C(2018)2632 final siehe Drucksache 629/17(B)
Europäische Kommission Brüssel, 14.05.2018 C(2018) 2632 final
Herrn Bundespräsidenten
Michael MÜLLER
Leipziger Straße 3-4 10117
Berlin Deutschland
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission zum Thema " Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU" (COM (2017) 479 final}.
Diese Mitteilung skizziert eine umfassende Strategie für die Industriepolitik, die alle bestehenden und neuen horizontalen und branchenspezifischen Initiativen umfasst. Ziel der Strategie ist die Wahrung und Festigung der führenden Rolle der europäischen Industrie in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Senkung der CO₂-Emissionen.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die neue EU-Strategie für die Industriepolitik und teilt seine Auffassung, dass Digitalisierungs- und Innovationsstrategien zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Union beitragen. Sie stimmt insbesondere mit ihm darin überein, dass die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist, um Wissen und Innovation im Markt zu verbreiten. Zudem ist die Erhöhung des Anteils des verarbeitenden Gewerbes an der Wertschöpfung ein positiver Indikator für die steigende Leistungsfähigkeit unserer gewerblichen Wirtschaft. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Automobilindustrie eine zentrale Rolle für die Wirtschaft der EU spielt und dass Batterien eine Schlüsseltechnologie für Elektromobilität und Energie sind. Mit Blick auf eine krisenfestere, CO₂-arme Kreislaufwirtschaft unterstützt die Kommission nach Kräften die Sicherung eines fairen, langfristigen, zuverlässigen, nachhaltigen und kostengünstigen Zugangs zu Primär- und Sekundärrohstoffen.
Die Kommission möchte die Bedenken des Bundesrats bezüglich der europäischen Energie-und Klimapolitik ausräumen. Die Vorschläge des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer" stehen mit dem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Recht der Mitgliedstaaten, die Bedingungen für die Nutzung ihrer Energieressourcen festzulegen und zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, voll und ganz im Einklang. Mit diesen Vorschlägen soll ein reibungslos funktionierender Elektrizitätsbinnenmarkt geschaffen werden, für den die Sicherheit der Stromversorgung von entscheidender Bedeutung ist. Dafür bedarf es auch einer besseren Koordinierung der energiepolitischen Ziele und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Übertragungsnetzbetreibern sowie einer gut konzipierten Gebotszonenkonfiguration. Die 2014 von der Kommission angenommenen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen' werden Ende 2020 außer Kraft treten.
Nach Auffassung der Kommission ist die Umsetzung der neuen EU-Strategie für die Industriepolitik in die Praxis eine gemeinsame Verantwortung. Sie zählt darauf, dass die Mitgliedstaaten und die Industrie ihre Anstrengungen bündeln, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken.
Vor diesem Hintergrund ruft die Kommission dazu auf, die Rechtsetzungsvorschläge und Maßnahmen für den digitalen Binnenmarkt, die Energieunion, die Kreislaufwirtschaft, die Kapitalmarktunion, die Binnenmarktstrategie, die neue Agenda für Kompetenzen und die Handelspolitik der Europäischen Union zügig zu verabschieden. Diese Initiativen zielen auf eine Beschleunigung der Innovation, des digitalen Wandels und der Emissionssenkung, auf eine stärkere Diversifizierung der Investitionen, die Behebung des Fachkräftemangels und die Vertiefung des Binnenmarkts ab, um den grenzüberschreitenden Handel zu fördern und neue Geschäftsmöglichkeiten mit bestehenden und neuen Handelspartnern zu entwickeln oder zu vertiefen.
Wie in der Mitteilung angekündigt, fanden am 22. und 23. Februar 2018 in Brüssel der Europäische Industrietag und die erste Tagung des hochrangigen Diskussionsforums zum Thema Industriepolitik statt. Diese Foren fördern einen offenen und inklusiven Dialog mit allen Interessenträgern.
Weitere fachliche Erläuterungen zu den Aspekten, zu denen der Bundesrat Bedenken geäußert hat, sind im beigefügten Anhang zu finden.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat angesprochenen Aspekte mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Frans Timmermans Elzbieta Biehkowska
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission
Anhang
Die Kommission hat die in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeworfenen Fragen sorgfältig geprüft und möchte folgende Anmerkungen machen.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass Digitalisierungs- und Innovationsstrategien zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Union beitragen. 2016 brachte die Kommission die Initiative zur Digitalisierung der europäischen Industrie auf den Weg, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der digitalen Technologien zu verbessern und dafür zu sorgen, dass alle Unternehmen in Europa alle Vorteile der digitalen Innovation nutzen können. Um alle Branchen für das digitale Zeitalter fit zu machen, hat die Kommission ihre Digitalisierungsinitiative auf fünf Pfeiler gestützt:
- i) die europäische Plattform nationaler Initiativen zur Digitalisierung der Industrie,
- ii) digitale Innovationszentren für alle,
- iii) die Stärkung der führenden Rolle durch Partnerschaften und Industrieplattformen,
- iv) die Vorbereitung der europäischen Bürgerinnen und Bürger auf die digitale Zukunft und
- v) geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für digitale Wirtschaftstätigkeiten, z.B. für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten2.
Die Europäische Union und die einzelnen Mitgliedstaaten müssen jedoch noch mehr tun, um die Digitalisierung in Europa zu verstärken. Als erste Schritte müssen sie den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Kompetenzen, Technologien, Investitionen und Fachkenntnis verbessern.
Die Mitteilung ergänzt zudem die laufenden Arbeiten in Bezug auf die kleinen und mittleren Unternehmen, die neue europäische Agenda für Kompetenzen und die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Im Einklang mit diesen Strategien setzt die Kommission ihre Arbeiten zur Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds für eine florierende Industrie fort und ergreift Maßnahmen, um die Verbreitung von Technologien, vor allem in KMU und den traditionellen Branchen, zu beschleunigen und zu verbessern. Die Kommission unterstützt insbesondere die Modernisierung der Unternehmen und legt dabei den Schwerpunkt auf Investitionen, lokale Ökosysteme für Innovation und Digitalisierung, den Zugang zu Technologien und Kompetenzen sowie Sensibilisierung.
Sie stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist, um Wissen und Innovation im Markt zu verbreiten. Gleichzeitig muss ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen sichergestellt werden, da er von entscheidender Bedeutung dafür ist, dass durch Innovationen bessere und bezahlbare Waren und Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Zu diesem Zweck hat die Kommission im Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation dargelegt, wie der öffentliche und der private Sektor wirksam zusammenarbeiten können, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verfälschen.
Die Kommission weist darauf hin, dass gemäß Artikel 194 AEUV die energiepolitischen Maßnahmen der Union unbeschadet des Artikels 192 Absatz 2 Buchstabe c AEUV nicht das Recht eines Mitgliedstaats berühren, die Bedingungen für die Nutzung seiner Energieressourcen, seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen. Die Legislativvorschläge der Kommission im Rahmen des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer" tragen den Bestimmungen des Vertrags umfassend Rechnung.
Die Abgrenzung der Gebotszonen ist, wie der Kommission sehr wohl bewusst ist, sowohl in Deutschland als auch in anderen Mitgliedstaaten eine sehr sensible Frage. Gleichwohl sei darauf hingewiesen, dass die bereits die aktuell geltenden EU-Rechtsvorschriften wesentliche Anforderungen hinsichtlich der Gebotszonenkonfiguration enthalten.3
Die Kommission ist der Ansicht, dass der Netzausbau für strukturelle Engpässe die optimale Lösung ist und unterstützt Deutschland bei den erheblichen Anstrengungen, die diesbezüglich unternommen werden. Sollten sich aber die Probleme durch einen Netzausbau nicht langfristig beheben lassen, bedarf es alternativer Lösungen. Angesichts der erheblichen grenzübergreifenden Auswirkungen von Gebotszonen kann eine optimale Gebotszonenkonfiguration nicht durch einen Mitgliedstaat allein erfolgen.
Die Kommission nimmt den Ansatz zur Kenntnis, der im Europäischen Parlament erörtert wird und in ähnlicher Weise Teil des vom Rat gebilligten allgemeinen Ansatzes ist. Danach besteht die Möglichkeit, dass bei Fragen in Bezug auf die Abgrenzung der Gebotszonen zuerst eine Verständigung zwischen den Mitgliedstaaten erzielt wird. Nur wenn keine Einigung erzielt wird, liegt die Entscheidung bei der Kommission. Dieser Ansatz trägt den Bedenken Rechnung, die bei den Beratungen im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens geäußert wurden.
Der Höhe der Strompreise ist sicherlich von großer Bedeutung für die Industrie und die Wirtschaft im Allgemeinen. In der Tat können die Entscheidungen über die Gebotszonen Auswirkungen auf die Strompreise in einem bestimmten Gebiet haben. Hinsichtlich der Bedenken des Bundesrats in Bezug auf die Höhe der Strompreise in Deutschland ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Großhandelspreise für Strom in Deutschland weniger als 20 % der gesamten durchschnittlichen Stromkosten ausmachen. Dies ist unter anderem auf die Netztarife, Umlagen und Abgaben zurückzuführen. Außerdem gibt es gerade bei den Netzentgelten erhebliche Unterschiede in Deutschland. Aus der Sicht des Endkunden ist der Strompreis daher (aus guten Gründen) in Deutschland nicht überall gleich.
Die Sicherheit der Stromversorgung ist für die europäische Energiepolitik von höchster Bedeutung. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die aktuellen und zunehmenden Herausforderungen für das Stromnetz der Europäischen Union auf regionaler oder gesamteuropäischer Ebene liegen. Diese Probleme können nicht von einzelnen Übertragungsnetzbetreibern behandelt und optimal gelöst werden. Daher müssen die Übertragungsnetzbetreiber bereits jetzt bei ihrer täglichen Arbeit über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten, und deshalb wird eine grenzübergreifende Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund trägt der gegenwärtige Rechtsrahmen der Dynamik und der variablen Natur des künftigen Stromnetzes nicht angemessen Rechnung. Der Ausbau der regionalen Strukturen ist daher ein wesentliches Element bei der Gestaltung des Marktes der Zukunft.
Um zu vermeiden, dass auf regionaler Ebene ineffiziente Lösungen zum Einsatz kommen, wenn die Übertragungsnetzbetreiber keine Einigung erzielen, bedarf es einer regionalen Stelle, die im Interesse der gesamten Region handeln kann. Dies ist besonders im Hinblick auf das Engpassmanagement wichtig. Für fast alle vorgeschlagenen Aufgaben der regionalen Betriebszentren gilt, dass sich die Übertragungsnetzbetreiber bereits heute aufgrund der bestehenden Rechtsvorschriften bei der Entscheidungsfindung abstimmen müssen. Der Vorschlag enthält nur sehr wenige Aspekte, bei denen die regionalen Betriebszentren entscheiden könnten. Diese wenigen Entscheidungen sind notwendig, damit eine regionale Stelle im Interesse der gesamten Region handeln kann. Keine der Entscheidungen stellt einen Eingriff in die zentralen Aufgaben der Übertragungsnetzbetreiber im Bereich der Systemsicherheit dar. Der Übertragungsnetzbetreiber kann nach wie vor davon abweichen, wenn dies aus Gründen der Systemsicherheit erforderlich ist. Bei allen Entscheidungen geht es um die Koordinierung von Aspekten, die Wochen oder Monate vor den eigentlichen Maßnahmen vereinbart werden können. Die Kommission teilt voll und ganz die Auffassung, dass die Zuständigkeiten - u.a. in Haftungsfragen - klar abgegrenzt werden müssen, und ist der Ansicht, dass der Vorschlag dem Rechnung trägt.
Die Kommission ist auch der Auffassung, dass die Automobilbranche für die Industrielandschaft Europas eine zentrale Rolle spielt. Der Automobilindustrie von heute muss sich auf die kommende digitale Revolution, automatisiertes und vernetztes Fahren, ökologische Herausforderungen wie den notwendigen Übergang zu sauberer Mobilität, gesellschaftliche Veränderungen und den zunehmenden globalen Wettbewerb einlassen. Neue Geschäftsmodelle entstehen und nun gilt es, die Rahmenbedingungen für eine auf mittlere und lange Sicht wettbewerbsfähige europäische Automobilindustrie zu schaffen.
Zu diesem Zweck hat die hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum der Automobilindustrie in der Europäischen Union im Oktober 2017 eine Reihe von Empfehlungen zu den wichtigsten Herausforderungen und Chancen für den Automobilsektor bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus abgegeben. In der Zwischenzeit wurde auch eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätspakets vom Mai und November 2017 vorangebracht.
Die Kommission steht ebenfalls auf dem Standpunkt, dass Batterien nicht nur für die Elektromobilität, sondern auch für die Energiespeicherung eine Schlüsseltechnologie darstellen. Im Oktober 2017 wurde eine Europäische Batterie-Allianz auf den Weg gebracht, deren Hauptziel der Aufbau einer vollständigen Batterie-Wertschöpfungskette ist und bei der die Batteriezellenproduktion im Mittelpunkt steht. Die Kommission prüft derzeit, mit welchen verfügbaren rechtlichen und sonstigen Instrumenten einschließlich finanzieller Mittel sie diesen Prozess gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, Finanzinstitutionen und der Industrie-und Innovationsgemeinschaft unterstützen kann. Zudem bereitet sie einen umfassenden Aktionsplan als Teil des dritten Mobilitätspakets vor, das im Mai 2018 angenommen werden soll.
Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass die Entwicklung sicherer und nachhaltiger Batterien, insbesondere für die Elektromobilität, eine große Herausforderung darstellt. Dafür müssen Wissen, finanzielle Mittel und Wirtschaftsteilnehmer in der gesamten Union zusammengeführt werden. Entsprechende Forschungs- und Entwicklungsprojekte können riskant, komplex und umfangreich sein. Ihre Vorteile kommen jedoch bei Weitem nicht nur einzelnen Unternehmen oder Wirtschaftszweigen zugute. Für die Realisierung solcher Projekte sind möglicherweise staatliche Finanzierungen erforderlich. Gleichwohl muss unbedingt auf das richtige Gleichgewicht zwischen den Errungenschaften, die mit dem Projekt im gemeinsamen europäischen Interesse erzielt werden, und seinen Auswirkungen auf den Binnenmarkt geachtet werden. Um Rechtssicherheit für Interessenträger zu schaffen, hat die Kommission die Mitteilung über Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt herausgegeben. Sie ist bereit, geplante staatliche Finanzierungen für Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zu prüfen.
Die Kommission begrüßt die Bemerkungen des Bundesrates zu kleinen und mittleren Unternehmen und ihrer zentralen Rolle für die europäische Wirtschaft. Sie unternimmt deshalb viel auf politischer und strategischer Ebene, um kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmensneugründungen bei der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Beispiele dafür sind ihre Initiativen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion und des digitalen Binnenmarkts oder die neue europäische Kompetenzagenda. Diese Initiativen zielen auf eine zunehmende Diversifizierung der Investitionen, die Beschleunigung aller Arten von Innovation und des digitalen Wandels, die Behebung des Fachkräftemangels und die Vertiefung des Binnenmarkts ab, um den grenzüberschreitenden Handel und grenzüberschreitende Verbindungen zu fördern.
Die Kommission unterstützt die Sicherung eines fairen, langfristigen, zuverlässigen, nachhaltigen und kostengünstigen Zugangs zu Primär- und Sekundärrohstoffen nach Kräften, um im Einklang mit dem Ziel der neuen Hochrangigen Lenkungsgruppe der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe den Weg für eine krisenfestere, CO₂-arme Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union zu ebnen. Zudem gilt es, eine nachhaltige heimische Rohstoffförderung in einem bestimmten Umfang sicherzustellen, um durch die Diversifizierung der Bezugsquellen ein Gegengewicht zum Rohstoffbezug auf globalen Märkten zu schaffen, Nutzen für die Wirtschaft in der Europäischen Union zu erzielen, eine hohe Wertschöpfung zu gewährleisten und Arbeitsplätze in der Europäischen Union zu schaffen. Die Kommission ist bereit, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern zu ermitteln, wie geeignet die entsprechenden Maßnahmen, Bergbauvorschriften und Explorationsanreize sind, um den strategischen Anforderungen der Wertschöpfungsketten in der Europäischen Union zu entsprechen, und in welchen Fällen ein Handeln der Europäischen Union zusätzlichen Nutzen bieten könnte. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die wichtigsten Kompetenzen (z.B. hinsichtlich der Flächennutzung) in erster Linie bei den Mitgliedstaaten liegen.
Im Rahmen der Förderung der regionalen Wertschöpfung finanziert die Kommission Maßnahmen` für ein Netz europäischer Montanregionen zur Unterstützung der Versorgung mit heimischen Rohstoffen und ihrer Integration in die Wertschöpfungsketten der europäischen Industrie. Mit den Maßnahmen werden Synergien ausgeschöpft und bewährte Verfahren in Bezug auf die Rohstoffgewinnung, Investitionen aus verfügbaren regionalen und sonstigen Mitteln und Wertschöpfungskettenmodelle weitergegeben, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Union sowie soziale Nachhaltigkeit zu fördern.
- 1. Die Leitlinien werden von der Kommission für die Prüfung und Genehmigung staatlicher Umweltschutz- und Energiebeihilfen herangezogen.
- 2. Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU (COM (2017) 495 final).
- 3. Diese Anforderungen tragen der Tatsache Rechnung, dass eine gut konzipierte Gebotszonenkonfiguration für das reibungslose Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarktes von zentraler Bedeutung ist. Strukturelle Engpässe, die weder durch Infrastrukturentwicklungen noch durch die Zuweisung von Kapazitäten an einer Gebotszonengrenze auf nichtdiskriminierende Weise behoben werden, sind eine ernsthafte Bedrohung für das Funktionieren dieses Marktes. Sie können sich u.a. gravierend auf andere Mitgliedstaaten auswirken, beispielsweise in Form von Netzengpässen, geringeren grenzübergreifenden Kapazitäten und Risiken für die Netzstabilität. Was das Funktionieren des Marktes anbelangt, so verfälschen Gebotszonen mit erheblichen internen strukturellen Engpässen die Signale für Investitionen und führen zu Einspeiseentscheidungen, die sich nicht nach dem tatsächlichen Angebot und der tatsächlichen Nachfrage richten.
- 4. https://mireu.eu/; https://www.interregeurope.eu/remix/