Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 46. Sitzung am 3. Juli 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksachen 18/1955, 18/2005 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - Drucksachen 18/1312, 18/1759 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft."

Fristablauf: 19.09.14
Erster Durchgang: Drucksache. 152/14 (PDF)