895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012
A
- 1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zu zusätzlichen Hilfen für die von der Bundeswehrstrukturreform und durch den Abzug ausländischer Streitkräfte betroffenen Städte und Gemeinden auf. Diese Hilfen sollen umfassen:
- a) Aufstockung der jährlichen Bundesmittel für die Städtebauförderungsprogramme um jährlich 50 Millionen Euro mit Förderschwerpunkt "Konversionen" für die nächsten 10 Jahre. Die Erhöhung der Bundesfinanzhilfen darf nicht zu Lasten der übrigen städtebaulichen Förderprogramme gehen.
- b) Anerkennung der bodenrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (gegebenenfalls durch eine Öffnungsklausel im BImA-Gesetz), dass die Verkäufe der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) an die konversionsbetroffenen Gemeinden zum sanierungs- oder entwicklungsunbeeinflussten Grundstückswert vorzunehmen sind.
- c) Ein Programm zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken an die Kommunen, wenn die Flächen nach Abschluss der Konversion dem Gemeinbedarf dienen (Straßen, Plätze, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendhäuser, Studentenwohnungen, Pflegeheime, etc.).
Begründung:
Die Bundeswehrstrukturreform und die Verringerung der ausländischen Streitkräfte in Deutschland stellen die betroffenen Standortkommunen vor besondere Aufgaben, die sie nur mit zusätzlichen staatlichen Hilfen bewältigen können. In erster Linie ist dabei der Bund gefordert, die Folgen der Standortauflösungen und Verringerung der Dienstposten finanziell abzufedern.
Die Länder engagieren sich finanziell erheblich bei der städtebaulichen Bewältigung der Konversionsbrachen und fördern die Konversionsgemeinden sowohl bei der Ideenfindung und Planung als auch bei der Umsetzung der Nachfolgenutzung. Die klassischen Instrumente dafür sind die städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch. Die bisher vom Bund in den Städtebauförderungsprogrammen bereitgestellten Mittel reichen jedoch nicht annähernd aus, um die zu erwartenden Nachfragen für die Konversionsmaßnahmen in den nächsten Jahren zu erfüllen. Es muss zudem immer wieder mit Kürzungen der Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung gerechnet werden.
Daneben besteht noch das Problem, dass die BImA vom Bundesfinanzministerium beauftragt wurde, beim Verkauf der Konversionsgrundstücke eine möglichst hohe Refinanzierung der Kosten für die Bundeswehrstrukturreform zu erzielen. Die kommunalen Strukturprobleme und die kommunale Planungshoheit werden dabei wenig beachtet.
Beim massiven Truppenabbau als Folge der Abrüstungspolitik nach der Deutschen Einheit in den Jahren 1991 ff. war der Bund noch flexibler und hat besondere Bundesfinanzhilfen bereitgestellt. So hat er die Kommunen durch Verbilligung des Kaufpreises bundeseigener Liegenschaften gefördert, wenn auf den Konversionsgrundstücken neue Sozialmietwohnungen, Studentenwohnungen, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen entstanden sind. Die Verbilligung betrug in den alten Ländern bis zu 50 Prozent.
Der Bundesrat fordert daher zusätzliche Hilfen des Bundes für die von der Bundeswehrstrukturreform und durch den Abzug ausländischer Streitkräfte betroffenen Städte und Gemeinden. Dies wird durch die Aufstockung der jährlichen Bundesmittel für die Städtebauförderungsprogramme sowie durch verbilligte Abgabe von Konversionsgrundstücken an die Kommunen erreicht. Gefordert wird für die nächsten 10 Jahre eine Erhöhung der Bundesfinanzhilfen für die Stadterneuerung in Höhe von jährlich 50 Millionen Euro. Die verbilligte Abgabe der Konversionsgrundstücke wird nur gewährt, wenn die Flächen nach Abschluss der Konversion dem Gemeinbedarf dienen.
Daneben wird darauf hingewiesen werden, dass die kommunale Planungshoheit bei der Grundstücksverwertung durch die BImA nicht ausgehöhlt werden darf.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Verteidigung, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.