901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012
A
Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:
1. Zu § 1 Nummer 2 VerdStatV 2012
In § 1 Nummer 2 sind nach dem Wort "Betriebsrentengesetz" die Wörter ", nach Geschlecht differenziert," einzufügen.
Begründung:
Im Rahmen der betrieblichen Alterssicherung haben Frauen seltener und deutlich niedrigere Ansprüche als Männer. Der Grund hierfür ist, dass die betriebliche Alterssicherung noch stärker an die Dauer der Erwerbsarbeit und die Höhe des erzielten Einkommens anknüpft als die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur gezielten Bekämpfung der insbesondere Frauen drohenden Altersarmut ist es notwendig, bei den Betriebsrenten mehr Transparenz nach Geschlecht zu erhalten.
B
- 2. Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.