Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
Der Bundesrat hat in seiner 939. Sitzung am 27. November 2015 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 5. November 2015 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.