Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, 5. September 2017
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates "Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum im Grunderwerbsteuerrecht" zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 22. September 2017 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet
Entschließung des Bundesrates "Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum im Grunderwerbsteuerrecht"
Der Bundesrat stellt fest, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland trotz historisch niedriger Zinsen, seit Jahren stagniert und im europäischen Vergleich extrem niedrig ist. Insbesondere Haushalten mit geringerem Einkommen und jungen Familien ist der Erwerb von Wohneigentum oftmals nicht möglich. Sie verfügen regelmäßig nur über eine geringe Kapitalausstattung und werden vor allem durch die im internationalen Vergleich hohen Erwerbsnebenkosten besonders belastet.
Nach Überzeugung des Bundesrats ist Wohneigentum in der Hand von natürlichen Personen ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung und damit förderungswürdig. Ein im Laufe des Erwerbslebens abbezahlter, der Eigennutzung dienender Wohnimmobilienbesitz trägt dazu bei, die Kosten für das Wohnen im Alter kalkulierbarer zu machen und einer eventuell in dieser Lebensphase drohenden Abhängigkeit von staatlichen Unterstützungsleistungen entgegen zu wirken. Zudem bedeutet ein Eigenheim gerade für Familien auch ein großes Stück Planungssicherheit, womit es zu einem gelingenden Familienleben einen wichtigen Beitrag leisten kann.
Der Bundesrat hält es daher für geboten, die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere junge Familien bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum zu unterstützen.
Als geeignete Maßnahme kommt hierfür aus Sicht des Bundesrats in Betracht, für von natürlichen Personen zur Selbstnutzung erworbene Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen und den Erwerb unbebauter Grundstücke durch natürliche Personen zur Bebauung mit den genannten Gebäudearten eine Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer durch Gewährung eines Freibetrags einzuführen. Durch die Begrenzung des Freibetrags auf einen Höchstwert pro erwerbender Person sowie einer zusätzlichen Berücksichtigung von Kindern können der Förderumfang eingegrenzt und die familiäre Situation des jeweiligen Erwerbers angemessen berücksichtigt werden.
Der Bundesrat begrüßt, dass sich aus verschiedenen Wahlprogrammen und Länderkoalitionsverträgen ein breites gemeinsames Bestreben zur Förderung der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere junger Familien bei der Bildung von Wohneigentum ableiten lässt und fordert die Bundesregierung auf, - zeitnah einen Gesetzentwurf einzubringen, der auf der Grundlage vorstehender Überlegungen im bundesgesetzlich geregelten Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbe von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen und den Erwerb unbebauter Grundstücke zur Bebauung mit den genannten Gebäudearten durch natürliche Personen eine entsprechende Freibetragsregelung vorsieht, und - hierbei eine angemessene Beteiligung des Bundes an den durch die neue Begünstigung entstehenden Einnahmeausfällen der Länder vorzusehen.
Die Verhinderung sogenannter "Share Deals", die nur das Ziel haben, Grunderwerbsteuer durch Großinvestoren zu umgehen, muss bei der Fortentwicklung des Grunderwerbsteuerrechts ebenfalls weiterhin im Fokus stehen.