945. Sitzung des Bundesrates am 13. Mai 2016
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Mitteilung allgemein
- 1. Der Bundesrat sieht in der Bewältigung des anhaltenden Flüchtlings- und Migrationsstromes die derzeit größte Herausforderung für die EU. Bereits in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2016 zum Jahresarbeitsprogramm der Kommission 2016 (vergleiche BR-Drucksache 510/15(B) ) hat er sich umfassend zu den Rahmenbedingungen einer neuen EU-Migrationspolitik geäußert. Die mit der aktuellen Mitteilung gebotene Möglichkeit der Beteiligung der Mitgliedstaaten an der politischen Weichenstellung im Vorfeld der Erarbeitung konkreter Rechtsakte sowie politischer Maßnahmen und Instrumente wird ausdrücklich begrüßt. Es bedarf einer schnellen Lösung der drängenden Probleme.
- 2. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass
- - die Kontrolle über die Flüchtlingssituation in der EU zurückgewonnen werden muss; - es signifikante strukturelle Schwächen in der bisherigen Gestaltung und Implementierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und der Migrationspolitik in den Mitgliedstaaten gibt;
- - wirksame Instrumente für eine mittel- und langfristig bessere Steuerung der Migrationsströme nach und innerhalb der EU benötigt werden;
- - die identifizierten fünf Handlungsfelder mit Reformbedarf als prioritär zu bewerten sind.
- 3. Aus Sicht des Bundesrates muss Ziel aller Anstrengungen der Mitgliedstaaten sein, im Sinne einer EU-weiten Solidarität zu einer [fairen] und {gleichmäßigen} Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu gelangen.
- 6. Zugleich muss schutzsuchenden Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit eröffnet werden, auf geordneten, sicheren Wegen in die EU zu gelangen.
- 7. Gemeinsam mit den Anstrengungen zur Verbesserung der sozioökonomischen Situation in den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge wird dies mittelfristig auch zur Reduzierung der irregulären Migration beitragen.
Zu den von der Kommission identifizierten fünf Prioritäten im Einzelnen:
"Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates"
- 8. Bereits in seiner Stellungnahme vom 10. Juli 2015 zur Europäischen Migrationsagenda (vergleiche BR-Drucksache 223/15(B) ) hatte der Bundesrat festgestellt, dass das bestehende Asylsystem zu einer einseitigen Belastung einiger weniger Mitgliedstaaten führt.
- 9. Die Kommission schlägt hierzu nunmehr zwei Varianten zur Fortentwicklung des bisherigen Systems vor, die ein tragfähiges, faires Verteilsystem ermöglichen sollen.
- 10. Der Bundesrat spricht sich für die in der Mitteilung der Kommission dargestellte Variante 2 aus, bei der grundsätzlich ein dauerhafter Verteilschlüssel für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates maßgeblich wäre. Die für den Verteilschlüssel anzuwendenden Kriterien sollten eine gemeinsame Lastenteilung der Mitgliedstaaten sicherstellen und dabei einerseits die individuelle Leistungsfähigkeit eines Mitgliedstaates, andererseits auch die humanitäre Grundpflicht aller Mitgliedstaaten berücksichtigen.
- 11. Auch die Variante 1, bei der das derzeitige Verteilverfahren grundsätzlich beibehalten, aber durch die Anwendung eines auf einem Verteilschlüssel beruhenden Fairnessmechanismus ergänzt würde, der unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel im Fall eines Massenzustroms) zur Anwendung käme, könnte ein erster Schritt in Richtung eines tragfähigen, gerechten Systems der Lastenteilung sein.
- 12. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Systems im Sinne der Variante 1 aus, nach der das derzeitige Verteilverfahren grundsätzlich beibehalten, aber durch die Anwendung eines auf einem Verteilschlüssel beruhenden Fairnessmechanismus ergänzt würde, der unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel im Fall eines Massenzustroms) zur Anwendung käme. Dabei ist jedoch mittelfristig nicht auszuschließen, dass sich im Rahmen der zukünftigen Bewältigung der Asylbewerberanträge ein System gemäß Variante 2, nach der grundsätzlich ein dauerhafter Verteilschlüssel zur Anwendung käme, als nötig erweisen kann.
Essentiell für jede Optimierung muss sein, dass die für den Verteilschlüssel anzuwendenden Kriterien eine gemeinsame Lastenteilung der Mitgliedstaaten sicherstellen sollten und dabei einerseits die nach objektiven Kriterien festgestellte individuelle Leistungsfähigkeit eines Mitgliedstaats, andererseits auch die humanitäre Grundpflicht aller Mitgliedstaaten berücksichtigen.
"Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems"
- 13. Der Bundesrat begrüßt eine Ausweitung der Anwendung des Eurodac-Systems über die Asylproblematik hinaus und damit eine Nutzung des Systems für weitere Zwecke wie die Bekämpfung irregulärer Migration.
- 14. Die sichere Identifizierung und die europaweite Möglichkeit, die Nutzung mehrerer Identitäten durch Einzelpersonen festzustellen, können nicht nur ein Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sein, sondern sollten allgemein die Verhütung und Verfolgung von Straftaten entscheidend unterstützen.
- 15. Die sichere Identifizierung und die europaweite Möglichkeit, die Nutzung mehrerer Identitäten durch Einzelpersonen festzustellen, können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Sicherheitsbedenken entgegenzuwirken.
"Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem"
- 16. Der Bundesrat steht dem Vorschlag der Kommission, die Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU in eine neue Verordnung über ein einheitliches gemeinsames Asylverfahren in der EU umzuwandeln und die derzeitige Anerkennungsrichtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, die einheitliche Vorschriften für die Verfahren und Rechte enthält, die internationalen Schutz genießenden Personen zu gewähren sind, positiv gegenüber. Voraussetzung ist allerdings, dass die damit im Zusammenhang stehenden Fragen wie eine sachgerechte Verteilung der Flüchtlinge, die Vereinheitlichung der Aufnahmestandards oder die Gleichmäßigkeit und Verbindlichkeit von Asylentscheidungen geklärt werden. Dabei müssen in allen Mitgliedstaaten der Rechtsweg und ein transparentes Asylverfahren gewährleistet sein.
- 17. Der Bundesrat steht dem Vorschlag der Kommission, die Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU in eine neue Verordnung über ein einheitliches gemeinsames Asylverfahren in der EU umzuwandeln und die derzeitige Anerkennungsrichtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, die einheitliche Vorschriften für die Verfahren und Rechte enthält, die internationalen Schutz genießenden Personen zu gewähren sind, positiv gegenüber, wenn gleichzeitig die damit im Zusammenhang stehenden Fragen - wie eine sachgerechte Verteilung der Flüchtlinge, die Vereinheitlichung der Aufnahmestandards oder die Gleichmäßigkeit und Verbindlichkeit von Asylentscheidungen - geklärt werden.
- 18. Zugleich muss ermöglicht werden, dass Mitgliedstaaten bereits erreichte höhere Standards bewahren können.
"Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern"
- 19. Der Bundesrat spricht sich mit der Kommission dafür aus, dass bestimmte Anrechte der Asylbewerber und Asylbewerberinnen an die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken und den Verbleib im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gebunden werden.
Ebenso begrüßt der Bundesrat die vorgesehene Schaffung EU-weit einheitlicher Ausweispapiere für Asylbewerber und Asylbewerberinnen.
- 20. Entgegen der Kommission ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Entscheidung über die Gewährung von Sach- oder Barleistungen an Asylbewerber und Asylbewerberinnen weiterhin den Mitgliedstaaten zu überlassen ist.
"Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU"
- 21. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Überlegungen der Kommission zu einer Erweiterung des Mandats des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) - zum Beispiel auf die Evaluation der Einhaltung der EU-Asylvorschriften durch die Mitgliedstaaten, aber auch hinsichtlich der Übernahme einer stärkeren operativen Rolle.
- 22. Dies schließt die vorgeschlagene Umwandlung von EASO in eine erstinstanzliche Behörde mit Zweigstellen in den Mitgliedstaaten als langfristig denkbare Option nicht aus.
- 23. Eine ausführlichere Bewertung wird erst möglich sein, wenn die Kommission insoweit einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Dieser muss auch eine Aussage zu den zu erwartenden Kosten des neuen Mandats beinhalten.
Eine Stärkung der Rolle des EASO setzt nach Auffassung des Bundesrates in jedem Fall voraus, dass die damit im Zusammenhang stehenden Fragen - wie eine sachgerechte Verteilung von Flüchtlingen auf alle Mitgliedstaaten oder die Gleichmäßigkeit und Verbindlichkeit von Asylentscheidungen - in allen Mitgliedstaaten geklärt wären.
Zu den Vorschlägen "Sichere und legale Migrationswege", hier insbesondere "Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren - Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung"
- 24. Der Bundesrat sieht angesichts der hohen Flüchtlingszahlen die Notwendigkeit einer europaweiten Neuansiedlungspolitik und verweist in diesem Zusammenhang auf die guten Erfahrungen, die Bund und Länder seit dem Jahr 2012 mit dem deutschen "Resettlement" gemacht haben.
Direktzuleitung an die Kommission
- 25. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 26. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.