Der Ministerpräsident Potsdam, 6. September 2018 des Landes Brandenburg
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung Brandenburg und die Bayerische Staatsregierung haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Plenarsitzung am 21. September 2018 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Woidke
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich infolge der aktuellen Dürre die wirtschaftliche Lage der Agrarbetriebe in vielen Regionen Deutschlands deutlich verschlechtert hat. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die bislang zur Verfügung stehenden Hilfsinstrumente nicht für eine ausreichende Kompensation der durch die Folgen des Klimawandels in der Landwirtschaft entstandenen und künftig entstehenden Schäden ausreichen.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Landwirtschaft in Deutschland als Ernährungs- und Kreislaufwirtschaft in ihrer Substanz nicht gefährdet werden darf. Die Stärkung des betrieblichen Risikomanagements durch eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage kann einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Agrarbetriebe leisten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dieses Instrument zügig einzuführen.
Begründung:
Zusätzlich zur Volatilität der Weltmärkte kommt für die Landwirtschaft als Produktionszweig unter freiem Himmel eine hohe Wetterabhängigkeit hinzu. Extremwetterlagen können schon in kurzer Zeit große Schäden verursachen. Es wird erwartet, dass Extremwetterereignisse mit dem Klimawandel in Zukunft vermehrt auftreten.
Vorhandene Instrumente sind für ein angemessenes Krisenmanagement nicht ausreichend. Darum soll es den Betrieben ermöglicht werden, durch eine steuerfreie, "betriebseigene Krisenreserve" die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzumildern. Dazu soll ein einfaches Verfahren gewählt werden, um im Krisenfall unbürokratisch zur Anwendung zu kommen.