Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Der Bundesrat sieht mit der Entscheidung des Bundes, die Umstrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung durch Organisationserlass anstatt durch ein ursprünglich vorgesehenes Zuständigkeitsgesetz zu regeln, die Belange der Länder in keiner Weise berücksichtigt. Eine Länderbeteiligung ist mit dem jetzt gewählten Verfahren nicht möglich. Die Länder haben verfassungsrechtliche Zweifel und fordern eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über ein Zuständigkeitsgesetz und eine entsprechende Befassung des Bundesrates.
Begründung:
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist zuständig für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs. Die WSV gliedert sich derzeit in sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, 39 Wasser- und Schifffahrtsämter und sieben Wasserstraßenneubauämter. Die WSV hat rund 13 000 Beschäftigte. Sie nimmt polizeiliche Aufgaben war, unterhält und bewirtschaftet die Wasserstraßen, regelt den Verkehr in Verkehrs- sowie Revierzentralen und ist für die Gefahrenabwehr zuständig.
Auf Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 27. Oktober 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) seit Januar 2011 mehrere Berichte bis zur Neuorganisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes vorgelegt. Im Mittelpunkt steht das Ziel, durch eine Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen die Mittel für Ausbau, Betrieb und Unterhaltung zukünftig auf Wasserstraßen mit hoher Verkehrsdichte zu konzentrieren. Weiterhin soll die Kategorisierung der Wasserstraßen auch Grundlage für eine grundlegende Veränderung der Aufbauorganisation der WSV sein und zu erheblichem Stellenabbau führen.
Die Planungen des Bundes sahen in einem ersten Schritt die Einrichtung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn als eine zentrale Steuerungsstelle vor. Die GDWS sollte die Aufgaben der bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD'en), die mit reduzierten Zuständigkeiten noch bis 2020 als Außenstellen erhalten bleiben sollen, übernehmen.
Die als erster Schritt geplante Übertragung der Aufgaben der WSD'en auf die GDWS sollte durch einen "Gesetzentwurf zur Anpassung der Zuständigkeiten der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" geregelt werden. Diesen Gesetzentwurf hatte das BMVBS Ende November 2012 den Ländern und den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Länder hatten an dem Entwurf gegenüber dem Bund deutlich Kritik geübt und den Bund gebeten, ihre Kritikpunkte bei einer Überarbeitung zu berücksichtigen.
Die Länder sehen die Entwicklung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sehr kritisch und haben große Sorge, dass durch die Abschaffung der regionalen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie der Ämterumstrukturierung das regionale "Knowhow" verloren geht und ihre Belange und die Belange der Schifffahrt damit nicht in dem erforderlichen Maße berücksichtigt werden. Die "Ämterreform" führt zu weiteren Schnittstellen und zu einem nicht hinnehmbaren Verlust in der Verkehrsqualität.
Vor diesem Hintergrund haben die Länder im Verlauf des Verfahrens in politischen Gremien eine stärkere Beteiligung und Berücksichtigung ihrer Bedenken bei der Umsetzung der WSV-Reform eingefordert.
Mittlerweile hat das BMVBS den Entwurf des so genannten "Zuständigkeitsanpassungsgesetzes" wieder zurückgezogen. Stattdessen soll die Einrichtung der GDWS durch einen Organisationserlass umgesetzt werden. Dies begegnet - neben der Nichtberücksichtigung der sachlichen Kritik der Länder - jedoch erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Beteiligung der Länder wird als nicht ausreichend angesehen.