Punkt 16 der 978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019
Der Bundesrat möge beschließen, die Nummer 1 der Entschließung wie folgt zu fassen:
"1. Vor dem Hintergrund der Achtung des Prinzips der Selbstbestimmung über medizinische Maßnahmen sind Information und Einwilligung der Patientinnen und Patienten unbestritten notwendig. Die informierte Einwilligung kann nur auf der Grundlage einer verständlichen Aufklärung gegeben werden. Patientinnen und Patienten können Informationen aus dem Gespräch mit den Behandelnden besser behalten und verarbeiten, wenn sie diese nicht nur mündlich, sondern auf dauerhafte Weise mitgeteilt bekommen. Patientinnen und Patienten sollten daher nach jeder stationären Behandlung und nach jeder Untersuchung mit Diagnosestellung und Behandlungsplanung in einer für sie verständlichen Weise über die Diagnose, die Behandlung, die Einnahme von Medikamenten und über angemessenes Gesundheitsverhalten informiert werden. Die Informationen sollten den Patientinnen und Patienten in vollelektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, welche für eine Übernahme in eine elektronische Gesundheitsoder Patientenakte geeignet ist. Auf besonderen Wunsch des Patienten oder der Patientin kann auch eine Information in Schriftform erfolgen. Der der Ärztin oder dem Arzt für die Erstellung und Zusammenstellung der notwendigen Informationen entstehende Aufwand ist angemessen zu vergüten."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Forderung nach einem schriftlichen Patientenbrief würde sich im Rahmen der aktuell fortschreitenden Entwicklung und unter Berücksichtigung der bereits jetzt bestehenden gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel § 291a SGB V) schnell als technologischer Rückschritt darstellen. Dieser zusätzliche Bürokratie verursachende Weg sollte daher nicht beschritten werden. Die beabsichtige Umformulierung der Nummer 1 nimmt hingegen die Potenziale der Digitalisierung sowie die notwendige verständliche Information für Patientinnen und Patienten und die Vergütung von Ärztinnen und Ärzten für erbrachte Leistungen in den Fokus.