Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 124807 - vom 7. Dezember 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. November 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Vorschlag für den Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung" (KOM (2007) 0013) und den Gemeinsamen Bericht, wie vom Rat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" am 22. Februar 2007 angenommen,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über "Die soziale Wirklichkeit in Europa - eine Bestandsaufnahme" (KOM (2007) 0063),
- - unter Hinweis auf das Abkommen der Vereinten Nationen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge,
- - unter Hinweis auf den von den Vereinten Nationen 1966 angenommenen Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte des Kindes,
- - unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen von 1990 zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen,
- - unter Hinweis auf den Internationalen Aktionsplan der Vereinten Nationen von 2002 über das Altern,
- - unter Hinweis auf die Konvention des Europarates von 2005 gegen den Menschenhandel,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 2006 und das Fakultativprotokoll über die Rechte behinderter Menschen,
- - unter Hinweis auf die Artikel 34, 35 und 36 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union1, in denen insbesondere das Recht auf soziale Unterstützung und Unterstützung für die Wohnung, ein hohes Gesundheitsschutzniveau und das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse festgeschrieben wird,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur Stärkung der sozialen Dimension der Lissabonner Strategie: Straffung der offenen Koordinierung im Bereich Sozialschutz (KOM (2003) 0261),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen, zugänglichen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege: Unterstützung der einzelstaatlichen Strategien durch die "offene Koordinierungsmethode" (KOM (2004) 0304),
- - unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission "Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen" (KOM (2005) 0094),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über eine Anhörung zu Maßnahmen auf EU-Ebene zur Förderung der aktiven Einbeziehung von arbeitsmarktfernen Personen (KOM (2006) 0044) und den zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse dieser Anhörung,
- - unter Hinweis auf das Weissbuch der Kommission mit dem Titel Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa (KOM (2007) 0279) (Weissbuch Ernährung)
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (KOM (2006) 625)
- - unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission mit dem Titel "Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene (KOM (2007) 0027)
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen (KOM (2007) 0249)
- - unter Hinweis auf den im Sechsten Umweltaktionsprogramm 2002-2012 der Europäischen Gemeinschaft vertretenen Standpunkt, wonach eine saubere und gesunde Umwelt eine Voraussetzung für das Wohlergehen der Bürger ist;
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft2 und seine Entschließung vom 28. April 2005 zu der Lage der Roma in der Europäischen Union3,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2002 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschaft- uns Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Entwurf zum Gemeinsamen Bericht über die soziale Eingliederung"5
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juni 2003 zur Anwendung der offenen Methode der Koordinierung6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. September 2003 zu den Gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates über angemessene und nachhaltige Renten7,
- - unter Hinweis auf seine Entschliessung vom 15. Dezember 2005 über das Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 20068,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen9,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2006 zum Grünbuch: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union10,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. November 2006 zu der Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan11,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0400/2007),
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Lissabon am 23. und 24. März 2000 in seinen Schlussfolgerungen übereinkam, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen,
B. in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäische Rates von Nizza vom 7.-9. Dezember 2000 eine signifikante und messbare Verringerung der Armut und der sozialen Ausgrenzung bis 2010 zum Ziel gesetzt haben, sowie in der Erwägung, dass im Hinblick auf dieses Ziel nur unzureichende Fortschritte zu verzeichnen sind,
C. in der Erwägung, dass soziale Eingliederung und Sozialschutz Grundwerte der Europäischen Union und Grundrechte für alle Individuen darstellen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Alter, dem Geschlecht, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder der Religion,
D. in der Erwägung, dass mehr als 50 Millionen Bürgerinnen und Bürger, also rund 16 % der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung in der Europäischen Union, behindert sind und die Erwerbslosenquote bei diesen Menschen doppelt so hoch ist wie bei Nichtbehinderten,
E. in der Erwägung, dass 78 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger nach wie vor in Armut leben und 8 % der Bevölkerung der Europäischen Union trotz Erwerbstätigkeit arm sind, sowie in der Erwägung, dass die Kluft zwischen Arm und Reich in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wächst,
F. in der Erwägung, dass Europa heutzutage eine multiethnische und multikonfessionelle Gesellschaft ist und dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass ihre Gesetze diese Vielfalt widerspiegeln und alle Individuen vor Gewalt, Diskriminierung und Belästigung schützen,
G. in der Erwägung, dass die Folgen von Ungleichheit, Armut, sozialer Ausgrenzung und Chancenlosigkeit miteinander verflochten sind und eine kohärente Strategie auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfordern, die sich nicht nur an Einkommen und Wohlstand festmacht, sondern auch an Fragen wie Zugang zu Beschäftigung, Bildung und Gesundheitsversorgung, Informationsgesellschaft, Kultur, Verkehr und Chancen der künftigen Generationen,
H. in der Erwägung, dass ein Zusammenhang besteht zwischen Armut und Arbeitslosigkeit einerseits und schlechtem Gesundheitszustand und schlechtem Zugang zur Gesundheitsversorgung andererseits, bedingt durch schlechte Ernährung, schlechte Lebensbedingungen in benachteiligten Gebieten, schlechte Wohnverhältnisse und Stress,
I. in der Erwägung, dass Kinder in den meisten Mitgliedstaaten stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind als Erwachsene,
J. in der Erwägung, dass Armut und Ungleichheit Frauen unverhältnismäßig stärker betrifft, sowie in der Erwägung, dass das durchschnittliche Einkommen von Frauen nur 55 % des Einkommens von Männern ausmacht und für ältere Frauen der Zugang zum Arbeitsmarkt schwieriger ist,
K. in der Erwägung, dass Armut Personen mit geringer Bildung unverhältnismäßig stärker betrifft, sowie in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Aktion vorschlagen sollten, um den Zugang zu Bildung und lebenslangem Lernen und das Recht darauf zu verbessern,
L. in der Erwägung, dass gesellschaftliche Erscheinungen wie Menschenhandel, organisiertes Verbrechen, geschlechtsspezifische Diskriminierung und Prostitution eng miteinander verknüpft sind,
M. in der Erwägung, dass die Erwerbslosenraten bei Menschen mit Behinderungen, einschließlich Menschen mit psychischen Problemen, älteren Menschen und ethnischen Minderheiten, in der Europäischen Union weiterhin inakzeptabel hoch sind,
N. in der Erwägung, dass Pflegende, die größte Gruppe der unbezahlten Arbeitskräfte in der Europäischen Union, Anerkennung für die zentrale Rolle verdienen, die sie im Bereich der Gemeindefürsorge spielen,
O. in der Erwägung, dass der Zugang zu Dienstleistungen für die ärmeren Schichten der Gesellschaft immer schwieriger wird,
P. in der Erwägung, dass die Einkommensunterschiede in den meisten Mitgliedstaaten zunehmen,
Allgemeines
- 1. fordert die Mitgliedstaaten auf, die von der Methode der offenen Koordinierung gebotenen Chancen optimal zu nutzen;
- 2. ruft die Mitgliedstaaten zum Austausch in Bezug auf die besten Verfahren auf und fordert sie auf, sich ein Beispiel an guten Lösungen im Bereich der sozialen Unterstützung und der sozialen Integration zu nehmen;
- 3. ist der Auffassung, dass Armut und soziale Ausgrenzung nur bekämpft werden können wenn die sozialen und wirtschaftlichen Rechte aller garantiert werden;
- 4. betont, dass die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung eine politische Priorität der Europäischen Union werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang den angekündigten Vorschlag der Kommission, 2010 zum Europäischen Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung auszurufen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich im Hinblick auf die Verringerung der Armut, insbesondere unter den arbeitenden Menschen in Europa, ein ehrgeiziges Ziel zu setzen;
- 5. begrüßt die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2006 sowie vom 8. und 9. März 2007 in Brüssel, wonach die Mitgliedstaaten rasch bedeutsame Maßnahmen zur Verringerung der Kinderarmut ergreifen sollten, um allen Kindern, ungeachtet ihres sozialen Hintergrunds, gleiche Chancen bieten zu können;
- 6. ermutigt die Kommission, zwischen den Mitgliedstaaten den Austausch bewährter Verfahren auf dem Gebiet von Antidiskriminierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt - auch im Rahmen von Praktika - zu erleichtern;
- 7. hebt hervor, dass Beschäftigung, die faire und angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen garantiert im Verein mit Bildung und leistungsfähigen und wirksamen Sozialversicherungssystemen und Sozialleistungen als eine der wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung anzusehen ist, auch wenn dies als Instrument für die Eingliederung bestimmter sozialer Gruppen, insbesondere der am meisten benachteiligten, nicht ausreicht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Richtlinie 0078/EG12, wirksam umzusetzen; begrüßt, dass die Kommission die Umsetzung der Richtlinie derzeit prüft, und ermutigt sie, in den Fällen, in denen die Umsetzung Mängel aufweist, die notwendigen Schritte einzuleiten fordert die Kommission daher auf, in ihrem Bericht im Anschluss an die Konsultationen im Rahmen ihrer Mitteilung "Die soziale Wirklichkeit in Europa - eine Bestandsaufnahme" auf die Frage der "Arbeitsqualität" einzugehen;
- 8. beharrt auf der Notwendigkeit, den produzierenden Firmen, den Mikrounternehmen, den kleinen und mittelständischen Unternehmen, den kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, den landwirtschaftlichen Familienbetrieben und der Sozialwirtschaft in Anbetracht ihrer Bedeutung für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand zu helfen
- 9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte sowie der sozialen und politischen Rechte für alle Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, zu gewährleisten
- 10. betont, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger das Recht auf Zugang zu Gütern und Dienstleistungen haben sollten, und fordert die Kommission daher auf, Einzelrichtlinien für alle Bereiche vorzuschlagen, für die nicht bereits auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags angenommene Instrumente existieren, um so Diskriminierungen - auch aufgrund einer Behinderung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung - beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu bekämpfen;
- 11. hebt hervor, dass sich die soziale Verantwortung der Unternehmen nicht auf die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen beschränkt, sondern auch - unter anderem - die Qualität der Beschäftigung, die Zahlung gerechter Löhne und die Förderung des lebenslangen Lernens betrifft,
- 12. betont, dass alle Diskriminierungsursachen dasselbe Maß an Aufmerksamkeit erfordern
- 13. hebt die wichtige vom Vertrag anerkannte Rolle der öffentlichen Dienste in Bezug auf den sozialen Zusammenhalt hervor sowie die daraus resultierende Notwendigkeit, öffentliche Dienste anzubieten, die ein hohes Maß an Sicherheit und Zugänglichkeit sowie die Gleichbehandlung und die Förderung des allgemeinen Zugangs und der Rechte der Nutzer sicherstellen;
- 14. ermutigt die Kommission, zum Thema Ernährung und körperliche Betätigung die europäische Dimension unter anderem zur Förderung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, von Zuschüssen und Informationskampagnen, die auf den Bedarf der verschiedenen Zielgruppen, wie insbesondere auf Kinder, zugeschnitten sind, zu nutzen, wobei dies die Ziele sind, die sie sich selbst im Weißbuch zum Thema Ernährung gesteckt hat und Probleme betroffen sind, von denen die benachteiligten Bevölkerungsschichten unverhältnismäßig stark betroffen sind,
- 15. fordert die Mitgliedstaaten auf, bestehendes Gemeinschaftsrecht im Bereich Beschäftigung und Sozialpolitik in einer wirksameren Weise umzusetzen und dabei die Gleichstellungsforderungen besonders zu berücksichtigen; fordert den Rat und die Kommission auf, im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2007-2008 zu prüfen, wie Europa gleiche soziale Bedingungen für alle schaffen kann, um den unfairen Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes abzustellen;
- 16. bedauert, dass die Kommission in ihrer Mitteilung über die soziale Wirklichkeit in Europa den Eindruck vermittelt, dass viele sozialpolitische Initiativen veraltet seien; betont hingegen, dass Sozialschutz und Sozialpolitik wesentlich zu Produktivität und Innovation beitragen und eine wichtige Grundlage für den Aufbau einer erfolgreichen und auf einem breiten Wissensfundament beruhenden Wirtschaft bilden;
- 17. begrüßt die Rolle, die beim Schutz der Gesundheit der europäischen Bürger insbesondere das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und das EU-Frühwarn- und Reaktionssystem für Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit (EWRS) hinsichtlich der Anwendung der internationalen Gesundheitsvorschriften spielen;
- 18. weist mit Nachdruck auf die Bedeutung hin, die die Mitgliedstaaten und die europäischen Einrichtungen der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften beimessen müssen, und fordert die Kommission auf, für die ordnungsgemäße Anwendung des Gemeinschaftsrechts, nicht nur in den Bereichen der Wasser-, Luftund Bodenqualität, der Verringerung von Lärmemissionen, der Anwendung von REACH und der Verstärkung der Überwachung von chemischen Erzeugnissen sowie der Herstellung von Lebensmitteln, sondern auch bezüglich des Verbots irreführender Werbung und der Reklame für Lebensmittelerzeugnisse, die sich an Kinder und Erwachsene richtet, Sorge zu tragen;
- 19. hebt hervor, dass sowohl die Menschen als auch die Organisationen durch Bildung, lebenslanges Lernen und lebenslange Ausbildung, auch auf beruflicher Ebene, in die Lage versetzt werden müssen, diese Chancen zu nutzen und sich auf die Veränderungen des Arbeitsmarktes und die Herausforderungen der Globalisierung einzustellen
- 20. betont, dass das Verschwinden traditioneller Industriearbeitsplätze mit Hilfe eines Bündels von zusätzlichen Maßnahmen bewältigt werden muss, wozu auch die Förderung der Entwicklung neuer Industrien gehört, ferner die Unterstützung der KMU und der Ausbau der Sozialwirtschaft;
- 21. fordert den Rat und die Kommission auf, sich auf eine "Win-Win-Strategie" zu konzentrieren in deren Rahmen bestehende Arbeitnehmerrechte ergänzt und ausgeweitet werden durch neue Rechte wie das Recht auf Zugang zu Fortbildung und lebenslangem Lernen und das Recht auf Arbeitsverhältnisse, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Rücksicht nehmen;
- 22. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Rechtsvorschriften über die Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben durchzusetzen, um so den Eltern zu helfen auf dem Arbeitsmarkt zu verbleiben oder ihren Wiedereinstieg zu erleichtern;
- 23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der sozialen Eingliederung der Frauen und den Frauenrechten höchste Priorität einzuräumen und die betreffenden Politiken, einschließlich der Politik der Einkommensverteilung, entsprechend zu ändern Soziale Eingliederung
- 24. ist der Auffassung, dass die Bemühungen, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen intensiviert und ausgeweitet werden müssen, um die Situation der Menschen zu verbessern, die am ehesten von Armut und Ausgrenzung bedroht sind;
- 25. fordert die Kommission auf, Gleichstellungsfragen und Aspekte der Behindertenpolitik noch stärker in alle einschlägigen Maßnahmen einzubeziehen;
- 26. ist der Auffassung, dass die sinnvolle Beteiligung der von Armut Betroffenen an der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung der Situation entscheidend ist, wenn konkrete Ergebnisse erzielt werden sollen;
- 27. ist der Ansicht, dass besondere Aufmerksamkeit allein erziehenden Eltern und allein stehenden älteren Frauen gelten muss, die eine höchst gefährdete Gruppe darstellen und bei Wirtschaftskrisen oft als erste in Armut geraten;
- 28. erkennt an, dass Einzelpersonen in vielen Mitgliedstaten eine soziale Absicherung erhalten die ihnen ein angemessenes Mindesteinkommen garantiert, und ist der Auffassung, dass Mitgliedstaaten, die keine solche Absicherung bieten, mittels Austausch bewährter Verfahren ermutigt werden sollten, eine solche einzuführen;
- 29. erkennt an, dass dort, wo Sozialhilfe angeboten wird, die Mitgliedstaaten die Pflicht haben sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche kennen und sie auch wahrnehmen können;
- 30. betont, dass niemand, der Sozialhilfe erhält, auf ein unterhalb der für diesen Mitgliedstaat errechneten Armutsgrenze liegendes Einkommen angewiesen sein sollte;
- 31. fordert alle Mitgliedstaaten auf, bei sämtlichen staatlichen Altersversorgungssystemen die volle Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen;
- 32. ist davon überzeugt, dass auf einzelstaatlicher Ebene, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, ein angemessener existenzsichernder Mindestlohn eingeführt werden sollte, der dazu beitragen könnte, Arbeit lohnenswert zu machen; räumt jedoch ein, dass der Mindestlohn in vielen Mitgliedstaaten sehr niedrig angesetzt ist oder unter dem Existenzminimum liegt; weist im Übrigen das Argument zurück, wonach die Einführung eines Mindestlohns die Arbeitgeber davon abhält Stellen zu schaffen; hält es für wesentlich, dass Arbeitnehmer einen Existenz sichernden Lohn erhalten;
- 33. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten anstreben sollten, ihre Sozialversicherungssysteme anzupassen, um den Übergang zwischen Perioden bezahlter Arbeit oder Fortbildung und Beschäftigungslosigkeit zu überbrücken, um die so genannte "Armutsfalle" zu vermeiden und außerdem den sich wandelnden Beschäftigungsverhältnissen Rechnung zu tragen;
- 34. hält es für entscheidend, dass die Mitgliedstaaten den Menschen wieder einen Arbeitsplatz geben und sicherstellen, dass sie maßgeschneiderte und zielgerichtete Hilfe und Unterstützung erhalten, damit sie Vertrauen fassen und neue Qualifikationen erwerben
- 35. hält es für wesentlich, dass die Mitgliedstaaten den Menschen, die während ihrer Erwerbstätigkeit eine Behinderung erleiden, helfen, ihren Arbeitsplatz zu behalten;
- 36. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen Mehrfachdiskriminierung vorzugehen, die einen gravierenden und oft unterschätzten Einfluss auf die soziale Eingliederung hat;
- 37. weist darauf hin, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene ist, wenn es darum geht, Diskriminierung zu bekämpfen;
- 38. ist der Auffassung, dass eine sehr gute Gemeindefürsorge, die - möglichst in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen - ausgearbeitet wird, eine wichtige Rolle im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung spielen kann;
- 39. stellt fest, dass ein starker und komplexer Zusammenhang zwischen Armut und Kriminalität besteht; weist darauf hin, dass extreme Armut und soziale Ausgrenzung in kriminelle Aktivitäten münden können und Haftstrafen ohne angemessene Rehabilitations- und Bildungsmaßnahmen häufig zu weiterer sozialer Ausgrenzung und Arbeitslosigkeit führen;
- 40. betont die Notwendigkeit, die Bildung, Ausbildung und Beschäftigung in Strafvollzugsanstalten sicherzustellen, damit weibliche Gefangene Tätigkeiten ausüben die ihnen moralische und psychologische Unterstützung bieten, und sie Qualifikationen erwerben, die für ihre künftige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nützlich sind;
- 41. ist der Auffassung, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten dem Problem der Spielsucht mehr Aufmerksamkeit schenken sollten; stellt fest, dass Familien, in denen es einen oder mehrere Spielsüchtige gibt, verstärkt Gefahr laufen, ihren Lebensstandard zu verlieren, sozial ausgegrenzt zu werden und in die Armut abzurutschen was vor allem die Kinder trifft; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, zur Verbreitung von Informationen über Gefahren, Symptome und Konsequenzen krankhafter Spielsucht beizutragen; fordert die Kommission ferner auf, das Problem der Spielsucht und ihrer Folgen in Bezug auf soziale Ausgrenzung und Armut in die Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit aufzunehmen;
- 42. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Aufmerksamkeit auf die wachsende Verschuldung zu richten, da sie das Armutsrisiko erhöht;
- 43. ist der Meinung, dass das Fehlen menschenwürdiger und erschwinglicher Wohnmöglichkeiten in allen Mitgliedstaaten sehr stark dazu beiträgt, die Menschen in die Armutsfalle zu treiben; fordert die Kommission auf, die Vorrechte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Definition und Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus zu respektieren da Sozialwohnungen einen wesentlichen Beitrag zur Politik der sozialen Integration leisten;
- 44. fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen und das dazugehörige Fakultativprotokoll zu unterzeichnen und zu ratifizieren
- 45. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, realisierbare Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen zu fördern, indem sie unter Beteiligung der Behindertenvertretungen nationale, regionale und lokale Strategien entwickeln fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in diesem Rahmen die Erfassung zuverlässiger und vergleichbarer statistischer Daten zur Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern;
- 46. fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einzuhalten;
- 47. fordert die Mitgliedstaaten auf, die neue Kommunikations- und Informationstechnik zu nutzen, die in hohem Maß dazu beiträgt, die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, indem sie ihre Teilhabe am Bildungssystem und an der Beschäftigung erleichtert, was gleichzeitig ihre Abhängigkeit von Dritten verringert und ihre Autonomie stärkt;
- 48. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung und Herstellung innovativer Hilfssysteme und Ausrüstungen zu fördern, die den Zugang von behinderten und älteren Menschen zu Gütern und Dienstleistungen erleichtern;
- 49. begrüßt die Deinstitutionalisierung von behinderten Menschen, stellt jedoch fest, dass dafür in den Mitgliedstaaten ein hinreichendes Maß an Gemeindefürsorge erforderlich ist um ein unabhängiges Leben führen zu können, mit dem Recht auf individuelle Hilfe, auf wirtschaftliche Unabhängigkeit und auf eine uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft;
- 50. ist der Ansicht, dass es unentschuldbar ist, wenn neue Infrastruktureinrichtungen, die mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung oder anderen Strukturfonds gebaut werden, für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen unzugänglich sind;
- 51. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich insbesondere angesichts der alternden Bevölkerung, mit der Situation von Pflegekräften auseinanderzusetzen und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen: das Recht, frei zu wählen, ob und in welchem Ausmaß sie die jeweiligen pflegerischen Aufgaben wahrnehmen wollen, die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Pflegetätigkeit und bezahlter Arbeit und Beschäftigung sowie den Zugang zu Sozialversicherung und Alterversorgung, um Verarmung als Folge der Pflegetätigkeit zu vermeiden;
- 52. fordert die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, in welcher Weise auf inoffiziellem Weg - beispielsweise im Rahmen der Betreuung von Kindern und abhängigen Personen - erworbene Qualifikationen als praktische Ausbildung und Erfahrung anerkannt werden könnten um die Integration dieser Dienstleistungen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern
- 53. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitgeber des öffentlichen Sektors zu ermutigen, sich um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu bemühen, die repräsentativer für die Gemeinschaften sind, denen sie dienen, wobei gleichzeitig alle Personen, die sich um einen Arbeitsplatz bemühen, ohne Ansehen ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung in Betracht zu ziehen sind;
- 54. betont die Bedeutung des Engagements der Arbeitgeberseite im Kampf gegen Diskriminierung und die positiven Auswirkungen von auf Vielfalt setzenden Maßnahmen am Arbeitsplatz;
- 55. ist der Auffassung, dass die Diskriminierung transsexueller Personen auf dem Arbeitsmarkt und im Bereich der sozialen Sicherheit ein weiteres Problem darstellt, das zu wenig Beachtung findet, und ruft die Mitgliedstaaten auf, sich auch mit dieser Form der Diskriminierung auseinanderzusetzen; fordert die Kommission auf, eine Studie zu dieser Problematik durchzuführen;
- 56. betont die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten die Entwicklung und Durchführung umfassender lokaler, regionaler und nationaler Strategien für aktives Altern fördern;
- 57. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Zugang zu lebenslangem Lernen zu erleichtern und die Ausgrenzung älterer Menschen und anderer von der Beschäftigung zu verringern und ihre kontinuierliche Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu fördern;
- 58. fordert die Mitgliedstaaten auf, sofern sie dies noch nicht getan haben, für eine gute und erschwingliche individuelle Pflege von älteren und behinderten Menschen zu sorgen
- 59. fordert die Mitgliedstaaten zum Austausch bewährter Verfahren auf, um Kinder und Jugendliche zu ermutigen, die Schule nicht abzubrechen, bevor sie die notwendigen Fähigkeiten erworben haben, um entweder am Arbeitsleben teilzunehmen oder eine Berufsschule oder eine weiterführende Bildungseinrichtung zu besuchen, und den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern;
- 60. hebt hervor, dass die Bildungseinrichtungen mehr Flexibilität unter Beweis stellen sollten um sich junger Menschen anzunehmen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben und jenen zu helfen, die neben ihrer Ausbildung auch Familienpflichten übernehmen
- 61. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre Bürgerinnen und Bürger des Lesens und Schreibens kundig sind und die Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen, um eine nützliche Tätigkeit ausüben und uneingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können;
- 62. bedauert, dass trotz einer begrüßenswerten Zunahme der Hochschulteilnehmerzahlen, Menschen aus weniger wohlhabenden Schichten dabei deutlich unterrepräsentiert sind; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten ermutigt werden sollten, praxisorientierte Ausbildungsangebote und Fortbildungsmaßnahmen einzuführen, beizubehalten, zu verstärken bzw. zu schaffen und in die Berufsbildung zu investieren;
- 63. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die irreführende Vermischung von Wirtschaftsmigration mit Asylsuche bzw. der beiden genannten Phänomene mit illegaler Zuwanderung zurückzuweisen;
Sozialschutz
- 64. ist der Auffassung, dass stärker gegen häusliche Gewalt und den Missbrauch von Kindern und älteren Menschen vorgegangen werden muss;
- 65. nimmt mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass durch geschlechtsspezifische Gewalt die gesellschaftliche und politische Ausgrenzung von Frauen zunimmt und sie so daran gehindert werden, ihre Menschenrechte wahrzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsvorschriften zu verstärken und bewährte Verfahren auf diesem Gebiet auszutauschen;
- 66. fordert die Mitgliedstaaten auf, darüber nachzudenken, ob ihre Altersversorgungssysteme angemessen und nachhaltig sind;
- 67. fordert die Mitgliedstaaten auf, klarere Richtlinien und Beratungsmöglichkeiten im Bereich der Altersversorgung anzubieten, um sicherzustellen, dass die Menschen die erforderlichen Informationen erhalten, um ihr Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu planen wobei nationale Reformen auf der Grundlage eines möglichst breiten Konsenses durchzuführen sind;
- 68. stellt fest, dass nach wie vor große Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung bestehen und zwar sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerhalb der einzelnen Länder; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Unterschiede zu beseitigen, indem sie insbesondere den tatsächlichen Zugang aller Menschen zur Gesundheitsversorgung sicherstellen;
- 69. fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksamere Systeme zum Schutz von Kindern zu schaffen die auch frühzeitige Interventionsmöglichkeiten umfassen, um auf die Notlage von gefährdeten Kindern reagieren zu können, sowie therapeutische Angebote, um misshandelten Kindern zu helfen, die Folgen von Missbrauch zu überwinden
- 70. fordert die Mitgliedstaaten auf, zu einem konstruktiveren Ansatz in der Drogenpolitik zu gelangen und dabei stärker auf Prävention sowie die Bildung und Behandlung von Abhängigen als auf strafrechtliche Sanktionen zu setzen;
- 71. fordert in Bezug auf die Diagnose, Prävention und Behandlung chronischer Krankheiten einen besseren Austausch bewährter Verfahren innerhalb der Europäischen Union;
- 72. stellt einen Mangel an vergleichbaren Methoden und Daten im Bereich der Langzeitpflege fest und erachtet es deshalb als wichtig, den gezielten Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu verstärken, um schneller in Erfahrung zu bringen, wie eine gute Pflege organisiert, gesichert und zu erschwinglichen Preisen angeboten werden kann und welche Methoden sich am besten eignen, um älteren Menschen ein menschenwürdiges Leben zu sichern, was auch für die zunehmende Anzahl an Menschen mit Demenzerkrankungen gelten muss;
- 73. fordert die Mitgliedstaaten auf, gesundheitspolitischen Maßnahmen, die auf die radikale Beseitigung der bestehenden Ungleichheit bei der gesundheitlichen Situation abzielen Vorrang einzuräumen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Bedürfnisse von ethnischen Minderheiten ausgerichtet sind;
- 74. stellt fest, dass in allen Mitgliedstaaten Alkohol- und Drogenmissbrauch zu Kriminalität, Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung führen kann; stellt ferner fest, dass Armut und soziale Ausgrenzung zu Alkohol- und Drogenmissbrauch führen können hält es für nicht hinnehmbar, dass für viele Menschen der einzige Zugang zu Behandlung und Beratung über den Strafvollzug führt, und fordert die Mitgliedstaaten zum Austausch bewährter Verfahren auf, um die Programme zur Bekämpfung und Bewältigung dieses Phänomens zu erweitern;
- 75. hebt hervor, dass viele Formen der Behinderung existieren und es Menschen mit Mobilitätsproblemen, Sehschwächen, Hörschäden, psychischen Problemen, chronischen Erkrankungen und Lernschwierigkeiten gibt; betont, dass Menschen mit Mehrfachbehinderung sowie mehrfach diskriminierte Menschen besonders großen Problemen ausgesetzt sind;
- 76. fordert die Entstigmatisierung von Menschen mit psychischen Problemen und Lernschwierigkeiten, die Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens, die Verhütung psychischer Störungen sowie mehr Ressourcen für Behandlung und Pflege;
- 77. begrüßt, dass die Kommission die Veröffentlichung mehrerer Studien zum Bedarf von Menschen mit Behinderungen und Kindern mit Lernschwierigkeiten plant, bei denen zahlreiche soziale Aspekte, einschließlich der Bildung und Ausbildung der Betroffenen, berücksichtigt werden sollen;
- 78. fordert die Mitgliedstaaten auf, aktive Maßnahmen durchzuführen, um durch Alkohol, Tabak und andere legale und illegale Drogen verursachte Gesundheitsschäden zu verringern
- 79. ist sich dessen bewusst, dass die Politik im Bereich des Alkohols und der Bekämpfung des Tabakkonsums sowie des Drogen- und Medikamentenmissbrauchs primär in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, ermutigt aber die Kommission, eine aktive Rolle zu spielen, indem sie alle auf nationaler Ebene erworbenen Erfahrungen sammelt und verbreitet, so wie sie dies in ihrer Mitteilung zum Thema "Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden" vorschlägt, und einen umfassenden Konsultationsprozess und eine breit angelegte öffentliche Debatte über den besten Weg, das Passivrauchen in der Europäischen Union einzudämmen, einzuleiten, so wie es in ihrem Grünbuch zum Thema "Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene" vorgeschlagen wird
- 80. bekräftigt die in seiner oben angeführten Entschließung vom 15. Dezember 2005 getroffenen Feststellungen, insbesondere bezüglich der Gefahren, die Herz- und Kreislauferkrankungen, Diabetes, Krebs, psychische Erkrankungen und HIV/Aids für die Volksgesundheit darstellen, sowie bezüglich der hohen Schadstoffbelastung in den Städten und Ballungsgebieten;
- 81. unterstreicht die Bedeutung von Sport für das Gesamtwohlbefinden der Menschen sowie zur Vorbeugung zahlreicher die Volksgesundheit bedrohender Krankheiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für die Verbesserung der Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung der Menschen einzusetzen und die Schaffung von Wohngebieten zu fördern, die ihnen ein aktives und unabhängiges Leben erleichtern;
- 82. erkennt an, dass Alkoholmissbrauch und Drogenkonsum zu sozialer Ausgrenzung führen und Kinder und Familien in die Armutsfalle locken können und Kinder einem höheren Missbrauchsrisiko aussetzen;
- 83. begrüßt den Umstand, dass Kinderarmut und soziale Ausgrenzung in allen Mitgliedstaaten in den letzten Jahren eine stärkere politische Priorität gewonnen hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten jedoch auf, sich auf quantifizierbare Ziele zur Beseitigung des komplexen Phänomens der Kinderarmut zu einigen und angemessene Mittel bereitzustellen, um diese Ziele zu erreichen, um zu verhindern, dass Armut und soziale Ausgrenzung von Generation zu Generation weitergegeben werden wobei besonderes Augenmerk auf allein gelassene Kinder, Straßenkinder und Heimkinder zu richten ist;
- 84. ist der Auffassung, dass hochwertige Bildungs-, Gesundheits- und Sozialdienste, die Kinder und ihre Familien unterstützen, einschließlich erschwinglicher Kinderbetreuung und Zugang zu bezahlbarem Wohnraum von entscheidender Bedeutung für die Verhütung und Verringerung von Kinderarmut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung sind und damit vermieden werden kann, dass Armut von Generation zu Generation vererbt wird;
- 85. fordert die Mitgliedstaaten auf, der sozialen Absicherung von Einelternfamilien besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da sie stärker vom Armutsrisiko betroffen sind
- 86. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Kinder Zugang zu den Diensten und Chancen haben, die ihr aktuelles und zukünftiges Wohlergehen gewährleisten und sie in die Lage versetzen, ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, aus diesem Grund die Vermittlung von Grundwissen über das Thema Finanzen in die Lehrpläne aufzunehmen;
- 87. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erfassung von Daten zur Kinderarmut sicherzustellen und die Situation der von Armut bedrohten Kinder zu analysieren, insbesondere bei den am meisten gefährdeten Gruppen, wie Kindern mit Behinderungen, Kindern von Roma, Heimkindern, Kindern mit Migrationshintergrund und Straßenkindern; fordert sie ferner auf, ihre Maßnahmen auf diesem Gebiet zu überwachen und zu beurteilen und die systematische Evaluierung der Auswirkungen dieser Maßnahmen zu gewährleisten;
- 88. fordert die Kommission auf, weitere Indikatoren zu entwickeln, die mit den bisherigen Einkommensindikatoren kombiniert werden können, um ein besseres Verständnis von Kinderarmut zu ermöglichen;
- 89. unterstreicht die grundlegende Rolle der Gesundheits- und Sozialdienstleistungen im Europäischen Sozialmodell; fordert die Kommission auf, diese Rolle bei der Anwendung des Binnenmarktrechts und des Wettbewerbsrechts anzuerkennen; betont die unzureichende Finanzierung dieser Dienstleistungen, die in bestimmten osteuropäischen Mitgliedstaaten erschreckend ist;
- 90. ist der Auffassung, dass die Liberalisierung der Gesundheitsdienste zu einer größeren Ungleichheit bei einem gleichberechtigten Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung führen kann;
- 91. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Profil von Kreditgenossenschaften zu verbessern, um dazu beizutragen, Einzelpersonen ein sicheres und geregeltes Umfeld anzubieten, in dem sie Geld sparen und leihen können, um dem immer problematischer werdenden Phänomen privater Verschuldung Herr zu werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen dass alle Menschen das Recht erhalten, ein Bankkonto zu erschwinglichen Bedingungen zu eröffnen, da dies ein wichtiges Instrument für die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben darstellt;
- 92. erkennt an, dass Menschenhandel unermessliches Leid nach sich zieht und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Gesetze gegen Menschenhandel und Diskriminierung zu verschärfen die Opfer des Menschenhandels wieder in die Gesellschaft einzugliedern, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verstärken sowie insbesondere die Konvention gegen den Menschenhandel zu unterzeichnen, zu ratifizieren und umzusetzen fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Schutz der Opfer von Menschenhandel, insbesondere den betroffenen Kindern, sowie der Achtung ihrer grundlegenden Menschenrechte Vorrang einzuräumen;
- 93. begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsvorschriften zur Verhinderung der Ausbeutung von schutzbedürftigen Beschäftigten durch Bandenbosse voranzutreiben und bestehendes Gemeinschaftsrecht besser umzusetzen sowie, sofern sie dies noch nicht getan haben, die Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
- 94. fordert alle Mitgliedstaaten auf, eine auf den Menschenrechten basierende Asylpolitik im Einklang mit dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und anderen einschlägigen Menschenrechtsgesetzen sicherzustellen, während sie sich gleichzeitig darum bemühen, die Abhängigkeit von Asylsuchenden von staatlichen Leistungen zu beenden indem sie ihnen erlauben zu arbeiten und die Schaffung weiterer gesetzlicher Zuwanderungsmöglichkeiten in Betracht ziehen; kritisiert scharf die fortdauernden Verstöße gegen diese Konvention und andere Menschenrechtsgesetze durch Mitgliedstaaten;
- 95. fordert die Mitgliedstaaten auf, Obdachlosen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Unterkunft, Gesundheit, Bildung und Beschäftigung;
- 96. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Defizite bei der Unterstützung der sozialen Gruppen, denen es nicht gelingt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, sowie bei den auf sie zugeschnittenen Diensten zu beseitigen und darüber zu wachen, dass diese Unterstützung und diese Dienste angemessen, nachhaltig und für alle zugänglich sind
- 97. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss für Sozialschutz, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 364 vom 18.12.2000, S. 1.
- 2 ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
- 3 ABl. C 45 E vom 23.2.2006, S. 129.
- 4 ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16
- 5 ABl. C 261 E vom 30.10.2003, S. 136.
- 6 ABl. C 68 E vom 18.3.2004, S. 604.
- 7 ABl. C 77 E vom 26.3.2004, S. 251.
- 8 ABl. C 286 E vom 23.11.2006, S. 487
- 9 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 131.
- 10 ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 148.
- 11 ABl. C 316 E vom 22.12.2006, S. 370.
- 12 ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.