Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze

903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:

Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - (§ 34a Absatz 1 Satz 4 - neu - GewO)

In Artikel 1 ist nach Nummer 6 folgende Nummer 6a einzufügen:

'6a. In § 34a Absatz 1 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:

"Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller

Folgeänderungen:

"Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung:

Aus Gründen einer effektiven und ganzheitlichen Bekämpfung des Extremismus sowie zur Sicherstellung eines rechtssicheren Vollzugs ist es erforderlich, gesetzlich eindeutig klarzustellen, dass die besonderen Anforderungen an die Zuverlässigkeit der vom Gewerbetreibenden beschäftigten Personen gemäß § 9 Absatz 2 der Bewachungsverordnung auch auf den Gewerbetreibenden selbst Anwendung finden. Auch wenn dieser in eigener Person möglicherweise keine Überwachungsaufgaben wahrnimmt und daher keinen unmittelbaren Zugriff auf das zu bewachende Objekt hat, ist er derjenige, der verantwortlich ist und die maßgeblichen Entscheidungen trifft. Gerade in dieser Position sollte die Zuverlässigkeit gewährleistet sein, was insbesondere auch Rechtstreue und das Fehlen extremistischer Aktivitäten voraussetzt. Damit sollen Gefahren durch Gewerbetreibende abgewehrt werden, die Zugang zu sabotageempfindlichen Bereichen haben oder haben können.

Die Änderungen der §§ 61a und 71b sollen nach dem Gesetzesbeschluss zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Entsprechend sollen auch die Ergänzung des § 34a Absatz 1 um einen Satz 4 und die Anpassung der Verweisungen in der Gewerbeordnung bzw. der Bewachungsverordnung zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.