) Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund ausdrücklich die vorgesehene Verschiebung der Einführung der E-Bilanz um ein Jahr, um den betroffenen Unternehmen ausreichende Übergangszeiträume für die Implementierung und buchhalterische Umsetzung der neuen Vorgaben einzuräumen.
- e) Der Bundesrat unterstützt nachdrücklich die Ankündigung des Bundesministeriums der Finanzen, die durch die Verschiebung gewonnene Zeit zu nutzen, um im Rahmen eines Pilotprojekts den Umfang der zu übermittelnden Daten zu überprüfen. Er plädiert dafür, dass Umfang und Detaillierungsgrad der zu übermittelnden Daten auf das Nötigste beschränkt werden. Die Verschiebung des Anwendungszeitpunkts sollte daneben auch zur Prüfung von Vereinfachungen des Verfahrens insbesondere im Hinblick auf kleine Unternehmen und zur Verbesserung der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit genutzt werden. Die E-Bilanz darf nicht zu einer gegenüber dem bisherigen Verfahren (in Papierform) höheren Belastung für die Wirtschaft führen.
- f) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auch die spezielle Situation rechtlich unselbstständiger inländischer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, insbesondere ausländische Finanzdienstleistungsinstitute, zu beachten. Sie sind von der Neuregelung in besonderem Maße betroffen, da sie keine Einzelabschlüsse nach HGB mehr aufstellen und offenlegen müssen. Sie würden durch die E-Bilanz in der bislang vorgesehenen Form zu einer deutlichen Ausweitung ihrer Rechnungslegung allein für steuerliche Zwecke gezwungen, was mit unverhältnismäßig hohen Kosten in den Betriebsstätten verbunden wäre. Klärungsbedarf besteht auch in weiteren Spezialfällen, etwa bezüglich Organschaften, der Tonnagebesteuerung und hinsichtlich der angekündigten branchenspezifischen Spezial-Taxonomien.
- g) Der Bundesrat empfiehlt, den Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats aufzugreifen und im Rahmen der Überprüfung des Datenumfangs auch eine Quantifizierung der Bürokratiekosten der Wirtschaft vorzunehmen.