Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf als weiteren Schritt beim Abbau von Diskriminierungen eingetragener Lebenspartnerschaften in einer Reihe von Rechtsbereichen.
- 2. Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf jedoch nicht für ausreichend, da er die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten, wie dem Adoptionsrecht, ausspart.
- 3. Der Bundesrat hält die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für Paare unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität für geboten, um alle bestehenden rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung "Ehe für alle Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren" vom 12. Juni 2015, Drucksache 274/15(B) .
- 4. Der weitergehende Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen (Drucksache 273/15 (PDF) ) stellt insoweit eine sinnvolle und notwendige Alternative dar.