Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 beschlossen, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 - einen substanziellen deutschen Beitrag zur Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der darin enthaltenen 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) skizziert hat. Ebenfalls wird begrüßt, dass in der neuen Strategie die Berücksichtigung der ökologischen, der wirtschaftlichen und nunmehr verstärkt auch der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit zum Ausdruck kommt und im Einklang mit der 2030-Agenda die Einhaltung der planetaren Grenzen als absolute Beschränkung staatlichen Handelns anerkannt wird.
- 2. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung die Position des Bundesrates in den Verhandlungen über die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt hat (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2015, BR-Drucksache 622/14(B) -), zahlreiche Beiträge des Bundesrates und der Länder in die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie eingeflossen sind (vgl. vor allem Beschluss vom 15. Juni 2012, BR-Drucksache 102/12(B) -) und die entscheidende Rolle der Länder und der Kommunen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele anerkannt wird.
- 3. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016 - versetzt Deutschland zusammen mit den unter Berücksichtigung der 2030-Agenda verabschiedeten oder in der Erarbeitung bzw. Anpassung befindlichen Nachhaltigkeitsstrategien der Länder in die Lage, seiner Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung in Deutschland, aber auch im internationalen Kontext nachzukommen.
- 4. Der Bundesrat begrüßt, dass die internationale Verantwortung Deutschlands in der neuen Strategie, insbesondere über die Festlegung neuer Ziele und Maßnahmen, im Vergleich zur vorherigen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie stärker zum Ausdruck kommt. Wichtige neue Themenfelder wie Armutsbekämpfung und die Ungleichheit (SDG 1 und 10) wurden erstmals in die Strategie aufgenommen.
- 5. Zur Erreichung der gesetzten Ziele bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen staatlichen Ebenen, in Zivilgesellschaft und Wirtschaft sowie einer engen Abstimmung von Bund und Ländern, um die notwendige Transformationsdynamik zu erzeugen. Dazu hält der Bundesrat auch in der Umsetzungsphase der Strategie einen strukturierten Dialog von Bund und Ländern für erforderlich. Auf dieser Grundlage kann auch eine Beteiligung der Länder an dem geplanten neuen Austauschformat mit gesellschaftlichen Akteuren (Arbeitstitel "Forum Nachhaltigkeit") erfolgen.
- 6. Bei den in einigen Bereichen noch ausstehenden und für 2018 geplanten Festlegungen bzw. Konkretisierungen von Nachhaltigkeitszielen für das Jahr 2030 ist eine Beteiligung der Länder unabdingbar, wenn die relevanten Gesetzgebungs- bzw. Verwaltungskompetenzen und damit die Gestaltungsspielräume primär auf Ebene der Länder liegen (insbesondere bei der Festlegung der Bildungsziele und -indikatoren und den geplanten Zielen und Indikatoren zur Bildung für nachhaltige Entwicklung).
- 7. Auch bei der ebenfalls für 2018 geplanten Weiterentwicklung bzw. Neufestlegung von weiteren Indikatoren zur Messung der Zielerreichung sind die Länder zu beteiligen. Bei der Auswahl der Indikatoren ist, wo immer möglich, darauf zu achten, dass diese auch auf Länderebene berechnet werden können. Erforderlichenfalls ist eine Unterstützung durch das Statistische Bundesamt sicherzustellen.
- 8. Wichtige Themenbereiche, wie z.B. die energetische Sanierung von Gebäuden, die Anpassung an den Klimawandel, die Anpassung an den demografischen Wandel oder der faire Handel, sind in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bisher nicht oder nur punktuell enthalten. Ein umfassender Wohlstandsindikator fehlt ebenfalls. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, welche Ergänzungen es in diesen Themenbereichen in Zukunft geben kann. In den Nachhaltigkeitsstrategien der Länder finden sich zum Teil innovative weitere Themenbereiche und Ziele (wie etwa zur angemessenen Versorgung der zunehmenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen).
- 9. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Nachhaltigkeitsprozess und die Kommunikation der Nachhaltigkeitsziele ist eine gemeinsame Herausforderung für Bund, Länder und Kommunen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie die Kommunikation der Nachhaltigkeitsziele und -aktivitäten verbessert werden kann. Dazu sollten Ansätze und Erfahrungen aus den Ländern einbezogen werden: Denkbar wären z.B. die Entwicklung eines sichtbaren Leitbilds oder Narrativs, die Festlegung von klar erkennbaren thematischen Schwerpunkten sowie wenigen Kernzielen und -indikatoren dazu oder die Berechnung von themenübergreifenden Indikatoren (wie etwa dem ökologischen Fußabdruck, der auch globale Wirkungszusammenhänge abbilden sollte). Dabei sollten auch neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft berücksichtigt werden.
- 10. Der Bundesrat verweist zudem auf seinen Beschluss zur EU-Nachhaltigkeitspolitik vom 10. Februar 2017 (BR-Drucksache 701/16(B) -) und betont seine Bereitschaft, sich weiterhin im Zusammenwirken mit der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag und anderen Akteuren bei den EU-Institutionen für eine EU-Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der 2030-Agenda einzusetzen.