Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission "EU-Expertennetzwerk zur Werdegang-Nachverfolgung"
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Arbeitsgruppe der Kommission "EU-Expertennetzwerk zur Werdegang-Nachverfolgung" ergänzt werden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen. Die Benennungen gelten unter der Voraussetzung, dass die/der Beauftragte und ihr/e Stellvertreter/in nicht gleichzeitig an Sitzungen der Arbeitsgruppe teilnehmen.