972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Verfassungsbeschwerden
- a) der P. W. A. II GmbH sowie 16 weiterer Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegen Artikel 2, § 46 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258/2324)
- 1 BvR 1679/17 -
- b) der E. O. K. GmbH gegen das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) jeweils wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 sowie Artikel 12 Absatz 1 und 3 GG, jeweils in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 3 GG
- 1 BvR 2190/17 -