Der Bayerische Ministerpräsident
München, 17. November 2015
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung sowie der Landesregierungen von Thüringen und Rheinland-Pfalz übermittle ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 GOBR auf die Tagesordnung der 939. Sitzung am 27. November 2015 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat sieht im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein wichtiges Instrument zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Im EEG müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die in § 3 EEG festgelegten Ausbaupfade erreicht werden.
- 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Bioenergie Strom verlässlich, flexibel und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen kann. Mittelfristig hat daher die Biomasse mit steigendem Anteil der fluktuierenden Erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung als Systemdienstleister. Deshalb gebührt auch der Biomasse im Energiemix aus erneuerbaren Energien eine besondere Aufmerksamkeit im EEG. Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass knapp ein Drittel des erneuerbaren Stroms in Deutschland aus Bioenergie stammt (rd. 50 TWh).
- 3. Die bestehenden Biomasseanlagen stellen ein beträchtliches Potenzial zur bedarfsgerechten Erzeugung von Strom dar, welches es gilt, möglichst umfänglich zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die nachträgliche Flexibilisierung bestehender Biomasseanlagen ist durch das neue EEG wirkungsvoller als bisher zu unterstützen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Stromerzeugung aus Rest- und Abfallstoffen zu intensivieren ist.
- 4. Ausbaupfad, Bagatellgrenzen und Größenklassen müssen sich zukünftig nicht nach installierter Leistung, sondern nach der Bemessungsleistung richten. Dies gilt insbesondere für die Definition von Güllekleinanlagen.
- 5. Der Bundesrat stellt fest, dass der Zubau von Anlagen zur Erzeugung von Bioenergie im Jahr 2015 deutlich unter den in § 3 Nr. 4 EEG genannten 100 MW bleiben wird und diesen aus jetziger Sicht auch in den kommenden Jahren ohne eine Veränderung der Rahmenbedingungen nicht erreichen wird. Gleichzeitig wird festgestellt, dass Bestandsanlagen nach Auslaufen der Vergütung aufgrund der hohen Betriebskosten nur mit einer Anschlussförderung wirtschaftlich zu betreiben sind. Andernfalls droht die Stilllegung. Das Ziel eines Zubaus von 100 MW jährlich bei der Bioenergie würde nicht nur verfehlt, die aus Biomasse erzeugte Strommenge wird sogar spätestens ab 2020 deutlich zurückgehen.
- 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei einer Anschlussregelung für Biomasse ein Marktdesign zu entwickeln ist, das der Erhaltung des Bestandes dient und darüber hinaus den Ausbau im Rahmen der im EEG genannten 100 MW wirtschaftlich möglich macht.
- 7. Der Bundesrat geht davon aus, dass die zusätzlichen Strommengen zur Erreichung des in Ziffer 6 genannten Ziels in erster Linie durch Effizienzgewinne bei der Konversion und weiteren Inanspruchnahme von Rest- und Abfallstoffen generiert werden können und der Anteil der Bioenergie an der EEG-Gesamtvergütung nicht steigen wird.
- 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, entsprechende wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Neu- und Bestandsanlagen umgehend im EEG zu verankern. Da bei vielen Anlagen schon vor Auslaufen der regulären EEG-Förderung sinnvolle oder notwendige Nachrüstungen erforderlich sind, stehen viele Betreiber schon jetzt vor der Entscheidung, ob diese Investitionen rentabel sind. Ein Signal, dass der Betrieb dieser Anlagen auch nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung wirtschaftlich ist, wäre daher möglichst bald zu geben. Ansonsten würden die ersten Anlagen bereits vor 2020 vom Netz gehen.
- 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Ausschreibungen eine Chance bieten, bereits bei der EEG-Reform 2016 ein entsprechendes Marktdesign mit wirtschaftlichen Perspektiven sowohl für Neu- und Bestandsanlagen umzusetzen. Ziel eines Ausschreibungsdesigns für Biomasse muss sein, sowohl Neuanlagen zu berücksichtigen als auch eine Anschlussförderung für Bestandsanlagen zu ermöglichen.