Punkt 21 der 904. Sitzung des Bundesrates am 12. Dezember 2012
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat bekennt sich zu seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende. Der zügige Ausbau von Offshorekapazitäten ist im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenso wie die Bereitstellung von Kraftwerksreserven, soweit diese notwendig sind, um fehlende Erzeugungskapazitäten und Netzschwankungen auszugleichen und so die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten.
- 2. Eine bundesgesetzliche Regelung ist trotz der offensichtlichen Defizite des vorliegenden Gesetzes für den bereits deutlich verzögerten Bau von Windenergieparks auf See dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat von der Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Der Bundesrat sieht es jedoch als erforderlich an, dass im bestehenden Energiewirtschaftsrecht alle geeigneten Regelungen in Bezug auf die Belastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zeitnah überprüft werden.
- 3. Der Bundesrat bedauert in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass keine der Empfehlungen seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 2012 übernommen wurde, obwohl diese insbesondere der Gewährleistung eines zügigen Netzanschlusses und der Verringerung von möglichen Haftungskosten dienen sollten. Der Bundesrat muss deshalb feststellen, dass in diesen wichtigen Fragen der Energiewende eine Zusammenarbeit im Sinne eines kooperativen Föderalismus nicht stattgefunden hat.
- 4. Die nun im Gesetz vorgesehenen Regelungen schöpfen aus Sicht des Bundesrates nicht alle Möglichkeiten aus, um die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zu befördern. Die Risiken und Kosten verzögerter Netzanbindung werden im Ergebnis überwiegend von privaten Stromkunden zu tragen sein. Die Verteilung dieser Kosten sollte gerecht erfolgen, die zu erwartenden Renditen für Investitionen in Netze sollten gegebenenfalls anteilig der gesamten Gesellschaft zu Gute kommen.
- 5. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung augenscheinlich keine Prüfung alternativer Gestaltungsmöglichkeiten der Haftungsregelungen vorgenommen hat. So wäre aus Sicht des Bundesrates beispielsweise eine Lösung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu prüfen, die beinhaltet, Haftungsrisiken durch die öffentliche Hand zu übernehmen - zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau - bei gleichzeitiger Übernahme von Anteilen an den Übertragungsnetzen. Durch eine solche Regelung wären auch die Mitwirkungsmöglichkeiten staatlicher Stellen deutlich erhöht worden.
- 6. Der Bundesrat kritisiert, dass das Gesetz nunmehr die vom Bundestag hinzugefügten Regelungen zur sogenannten Kraftwerksreserve umfasst. Es ist angesichts der weitreichenden energiepolitischen Auswirkungen nicht ersichtlich, warum der Bundesrat nicht in einem separaten Gesetzgebungsverfahren auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung befasst worden ist. Der Bundesrat kritisiert darüber hinaus, dass ihm die Mitwirkung an den zur Umsetzung der Kraftwerksreserve erforderlichen Verordnungen verwehrt wird.