Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27. März 2020 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
In Artikel 1 Nummer 2 sind in § 38a Absatz 1 Satz 1 nach dem Wort "und" die Wörter "innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante" einzufügen.
Begründung:
Es gilt, die Abschwemmung von Düngemitteln in die betreffenden Gewässer zu verhindern oder zumindest zu vermindern. Insoweit ist eine verpflichtende Begrünung des Bereichs von 5 Metern ab der Böschungsoberkante des Gewässers auf Flächen mit besonderer Hangneigung eine zielführende Maßnahme.
Allerdings ist die Regelung nicht vollzugsfähig, wenn es an einem Bezugspunkt für die Ermittlung des Grades der Hangneigung mangelt. Dieser soll mit der Ergänzung (entsprechend § 5 Absatz 3 der Düngeverordnung) im Gesetzestext hergestellt werden.