Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit

Der systematische Entzug von Eigentum, darunter Kulturgüter in großer Zahl bei jüdischen Bürgerinnen und Bürgern, war integraler Bestandteil der Shoah. Angesichts der Einzigartigkeit der Shoah, in deren Verlauf über sechs Millionen Juden in Europa ermordet wurden, haben die Opfer und ihre Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger Anspruch auf eine Rechtslage, die die nachstehend formulierten Aspekte berücksichtigt und aus denen sich Handlungsbedarf ergibt.

Vor dem aktuellen Hintergrund des so genannten "Schwabinger Kunstfundes", wird die geltende Rechtslage in der öffentlichen Wahrnehmung weiterhin als Perpetuierung des NS-Unrechts empfunden, weil sie im Ergebnis dazu führen kann, dass entzogenes Kulturgut NS-Opfern bzw. ihren Erbinnen und Erben nicht zurückgegeben werden muss. Eine Initiative des Freistaates Bayern aufgreifend, die rechtliche Position von NS-Opfern und ihren Erben zu verbessern, fasst der Bundesrat nachstehende Entschließung.