Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 15. April 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 9. April 2008 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 10. April 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.
Hinweis: vgl.
Drucksache 856/03 (PDF) = AE-Nr. 033738 und
Drucksache 687/06 (PDF) = AE-Nr. 061506
Begründung
1) Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
Das Ziel der vorgeschlagenen Empfehlung ist die Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung (im Folgenden "Bezugsrahmen" genannt). Dieses Instrument soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, auf Grundlage gemeinsamer europäischer Referenzen ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung (im Folgenden "Berufsbildung" genannt) kontinuierlich zu verbessern und diesen Prozess zu überwachen.
Der Bezugsrahmen soll beitragen zur Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung sowie zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens in die nationalen Berufsbildungssysteme in einem Raum des lebenslangen Lernens ohne jegliche Grenzen.
Die Berufsbildung ist ein wichtiger Faktor für die Erreichung des in der Lissabon-Strategie festgeschriebenen Ziels der EU, die Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Zum Aufbau einer wissensbasierten Wirtschaft, die das Fundament der Lissabon-Strategie bildet, muss die Qualität der Humanressourcen verbessert werden, u. a. durch gezielte Investitionen. Weitere maßgebliche Faktoren sind hier eine effizientere Ressourcennutzung und zukunftsorientierte Konzepte für die Berufsbildung, einschließlich neuer Ansätze für das Lernen in der Schule und am Arbeitsplatz.
Die Berufsbildung ist auf verschiedenste Zwecke ausgerichtet, was sich auch in ihrer Organisation der Berufsbildung in der EU widerspiegelt: Die nationalen und regionalen Bildungsangebote beruhen auf unterschiedlichen Standards und führen zu vielen verschiedenen Qualifikationen. Aufgrund dieser Vielfalt besteht aber ein großer Spielraum für wechselseitiges Lernen und für EU-weite Überlegungen über die künftige Organisation der Berufsbildung, was allerdings auch bedeutet, dass Europa gemeinsame Bezugspunkte benötigt die Transparenz, Kohärenz und Übertragbarkeit zwischen den zahlreichen Entwicklungsströmen in ganz Europa gewährleisten. Dies sollte jedoch ohne eine Beeinträchtigung der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Berufsbildungssysteme verwirklicht werden.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Barcelona (2002) die Zielvorgabe festgelegt, dass die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden sollen, womit er die Qualitätssicherung und -verbesserung in den Berufsbildungssystemen ganz oben auf die bildungspolitische Agenda gesetzt hat. Die Entschließung des Rates1 und die Erklärung2 der zuständigen europäischen Minister zur Förderung einer engeren europäischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung, mit denen der "Kopenhagen-Prozess" angestoßen wurde, waren wegweisend für die Erreichung des Ziels von Barcelona.
Die so angestoßene europäische Zusammenarbeit hat zum Erfahrungsaustausch, zum wechselseitigen Lernen und zur Konsensbildung beigetragen. Dadurch wurde der Weg zu gemeinsamen Grundsätzen, Leitfäden und Instrumenten für die Qualitätsverbesserung geebnet was 2003 in der Festlegung des gemeinsamen europäischen Rahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (Common Quality Assurance Framework, CQAF) mündete. Der Rat3 befürwortete das Konzept des CQAF und rief die Mitgliedstaaten und die Kommission zugleich dazu auf, unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder die Anwendung des Bezugsrahmens auf freiwilliger Basis zu fördern.
Der mit den meisten bestehenden Systemen kompatible CQAF sah gemeinsame Grundsätze vor und diente als Referenz, die die Förderung verschiedener Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene ermöglichte4. Die zur Umsetzung des CQAF festgelegten Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren und Indikatoren sind jedoch nicht explizit genug und erschweren eine allgemeine Anwendung des Instruments.
Verschiedene Länder haben daher betont, dass dem CQAF ein höherer Status eingeräumt werden muss. Zudem hat der Rat bereits bei der Billigung des CQAF im Jahr 2004 auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Rahmens verwiesen. Schließlich unterstreicht auch das Helsinki-Kommuniqué aus dem Jahr 2006, in dem eine Zwischenbilanz des Kopenhagen-Prozesses gezogen wird, dass die Entwicklung vom CQAF hin zu einer Kultur der Qualitätsverbesserung gehen muss.
Bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Empfehlung wurden die im Rahmen der Anwendung des CQAF gewonnenen Erfahrungen aufgegriffen und die Anliegen der Mitgliedstaaten berücksichtigt.
Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen flexibel genug sein, um einem breiten Spektrum von Anforderungen gerecht zu werden, und zugleich über die verschiedenen Umsetzungsebenen hinweg eine Gesamtkohärenz aufweisen. Wie wirksam und effizient diese Anforderungen durch die Berufsbildung erfüllt werden, muss regelmäßig anhand von Fakten kontrolliert und bewertet werden, und ggf. müssen Verbesserungen vorgenommen werden.
Die Qualitätssicherung5 ist ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels. Sie sollte als Instrument für die kontinuierliche Verbesserung der Berufsbildung verstanden werden und auf einem Qualitätszyklus beruhen, der geeignete Verbindungen zwischen Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung der Berufsbildung vorsieht. Qualitätssicherung impliziert die Anwendung eines systematischen Qualitätskonzepts, in dem ausdrücklich festgelegt ist, welche Rollen die Akteure auf den unterschiedlichen Ebenen spielen und wie sie interagieren. Ein solches Konzept sollte auch Methoden zur Kontrolle der Leistungen der Berufsbildung umfassen, und die Überprüfung und Verbesserung der Berufsbildung auf System- und Anbieterebene sollte durch Messungen gestützt werden.
Dieser Qualitätssicherungsansatz spiegelt sich in den "Gemeinsamen Grundsätzen für die Qualitätssicherung in der Hochschul- und Berufsbildung" wider, die der Empfehlung zur Einrichtung des EQR als Anhang III beigefügt sind.
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Die Entwicklung wurde im Jahr 2002 durch die Entschließung des Rates und die Ministererklärung ("Kopenhagen-Prozess") angestoßen und durch die Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2004 und das Helsinki-Kommuniqué aus dem Jahr 2006 weiter vorangetrieben. Im Kommuniqué wurde nicht nur auf die Notwendigkeit verwiesen, auf den bisherigen Ergebnissen des CQAF aufzubauen, sondern auch zu einer umfassenderen Beteiligung am europäischen Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (European Network on Quality Assurance in Vocational Education and Training, ENQA-VET)6 aufgerufen. Das ENQA-VET soll den Erfahrungsaustausch, das wechselseitige Lernen und die Konsensbildung erleichtern und dient der Unterstützung, Erprobung und Weiterentwicklung des CQAF. In mehreren Ländern wird das ENQA-VET durch nationale Bezugspunkte für die Qualitätssicherung (Quality Assurance National Reference Points; QANRP)7 ergänzt.
Auch in verwandten Bereichen, die Auswirkungen auf die Berufsbildung haben, wurden Qualitätssicherungssysteme entwickelt. So wurden auf der Ministertagung von Bergen im Jahr 2005 und mit der Empfehlung über die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung8 Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung festgelegt.
Ferner wurden in der Empfehlung zur Europäischen Qualitätscharta für Mobilität9 Qualitätssicherungskonzepte für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung der Mobilität definiert.
In den letzten Jahren wurde der Verbesserung der Qualität in der Berufsbildung also sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eine gewisse Aufmerksamkeit geschenkt. Der Bezugsrahmen soll der kontinuierlichen Verbesserung der Qualitätsmanagementverfahren, und damit letztlich auch der Verbesserung der Berufsbildungssysteme, neue Impulse verleihen.
Die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten werden im Bezugsrahmen voll berücksichtigt. Er soll zu Folgendem anregen:
- - Schaffung umfassenderer und kohärenterer Systeme zur Sicherung und Verbesserung der Qualität in den beteiligten Ländern;
- - Verbesserung der Transparenz der Systeme zur Sicherung und Verbesserung der Qualität sowie der in der Berufsbildung angewandten Konzepte, um das gegenseitige Vertrauen zu stärken und die Mobilität zu erleichtern;
- - Zusammenarbeit und wechselseitiges Lernen, um auf allen Ebenen die Einbindung der Stakeholder in eine Kultur der Qualitätsverbesserung und Rechenschaftspflicht zu fördern.
Der Bezugsrahmen ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, die die fortlaufende Verbesserung der Qualität und des Managements in der Berufsbildung unterstützen sollen. Zu diesen Maßnahmen zählen der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)10, das europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET)11 und die gemeinsamen europäischen Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen12.
Die Anwendung des Bezugsrahmens ist freiwillig. Seine Hauptnutzer werden Behörden und andere für die Qualitätssicherung und -verbesserung zuständige Stellen sein.
Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union
Der Bezugsrahmen wird zur Erreichung des Ziels der europäischen Beschäftigungsstrategie beitragen die Investitionen in das Humankapital effizienter zu gestalten. Qualität und Effizienz der Investitionen in das Humankapital werden insbesondere durch bessere Bildung und Qualifizierung gesteigert, was den Vorgaben der beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)13, insbesondere der Leitlinie Nr. 24, entspricht.
Auch in der Mitteilung über die Kohäsionspolitik14 wird unterstrichen, wie wichtig es ist, die Investitionen in das Humankapital durch die Verbesserung von Bildung und Qualifizierung zu steigern und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung anhand gemeinsamer europäischer Referenzen und Grundsätze zu reformieren. Die Mitgliedstaaten werden darin aufgerufen die im Rahmen des Konvergenzziels verfügbaren Ressourcen u. a. dafür zu nutzen die Qualität und die Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung zu steigern.
2) Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Der Vorschlag ist das Ergebnis von Arbeiten, die gemeinsam mit einem breiten Spektrum von Akteuren durchgeführt wurden, die über spezifische Kompetenzen im Bereich der Qualitätssicherung in der Berufsbildung verfügen. Die Zusammenarbeit mit diesen Akteuren erfolgte im Rahmen des Europäischen Forums zur Qualität in der beruflichen Bildung (2001-2002), der Technischen Arbeitsgruppe zur Qualität in der beruflichen Bildung (2003-2004) und des ENQA-VET (ab 2005).
Dem ENQA-VET gehören die europäischen Sozialpartner sowie verschiedene Institutionen aus 25 Ländern an, die sich am Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" beteiligen. Der Vorschlag stützt sich zudem auf die Beiträge eines noch umfassenderen Kreises interessierter Stellen und Einrichtungen, die an den spezifischen Aktivitäten im Rahmen des Arbeitsprogramms des ENQA-VET mitwirken, sowie auf den Input der QANRP, die Kontakte zu einem breiten Spektrum von Stakeholdern auf nationaler Ebene unterhalten.
Ferner hat die Kommission die Gruppe der Generaldirektoren für die Berufsbildung sowie den Beratenden Ausschuss für die Berufsbildung (BAB) angehört, dem Vertreter der nationalen Regierungen sowie der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände aus allen Mitgliedstaaten angehören. Der BAB gab auf seiner Sitzung vom 14.-15. Juni 2007 eine befürwortende Stellungnahme zum Vorschlagsentwurf der Kommission ab.
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Die Anhörung ergab eine breite Unterstützung für den Bezugsrahmen.
Besonders hervorgehoben wurden die Bedeutung geeigneter Vorkehrungen für die Umsetzung und die Notwendigkeit, die Referenzkriterien und Deskriptoren so einfach wie möglich zu halten. Auch wurde das Vorhaben unterstützt, Qualitätsindikatoren festzulegen und das ENQA-VET aufzufordern, zusammen mit der Ständigen Arbeitsgruppe für Indikatoren und Benchmarks weitere Arbeiten durchzuführen.
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Das Cedefop15 hat die Vorarbeiten intensiv auf technischer und wissenschaftlicher Ebene unterstützt während sich die ETF16 insbesondere um die Kontakte zu den Kandidatenländern bemüht hat.
Methodik
Der Bezugsrahmen baut auf dem CQAF auf, der im Konsens entwickelt wurde. Die unterschiedlichen nationalen Ansätze für die Qualitätsverbesserung wurden dabei, vor allem in Form der ermittelten bewährten Verfahren, berücksichtigt. Insbesondere konnten Fragen der Qualitätssicherung ermittelt werden, die den meisten Ländern gemeinsam waren, und es konnte eine Reihe von Referenzindikatoren für die Qualität entwickelt werden.
Im Ganzen wurden mehr als 200 Indikatoren ermittelt und analysiert. Diese Liste wurde eingegrenzt indem den Indikatoren Vorrang eingeräumt wurde, die die Qualitätssicherung sowohl auf System- als auch auf Anbieterebene unterstützen können und die über ein hinreichendes Potenzial für den länderübergreifenden Vergleich und das wechselseitige Lernen verfügen. Ebenso wurde der Notwendigkeit Rechnung getragen, die Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung an allgemeinere europäische Ziele zu koppeln, z.B. die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit, die bessere Anpassung des Berufsbildungsangebots an die Bedürfnisse der Nutzer und die Erleichterung des Zugangs zum lebenslangen Lernen. Im Rahmen europäischer und nationaler Projekte (z.B. Peer-Learning-Projekte) gesammelte praktische Erfahrungen ermöglichten eine präzisere Definition der Indikatoren auf Anbieter- und Systemebene. Ferner wurden verschiedene Instrumente entwickelt, die die Anwendung des Bezugsrahmens erleichtern können. So soll der europäische Leitfaden zur Selbstbewertung17 die Berufsbildungsanbieter bei der Verbesserung des Bildungsangebots unterstützen. Zudem wurde im Rahmen eines Leonardoda-Vinci-Projekts ein europäisches Peer-Review-Handbuch für die berufliche Erstausbildung erstellt18, das nun im Rahmen eines weiteren Leonardo-Projekts erprobt wird19.
Die Grundsätze und Kriterien des CQAF waren relativ allgemein gehalten, um sie für den jeweiligen Kontext weiterentwickeln und verfeinern zu können. Entsprechend haben mehrere europäische Länder auf Grundlage des CQAF bereits nationale Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung erarbeitet. Zudem haben mehrere Studien und praktische Projekte zur Weiterentwicklung des CQAF beigetragen. Nähere Informationen hierzu sind in der virtuellen Community des Cedefop ( http://communities.trainingvillage.gr ) zu finden.
Konsultierte Organisationen/Sachverständige; Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten; Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen Siehe oben (Abschnitt "Anhörungsmethoden...")
Folgenabschätzung
Das Ziel der Folgenabschätzung besteht darin, die verschiedenen Möglichkeiten dafür zu untersuchen eine allgemeine Anwendung des Bezugsrahmens sicherzustellen, und zu ermitteln welches das geeignete Rechtsinstrument hierfür ist. Der Folgenabschätzungsbericht wurde an den Ausschuss für Folgenabschätzung (IAB) übermittelt; die Empfehlungen des IAB zu den verschiedenen rechtlichen Optionen wurden berücksichtigt.
Verschiedene Schlussfolgerungen des Rates und der Kopenhagen-Prozess belegen, dass Einigkeit darüber besteht, dass die Berufsbildung modernisiert und verbessert werden muss.
Der seit 2003 fortlaufende Meinungsaustausch hat den Mehrwert eines europaweiten Qualitätssicherungssystems für die Berufsbildung bestätigt. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip sollte ein EU-Instrument die Funktion haben, auf Ebene der Mitgliedstaaten ergriffene Maßnahmen zu fördern, zu erleichtern und zu unterstützen.
Welches Instrument hierfür am besten geeignet ist, wird im ersten Punkt der Folgenabschätzung untersucht. Insgesamt wurden fünf Optionen in Betracht gezogen.
- 1. Kein Instrument auf europäischer Ebene: Dies würde bedeuten, dass die Arbeiten anhand der bestehenden CQAF-Grundsätze fortgeführt werden müssen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass der CQAF in seiner derzeitigen Form die Mitgliedstaaten nur in begrenztem Maße dazu angeregt hat, seine Anwendung zu propagieren. Der derzeitige Status des Bezugsrahmens erschwert es den Teilnehmerländern, das System einheitlich anzuwenden und von Peer-Reviews und wechselseitigem Lernen zu profitieren. Mehrere Länder haben bereits darauf hingewiesen dass ein wirksameres Instrument benötigt wird, um den CQAF wie im EQR beschrieben anzuwenden.
- 2. Eine Mitteilung der Kommission, in der diese ihre Vorstellungen von der Qualitätssicherung darlegt. An der Annahme dieses Instruments wären weder die Mitgliedstaaten noch das Europäische Parlament beteiligt, und es würde nicht das politische Engagement entstehen, aus dem der Bezugsrahmen seine Glaubwürdigkeit schöpft und das für eine wirksame Umsetzung auf nationaler Ebene erforderlich ist.
- 3. Eine Empfehlung der Kommission würde ebenfalls die Auffassungen der Kommission wiedergeben. Auch hier wären weder die Mitgliedstaaten noch das Europäische Parlament an der Ausarbeitung beteiligt, und es würde nicht das politische Engagement entstehen, das für eine wirksame Umsetzung auf nationaler Ebene und eine erfolgreiche europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich unabdingbar ist. Eine Empfehlung der Kommission könnte zudem als Entwicklung verstanden werden, die dem Subsidiaritätsprinzip zuwiderläuft.
- 4. Eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates auf Grundlage der Artikel 149 und 150 EG-Vertrag würde dagegen als bedeutsames politisches Signal verstanden werden, das das Engagement der Organe dafür verdeutlicht, auf den Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2004 aufzubauen, die Berufsbildungssysteme und das Berufsbildungsangebot weiterzuentwickeln und zugleich die europaweite Mobilität zu erleichtern. Offensichtlich entspricht diese Option den Erwartungen der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und der anderen Stakeholder, da ein solches Instrument eine Qualitätsverbesserung in den Berufsbildungssystemen mittels europäischer Zusammenarbeit ermöglicht und seine Anwendung weiterhin freiwillig bleibt. Außerdem würde die Verwendung einer Empfehlung der Praxis entsprechen, die auch für vergleichbare Initiativen (z.B. den EQR) angewandt wurde.
- 5. Ein Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates auf Grundlage der Artikel 149 und 150 EG-Vertrag würde die Annahme von Grundsätzen und Verpflichtungen implizieren, denen zufolge die Mitgliedstaaten ihre Qualitätssysteme mit dem Bezugsrahmen verknüpfen müssten. Ferner müssten harmonisierte Qualitäts-Benchmarks sowie europäische Standards festgelegt werden, und die Mitgliedstaaten wären de facto verpflichtet, diese Standards anzuwenden.
Unter den Stakeholdern besteht jedoch allgemein Konsens darüber, dass die Anwendung des Bezugsrahmens vollkommen freiwillig sein sollte.
3) Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung des Vorschlags
Mit der vorgeschlagenen Empfehlung wird ein Rahmen festgelegt, der den Mitgliedstaaten dabei hilft, die qualitative Verbesserung der Berufsbildungssysteme zu fördern und zu überwachen. Seine Anwendung ist freiwillig.
Es wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten die Nutzung des Bezugsrahmens unterstützen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Berufsbildung zu erreichen, und dass sie den Rahmen weiterentwickeln. Ferner wird empfohlen, den Bezugsrahmen dafür zu nutzen eine integrative Zusammenarbeit und das wechselseitige Lernen im Rahmen des ENQA-VET zu fördern, die nationalen Bezugspunkte für die Qualitätssicherung auszubauen und weiterzuentwickeln und die Anwendung des Rahmens - im Hinblick auf eine eventuelle Überprüfung der Empfehlung fünf Jahre nach ihrer Annahme - zu überwachen.
Die Kommission beabsichtigt, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, indem sie die Ausführung der oben genannten Aufgaben im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen fördert und die Fortschritte bei der Umsetzung des Bezugsrahmens im Zuge des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" überwacht.
Rechtsgrundlage
Artikel 149 EG-Vertrag, dem zufolge die Gemeinschaft "zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung" beiträgt, sowie Artikel 150, der für die Tätigkeit der Gemeinschaft ausdrücklich das Ziel der "Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung" vorsieht.
Subsidiaritätsprinzip
Der Vorschlag fällt nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft und entspricht dem Subsidiaritätsprinzip.
Die Hauptfunktion des Bezugsrahmens besteht darin, gemeinsame länderübergreifende Referenzen festzulegen, anhand derer die Mitgliedstaaten und die Stakeholder die Wirksamkeit ihres Berufsbildungsangebots und ihrer Qualitätsmanagementverfahren dokumentieren weiterentwickeln, überwachen, evaluieren und verbessern können. Ferner dient er als Basis und gemeinsamer Nenner für die Berichterstattung auf nationaler und europäischer Ebene. Hierdurch werden wiederum über Ländergrenzen hinweg Transparenz und Kohärenz der Politik und der Entwicklung in der Praxis gefördert, was insgesamt zur Verbesserung der Berufsbildung in der Europäischen Union beiträgt. Dies können die Mitgliedstaaten nicht allein auf nationaler Ebene erreichen.
Die Ziele des Vorschlags können aus folgenden Gründen besser durch Maßnahmen der Gemeinschaft erreicht werden:
- - Im Bereich der Qualitätssicherung in der Berufsbildung stehen alle Mitgliedstaaten vor vergleichbaren Herausforderungen in Bezug auf die Transparenz und die Kohärenz der Politik und der Entwicklung in der Praxis; diese Herausforderungen können nicht allein auf nationaler Ebene oder auf Branchenebene bewältigt werden.
- - Wenn jeder der 27 Mitgliedstaaten zur Thematik dieser Empfehlung mit allen anderen Mitgliedstaaten getrennt und unkoordiniert bilaterale Übereinkünfte abschließen würde, ergäbe dies auf europäischer Ebene eine äußerst komplizierte und intransparente Gesamtstruktur.
- - Der Vorschlag sieht einen gemeinsamen Rahmen vor, der gemeinsame Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren umfasst, um EU-weit eine kohärente Entwicklung der Qualität in der Berufsbildung zu fördern und die länderübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern. Maßnahmen auf nationaler Ebene können diese Funktionen nicht erfüllen.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da er nationale Qualitätssicherungssysteme und/oder -konzepte nicht ersetzt und die Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Empfehlung zuständig sind.
Wahl des Instruments
Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates.
4) Auswirkungen auf den Haushalt
Mitgliedstaaten:
Der Bezugsrahmen soll weder bestehende Systeme ersetzen, noch erfordert er den Aufbau neuer Strukturen, und zudem werden bestehende Berichterstattungssysteme genutzt, so dass der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum beschränkt bleibt. Der Rahmen stützt sich auf vorhandene Erfahrungen und vorbildliche Verfahren aus den Mitgliedstaaten und anderen beteiligten Ländern. EU-Haushalt:
Der Vorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der EU, da das Programm für lebenslanges Lernen (Leonardo da Vinci) ausdrücklich die Förderung gezielter Initiativen in diesem Bereich vorsieht. Lediglich die mit der Überwachung verbundenen Kosten sind zu berücksichtigen.
5) Weitere Angaben
Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Der Vorschlag enthält eine Überprüfungsklausel.
Europäischer Wirtschaftsraum
Die nicht der EU angehörenden Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums beteiligen sich freiwillig an dem im Jahr 2002 in Kopenhagen lancierten europäischen Kooperationsprozess und waren voll in die Entwicklung des Bezugsrahmens eingebunden.
Insofern ist die vorgeschlagene Empfehlung voraussichtlich auch für diese Länder von Bedeutung.
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Die primären Nutzer des Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung werden nationale/regionale Behörden sowie öffentliche und private Stellen sein, die (auch auf Anbieterebene) für die Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung zuständig sind. Die Verbesserung der Qualität in der Berufsbildung ist ein maßgeblicher Faktor für die Erfüllung der vorhandenen Bedürfnisse, weshalb der Bezugsrahmen auch für die Endbenutzer des Systems besonders relevant ist.
Der Bezugsrahmen ist auch ein Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Stärkung des Vertrauens zwischen Stakeholdern auf nationaler Ebene und internationalen sektoralen Organisationen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eine Rolle spielen. Die Einführung des Rahmens wird aber nur ein Erfolg, wenn sich die nationalen Behörden im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und die anderen relevanten öffentlichen und privaten Stakeholder freiwillig zur Anwendung des Rahmens verpflichten. Ein besonderes Augenmerk muss auf die Entwicklung von Leitfäden und sonstigem Unterstützungsmaterial - mittels Testläufen, Erprobungen und direkter Zusammenarbeit - gerichtet werden.
Das europäische Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung sollte in diesem Prozess eine Schlüsselrolle spielen, da die Mitglieder dieses Netzes von den Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern den EFTA/EWR-Ländern und den europäischen Organisationen der Sozialpartner benannt werden. Auf europäischer Ebene sollte die Umsetzung des Bezugsrahmens durch die Kommission und Agenturen wie das Cedefop und die Europäische Stiftung für Berufsbildung unterstützt werden.
Der Bezugsrahmen sieht Folgendes vor:
- - Einen Qualitätssicherungs- und -verbesserungszyklus, der die Bereiche Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung der Berufsbildung abdeckt und untermauert wird durch gemeinsame Qualitätskriterien und als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren (Anhang 1 des Vorschlags) sowie durch Indikatoren (Anhang 2 des Vorschlags);
- - Überwachungsverfahren, einschließlich einer Kombination von Mechanismen für die interne und externe Evaluierung, die von den Mitgliedstaaten gegebenenfalls näher zu definieren sind, um Folgendes festzulegen:
- (i) Verbindlichkeit der Systeme, Prozesse und Verfahren;
- (ii) verbesserungsbedürftige Bereiche;
- - Einsatz von Messinstrumenten, um Erkenntnisse zur Wirksamkeit zu gewinnen.
Im Bezugsrahmen wird ein systematisches Qualitätskonzept festgeschrieben, und es wird skizziert welche Aufgaben die Akteure auf den verschiedenen Ebenen übernehmen sollen und wie sich die Leistungen der Berufsbildung überwachen lassen. Ferner dient er als Messinstrument, das die Überprüfung und Verbesserung der Berufsbildung auf System- und Anbieterebene unterstützt. Er basiert auf einem Prozess der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, bei dem Folgendes miteinander verknüpft wird:
- (i) Festlegung strategischer Ziele und Planung,
- (ii) Definition von Grundsätzen für den Einsatz von Instrumenten bzw. für die Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele;
- (iii) Festlegung der Mechanismen für die Evaluierung des Bildungsangebots mit Blick auf die vorgegebenen Ziele und Bewertung der Ergebnisse auf Benutzer-, Anbieter- und Systemebene;
- (iv) Überprüfung auf Grundlage der Ergebnisse der internen und externen Evaluierung, Berücksichtigung von Rückmeldungen und Festlegung der für Veränderungen erforderlichen Verfahren.
Die Überwachung muss sich auf eine Kombination von Mechanismen der internen und externen Evaluierung stützen, die die Mitgliedstaaten den Erfordernissen entsprechend festlegen. Diese Kombination ermöglicht es, fortlaufend nachprüfbare und zuverlässige Rückmeldungen über Fortschritte bei der Erreichung der strategischen Ziele einzuholen, die auf die durchgeführten beziehungsweise geplanten Aktivitäten und Maßnahmen zurückzuführen sind. Im Bezugsrahmen nimmt die systematische Selbstbewertung als Bottom-up-Prozess bei der Verbesserung der Qualität des Berufsbildungsangebots eine besonders wichtige Stellung ein.
Anhand der Messungen sollte festzustellen sein, ob die Strategien/Aktivitäten/Maßnahmen erfolgreich waren oder ob weitere Verbesserungen erforderlich sind. Die Messverfahren sind somit ein Instrument, das die Steuerung der Berufsbildungssysteme verbessern hilft.
Die Indikatoren, die ausgerichtet sind auf die Ergebnisse der Berufsbildung und des Lernens sowie auf die Verbindungen zwischen Berufsbildungssystemen, lebenslangem Lernen, Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Wirtschaft, sind als kohärente Reihe konzipiert, die die Ziele, Inputs, Verfahren und Ergebnisse der Berufsbildung widerspiegelt. Diese Reihe besteht aus zwei allgemeinen Indikatoren sowie vier sich gegenseitig ergänzenden Indikatoren, die mit Blick auf die politischen Prioritäten Informationen über die Ergebnisse der Berufsbildung liefern. Hinzu kommen zwei Kontextindikatoren, die relevante Kontextinformationen zur Bewertung des Erreichten liefern, sowie zwei Deskriptoren zur Bereitstellung zusätzlicher qualitativer Informationen über bestimmte Faktoren, die für die Qualität der Berufsbildung maßgeblich sind. Abgesehen von den Deskriptoren stützen sich alle Indikatoren auf quantitative Daten und können somit die Evaluierung der Ergebnisse mit Blick auf die festgelegten Ziele untermauern.
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4, auf Vorschlag der Kommission20, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses21, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen22, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag23, in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1) Der Übergang zu einem wissensbasierten Wirtschaftsraum (Europäischer Rat, Tagung von Lissabon im Jahr 2000) erfordert die Modernisierung und kontinuierliche Verbesserung der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung (im Folgenden "Berufsbildung" genannt), damit diese Systeme angesichts des raschen Wandels von Wirtschaft und Gesellschaft zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, der sozialen Eingliederung und des Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle beitragen können.
- (2) Auf seiner Tagung von Barcelona im Jahr 2002 hat der Europäische Rat das Ziel festgelegt die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen.
- (3) In den für den Lissabon-Prozess festgelegten Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008 werden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, bezahlbare, leicht zugängliche Systeme des lebenslangen Lernens aufzubauen, die den im Wandel befindlichen Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden. Um die Arbeitsmarktrelevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erhöhen ist eine Anpassung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und eine Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit unumgänglich. Die Ziele im Bereich der Bildungs- und Berufsbildungspolitik sollten sich daher verstärkt an den Zielen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik orientieren, um sozialen Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit miteinander zu verknüpfen.
- (4) Im Anschluss an die Entschließung des Rates24 zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung ("Kopenhagen-Prozess") und als Ergebnis der engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, den EFTA/EWR-Ländern und den Kandidatenländern im prioritären Bereich der Qualitätssicherung wurde - auf Basis der bisherigen Erfahrungen und bewährter Verfahren der beteiligten Länder - ein gemeinsamer europäischer Rahmen für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (Common Quality Assurance Framework, im Folgenden "CQAF" genannt) entwickelt.
- (5) Gemäß dem gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission an den Europäischen Rat über das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" aus dem Jahr 0425 "sollte der Aufbau des gemeinsamen Qualitätssicherungsrahmens für die berufliche Bildung (im Rahmen des Follow-up zur Kopenhagener Erklärung) sowie die "Schaffung eines vereinbarten Systems von Standards, Verfahren und Richtlinien zur Qualitätssicherung"26 (in Verbindung mit dem Bologna-Prozess und als Teil des Arbeitsprogramms zu den Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung) für Europa oberste Priorität haben".
- (6) Der Rat (Bildung) billigte das Konzept des CQAF27 im Mai 2004 und forderte die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Anwendung des CQAF im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen mit den jeweiligen Akteuren auf freiwilliger Basis zu fördern.
- (7) Mit dem europäischen Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (European Network on Quality Assurance in Vocational Education and Training, im Folgenden "ENQA-VET" genannt)28 wurde eine geeignete europäische Plattform für die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2004 und des Helsinki-Kommuniqués geschaffen, die eine nachhaltige länderübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht.
- (8) Im Jahr 2006 wurde im Helsinki-Kommuniqué hervorgehoben, dass - wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2004 zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung beschrieben - auf Basis der CQAF-Grundsätze gemeinsame, speziell für die Berufsbildung konzipierte europäische Instrumente weiterentwickelt und angewandt werden müssen, um die Qualitätsverbesserung sowie eine breitere Teilnahme am ENQA-VET zu fördern.
- (9) Mit der vorliegenden Empfehlung wird ein europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung (im Folgenden "Bezugsrahmen" genannt) festgelegt. Hierbei handelt es sich um ein Referenzinstrument, das die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll die kontinuierliche Verbesserung ihrer Berufsbildungssysteme mittels gemeinsamer europäischer Bezugsgrößen voranzutreiben und zu überwachen. Mit diesem Bezugsrahmen wurde der CQAF aufgegriffen und weiterentwickelt. Der Bezugsrahmen soll dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung zu steigern und über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg die Transparenz und Kohärenz der Berufsbildungspolitik zu verbessern, wodurch das gegenseitige Vertrauen, die Mobilität der Arbeitnehmer und Lernenden und das lebenslange Lernen gefördert werden.
- (10) Der Bezugsrahmen sollte einen Qualitätssicherungs- und -verbesserungszyklus umfassen der die Bereiche Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung der Berufsbildung abdeckt und untermauert wird durch gemeinsame Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren. Die Überwachungsverfahren, einschließlich einer Kombination von Mechanismen für die interne und externe Evaluierung, müssen von den Mitgliedstaaten gegebenenfalls näher definiert werden, um die Leistungsfähigkeit von Systemen, Prozessen und Verfahren sowie verbesserungsbedürftige Bereiche zu ermitteln. Außerdem sollte der Bezugsrahmen den Einsatz von Messinstrumenten vorsehen, um Erkenntnisse zur Wirksamkeit zu gewinnen.
- (11) Der Bezugsrahmen sollte in der Berufsbildung sowohl auf System- als auch auf Anbieterebene zum Einsatz kommen. Er sollte auf einem systemabhängigen Qualitätskonzept basieren, das alle relevanten Ebenen und Akteure abdeckt und untereinander in Beziehung setzt, und sein Schwerpunkt sollte auf der Qualitätsüberwachung und -verbesserung liegen, wofür durch Messungen gestützte interne und externe Evaluierungen, Überprüfungen und Verbesserungsverfahren zum Einsatz kommen sollten. Der Rahmen sollte die Grundlage für die Weiterentwicklung der Berufsbildung mittels Zusammenarbeit auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bilden.
- (12) Die vorliegende Empfehlung sieht konkrete Instrumente zur Unterstützung einer Kultur der Evaluierung und Qualitätsverbesserung auf allen Ebenen vor und leistet damit einen Beitrag zu einer evidenzbasierten Politik und Praxis. Sie bildet die Grundlage für eine effizientere und gerechtere Politik, die im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zu Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung29 aus dem Jahr 2006 steht.
- (13) In dieser Empfehlung sollten die "Gemeinsamen Grundsätze für die Qualitätssicherung in der Hochschul- und Berufsbildung" berücksichtigt werden, die in Anhang III der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen30 (im Folgenden "EQR" genannt) enthalten sind, d. h. der Bezugsrahmen sollte zur Umsetzung des EQR beitragen. Ferner sollte er auch die Anwendung der anderen relevanten europäischen Instrumente, etwa des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)31 und der gemeinsamen europäischen Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen32, unterstützen.
- (14) Die Empfehlung entspricht dem Subsidiaritätsprinzip (Artikel 5 EG-Vertrag), da sie das Tätigwerden der Mitgliedstaaten dadurch unterstützt und ergänzt, dass sie ihnen eine engere Zusammenarbeit ermöglicht, um die Transparenz der Berufsbildung zu erhöhen sowie die Mobilität und das lebenslange Lernen zu fördern.
- (15) Die Empfehlung entspricht ferner dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da sie nationale Qualitätssicherungssysteme weder ersetzt noch definiert. Der Bezugsrahmen schreibt kein spezifisches Qualitätssystem bzw. -konzept vor, sondern beinhaltet gemeinsame Grundsätze, Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren, die die Bewertung und Verbesserung der bestehenden Systeme und des bestehenden Bildungsangebots unterstützen können -
Empfehlen den Mitgliedstaaten:
- 1. den europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung, die Qualitätskriterien, die als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren und die Referenzindikatoren (siehe Anhänge 1 und 2) zu nutzen und weiterzuentwickeln, um ihre Berufsbildungssysteme zu reformieren, zu verbessern und auszubauen, Strategien für lebenslanges Lernen sowie die Umsetzung des EQR zu unterstützen und eine Kultur der Qualitätsverbesserung auf allen Ebenen zu fördern;
- 2. bis zum Jahr 2010 jeweils ein nationales Konzept für die Umsetzung des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung zu entwickeln, das - im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis - die Beteiligung der Sozialpartner sowie aller anderen relevanten Stakeholder vorsieht. Hierzu sollten einige gemeinsame Indikatoren für die Bewertung und Überwachung der Fortschritte und zur Unterstützung der Überprüfung festgelegt werden;
- 3. sich - im Hinblick auf die Weiterentwicklung gemeinsamer Grundsätze, Referenzkriterien, Indikatoren, Leitlinien und Instrumente für die Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung auf nationaler, regionaler bzw. lokaler Ebene - aktiv am ENQA-VET zu beteiligen;
- 4. jeweils einen nationalen Bezugspunkt für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (Quality Assurance National Reference Point, im Folgenden "QANRP" genannt) zu benennen, der die bestehenden relevanten Stellen zusammenführt und für die Einbindung der Sozialpartner und aller relevanten Stakeholder auf nationaler und regionaler Ebene sorgt, um ein angemessenes Followup der Initiativen und eine wirksame Informationsverbreitung zu gewährleisten. Die Bezugspunkte sollten
- - ein möglichst breites Spektrum von Stakeholdern über die Tätigkeiten des ENQA-VET informieren;
- - die Umsetzung des Arbeitsprogramms des ENQA-VET aktiv unterstützen;
- - konkrete Schritte einleiten, um die Weiterentwicklung des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung im nationalen Kontext zu fördern;
- 5. den Umsetzungsprozess alle drei Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Die Ergebnisse der nationalen Überprüfungen fließen in eine europäische Überprüfung ein die von der Kommission veranlasst wird.
Befürworten die Absicht der Kommission,
- 1. die Mitgliedstaaten bei der Ausführung der oben genannten Aufgaben zu unterstützen insbesondere durch die Erleichterung der Zusammenarbeit und des wechselseitigen Lernens, die Entwicklung und Erprobung von Leitfäden und die Bereitstellung von Informationen über die Entwicklung auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in der Berufsbildung in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten;
- 2. die Rolle des ENQA-VET auszubauen, das durch konkrete Vorschläge und Initiativen zur Entwicklung der einschlägigen Politik beitragen soll;
- 3. die auf Grundlage dieser Empfehlung von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu überwachen und drei Jahre nach der Annahme dieser Empfehlung dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die bisherigen Erfahrungen sowie Schlussfolgerungen für die Zukunft vorzulegen, was erforderlichenfalls eine Überprüfung dieser Empfehlung mit einschließt.
Geschehen zu Brüssel am [...]
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident
Anhang 1
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung: Qualitätskriterien und Deskriptoren (Richtgrössen)33
In diesem Anhang werden gemeinsame Qualitätskriterien und als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren aufgeführt, die die Mitgliedstaaten gegebenenfalls bei der Umsetzung des Bezugsrahmens unterstützen sollen34.
Qualitätskriterien | Deskriptoren (Richtgrößen) auf Systemebene | Deskriptoren (Richtgrößen) auf Ebene der Berufsbildungsanbieter |
---|---|---|
Die Planung basiert auf einer gemeinsamen strategischen Sichtweise der relevanten Stakeholder und umfasst explizite Ziele, Maßnahmen und Indikatoren. | Die Ziele fir die Berufsbildung sind fir die mittel- und langfristige Perspektive definiert und mit den europäischen Zielen verknüpft. Die relevanten Stakeholder sind auf den verschiedenen Ebenen an der Festlegung der Ziele für die Berufsbildung beteiligt. Es werden Zielvorgaben aufgestellt, deren Erreichung mittels spezifischer Indikatoren (Erfolgskriterien) überwacht wird. Mechanismen und Verfahren zur Ermittlung der Bedürfnisse auf dem Gebiet der Berufsbildung wurden eingerichtet. Es wird eine Informationsstrategie aufgestellt, um (im Einklang mit den jeweiligen nationalen/regionalen Datenschutzbestimmungen) eine optimale Bekanntmachung der Ergebnisse der Qualitätsbemühungen zu gewährleisten. Standards und Leitlinien für die Anerkennung, Validierung und Zertifizierung der Kompetenzen von Einzelpersonen wurden festgelegt. | Die von den Berufsbildungsanbietern festgelegten lokalen Zielvorgaben sind mit den europäischen, nationalen und regionalen Zielen der Berufsbildungspolitik verknüpft. Es werden explizite Ziele und Zielvorgaben aufgestellt, und ihre Erreichung wird überwacht. Zur Ermittlung spezifischer lokaler/individueller Bedürfnisse werden fortlaufend die relevanten Stakeholder konsultiert. Die Zuständigkeiten für das Qualitätsmanagement und die Qualitätsverbesserung wurden ausdrücklich festgelegt. Das Personal wird frühzeitig in die Planung, auch in Bezug auf die Qualitätsverbesserung, eingebunden. Die Anbieter planen Kooperationsmaßnahmen mit anderen Anbietern im Bereich der Berufsbildung. Die relevanten Stakeholder sind an der Analyse der lokalen Bedürfnisse beteiligt. Die Anbieter haben eine explizite und transparente "Charta" für die Lernenden festgelegt und ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet. |
Die Umsetzungspläne werden in Abstimmung mit den Stakeholdern festgelegt und stützen sich auf explizite Grundsätze. | Die Umsetzungspläne werden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, Berufsbildungsanbietern und anderen relevanten Stakeholdern auf den verschiedenen Ebenen aufgestellt. Die Umsetzungspläne umfassen Überlegungen zu den benötigten Ressourcen, den Kapazitäten der Nutzer und den zur Unterstützung benötigten Instrumenten und Leitlinien. Für die Umsetzung auf den verschiedenen Ebenen wurden Leitlinien und Standards festgelegt. Die Umsetzungspläne sehen eine besondere Unterstützung der Aus-/Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern vor. Die Zuständigkeiten der Berufsbildungsanbieter im Umsetzungsprozess werden explizit beschrieben und sind transparent. Es wird ein nationaler und/oder regionaler Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung konzipiert, der Leitlinien und Qualitätsstandards für die Anbieter umfasst und darauf abzielt, die kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Selbstregulierung zu fördern. | Die interne Zuweisung/Aufteilung der Ressourcen ist auf die Erreichung der im Umsetzungsplan aufgestellten Zielvorgaben ausgerichtet. Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen werden explizit relevante, integrative Partnerschaften unterstützt. Im Strategieplan für die Entwicklung der Kompetenzen des Personals ist der Aus-/Weiterbildungsbedarf für Lehrkräfte bzw. Ausbilder angegeben. Um den Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen sowie Qualität und Leistungen zu verbessern, bildet sich das Personal regelmäßig weiter und arbeitet mit relevanten externen Stakeholdern zusammen. |
Die Ergebnisse und Verfahren werden regelmäßig anhand von Messungen evaluiert. | Es wird eine Methodik für die (interne und externe) Evaluierung aufgestellt. Die Einbindung der relevanten Stakeholder in den Überwachungs- und Evaluierungsprozess wird vereinbart und genau beschrieben. Die nationalen/regionalen Standards und Verfahren zur Qualitätssicherung und -verbesserung sind relevant und entsprechen den Bedürfnissen im betreffenden Bereich. Die Systeme sehen Selbstbewertungen und externe Überprüfungen vor. Es werden Frühwarnsysteme eingerichtet. Leistungsindikatoren werden angewandt. Es erfolgen relevante, regelmäßige und kohärente Datenerhebungen zur Erfolgsmessung und zur Ermittlung von Bereichen, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Geeignete Methoden zur Datenerhebung werden festgelegt (z.B. Fragebögen und Indikatoren/Maße). | Gemäß den jeweiligen nationalen/regionalen Regelungen/ Bezugsrahmen oder auf Initiative der Berufsbildungsanbieter werden regelmäßig Selbstbewertungen durchgeführt. Die Evaluierungen und Überprüfungen decken Verfahren und Bildungsergebnisse ab und umfassen u. a. Bewertungen der Kundenzufriedenheit und der Leistungen des Personals. Zu den Evaluierungen und Überprüfungen werden geeignete, wirksame Mechanismen zur Einbindung interner und externer Stakeholder (z.B. Manager, Lehrkräfte, Lernende, Eltern, Arbeitgeber, Sozialpartner, lokale Behörden) herangezogen. Um das wechselseitige Lernen und die Verbesserung der Leistungen zu unterstützen, werden Benchmarks und Vergleichsindikatoren angewandt. |
Überprüfung | Auf allen Ebenen werden Methoden, Mechanismen und Instrumente fir die Durchführung von Überprüfungen definiert, Die Prozesse werden fortlaufend überprüft, und es werden Aktionspläne fir Veränderungen aufgestellt. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt. Um das wechselseitige Lernen unter Berufsbildungsanbietern zu fördern, wird Benchmarking unterstützt. Evaluierungsergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht. | Das von den Lernenden eingeholte Feedback zu ihrem Lernumfeld und den gewonnenen Erfahrungen wird zusammengetragen und für andere Maßnahmen genutzt. Die Überprüfungsergebnisse werden verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht. Die fir Feedback und Überprüfung angewandten Verfahren sind Teil eines strategischen Lernprozesses innerhalb der Einrichtung. Die Ergebnisse des Überprüfungsprozesses werden mit den relevanten Stakeholdern erörtert, und es werden geeignete Aktionspläne festgelegt. |
Anhang 2
Referenzindikatoren für die Qualität der Berufsbildung
Dieser Anhang enthält eine umfassende Aufstellung von Indikatoren, die die Evaluierung, Überwachung und qualitative Verbesserung der Berufsbildungssysteme bzw. der Berufsbildungsanbieter unterstützen sollen. Diese Indikatoren werden im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auf bilateraler und/oder multilateraler Ebene auf Grundlage europäischer Daten und nationaler Register weiterentwickelt.
Indikator | Indikatortyp | Strategischer Zweck | Anwendbar auf |
---|---|---|---|
Übergeordnete Indikatoren für die Qualitätssicherung | |||
Nr. 1 Relevanz von Qualitätssicherungssystemen für Berufsbildungsanbieter: a) Anteil von Anbietern, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf eigene Initiative interne Qualitätssicherungssysteme anwenden b) Anteil anerkannter Berufsbildungsanbieter | Kontext/Input | Förderung einer Kultur der Qualitätsverbesserung auf Ebene der Berufsbildungsanbieter Verbesserung der Transparenz der Berufsbildungsqualität Stärkung des gegenseitigen Vertrauens in Bezug auf das Berufsbildungsangebot | BE 35 BW36 |
Nr. 2 Investitionen in die Aus-/Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern: a) Anteil der Lehrkräfte und Ausbilder, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen b) Investierte Mittel | Input/Prozess | Förderung der Identifikation der Lehrkräfte und Ausbilder mit dem Prozess der Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes Intensivierung des Aufbaus individueller Lernkapazitäten Verbesserung der Leistungen der Lernenden | BE BW |
Indikatoren zur Unterstützung der Qualitätsziele der Berufsbildungspolitik | |||
Nr. 3 Teilnahmequote bei Berufsbildungsgängen: Anzahl der Teilnehmer an Berufsbildungsgängen (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien)37 | Input / Prozess / Output | Beschaffung grundlegender Informationen auf System- und Anbieterebene über die Attraktivität der Berufsbildung Zielgerichtete Förderung zur Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen | BE 38 BW Lebenslanges Lernen: Anteil der an formalen Berufsbildungsgängen teilnehmenden Personen an der Bevölkerung |
Nr. 4 Abschlussquote bei Berufsbildungsgängen: Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen/abgebrochenen Berufsbildungsgänge (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien) | Prozess/ Output/ Ergebnis | Beschaffung grundlegender Informationen über Bildungsergebnisse und die Qualität von Berufsbildungsprozessen Berechnung der Abbrecherquote im Vergleich zur Teilnahmequote Unterstützung des erfolgreichen Abschlusses von Bildungsgängen als eines der wesentlichen Qualitätsziele für die Berufsbildung Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen | BE BW (sofern relevant) |
Indikator | Indikatortyp | Strategischer Zweck | Anwendbar auf |
Nr. 5 Vermittlungsquote für Absolventen von Berufsbildungsgängen: a) berufliche Situation der Absolventen 6/12/36 Monate nach Abschluss des Berufsbildungsgangs (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien) b) Anteil der Absolventen von Berufsbildungsgängen, die 6/12/36 Monate nach ihrem Abschluss erwerbstätig sind (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien) | Ergebnis | Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen | BE (einschließlich Informationen zur beruflichen Situation von Abbrechern) BW |
Nr. 6 Nutzung der erworbenen Kenntnisse am Arbeitsplatz: a) Informationen über die von Absolventen von Berufsbildungsgängen aufgenommene Beschäftigung (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien) b) Zufriedenheit der Absolventen und der Arbeitgeber mit den erworbenen Kenntnissen/Kompetenzen | Ergebnis (Kombination qualitativer und quantitativer Daten) | Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen | BE BW |
Kontextinformationen | |||
Nr. 739 Erwerbslosenquote (nach individuellen Kriterien) | Kontext | Hintergrundinformationen für die politische Entscheidungsfindung auf Ebene des Berufsbildungssystems | BE BW |
Nr. 8 Prävalenz besonders schutzbedürftiger Gruppen: a) Anteil von Berufsbildungsteilnehmern, die in einer bestimmten Region bzw. einem bestimmten Einzugsgebiet benachteiligten Gruppen zuzurechnen sind (nach Alter und Geschlecht) b) Erfolgsquote von Personen aus benachteiligten Gruppen (nach Alter und Geschlecht) | Kontext | Hintergrundinformationen für die politische Entscheidungsfindung auf Ebene des Berufsbildungssystems Verbesserung des Zugangs sozial benachteiligter Gruppen zur Berufsbildung Unterstützung eines an die Anforderungen sozial benachteiligter Gruppen angepassten Berufsbildungsangebots | BE BW |
Nr. 9 Mechanismen zur Ermittlung der Berufsbildungsbedürfnisse auf dem Arbeitsmarkt: a) Informationen zu den Mechanismen, die eingerichtet werden, um auf den unterschiedlichen Ebenen neue Bedürfnisse zu ermitteln b) Belege für den Nutzen dieser Mechanismen | Kontext/Input (qualitative Informationen) | Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit | BE BW |
Nr. 10 Programme zur Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung: a) Informationen über bestehende Programme auf den unterschiedlichen Ebenen b) Belege für den Nutzen dieser Programme | Prozess (qualitative Informationen) | Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung, unter Einbindung sozial benachteiligter Gruppen Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots | BE BW |
- 1 Entschließung vom 19. Dezember 2002 (ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2).
- 2 Angenommen in Kopenhagen am 29./30. November 2002.
- 3 Schlussfolgerungen des Rates zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung, 18. Mai 2004.
- 4 Weitere Informationen: http://communities.trainingvillage.gr/quality .
- 5 Für die Zwecke dieser Empfehlung gelten die Definitionen im Cedefop-Glossar zur Qualität der Berufsbildung (Arbeitspapier, November 2003), http://communities.trainingvillage.gr/quality .
- 6 Das ENQA-VET wurde nach einer befürwortenden Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Berufsbildung im Oktober 2005 von der Kommission eingerichtet. Die Mitglieder des Netzes wurden gemäß einem festgelegten Verfahren von den Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern, den EFTA/EWR-Ländern und den europäischen Organisationen der Sozialpartner benannt.
- 7 In den meisten Teilnehmerländern stützt sich das ENQA-VET auf nationale Bezugspunkte für die Qualitätssicherung, die eingerichtet wurden, um die Umsetzung des Arbeitsprogramms aktiv zu unterstützen, die relevanten Akteure zu sensibilisieren und sie über die Aktivitäten des Netzes auf dem Laufenden zu halten. Diese Bezugspunkte wurden bei bestehenden einschlägigen Stellen auf nationaler Ebene eingerichtet bzw. führen solche Stellen zusammen. Sie unterhalten Kontakte zu einem breiten Spektrum relevanter Akteure und sorgen für deren Einbindung.
- 8 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (2006/143/EG), ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 60.
- 9 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Zwecken der allgemeinen und beruflichen Bildung: Europäische Qualitätscharta für Mobilität (2006/961/EG), ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 5.
- 10 Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (KOM (2006) 479 endg. vom 5.9.2006.
- 11 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen "Das europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET): Ein europäisches System für die Übertragung, Akkumulierung und Anerkennung von Lernleistungen im Bereich der Berufsbildung", SEK(2006) 1431 vom 31. Oktober 2006.
- 12 Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten über gemeinsame europäische Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen, Dok. 9175/04 EDUC 101 SOC 220 vom 18. Mai 2004.
- 13 Entscheidung des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2005/600/EG), ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.
- 14 Mitteilung der Kommission "Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013", KOM (2005) 299 vom 5.7.2005.
- 15 Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung.
- 16 Europäische Stiftung für Berufsbildung.
- 17 "An European Guide on Selfassessment for VET providers", Cedefop, September 2003.
- 18 "Europäisches Peer Review Handbuch für die berufliche Erstausbildung", Gutknecht-Gmeiner, Maria; Lassnigg, Lorenz; Stöger, Eduard; de Ridder, Willem; Strahm, Peter; Strahm, Elisabeth; Koski, Leena; Stalker, Bill; Hollstein, Rick; Alluli, Giorgio; Kristensen, Ole Bech (Wien, Juni 2007).
- 19 "Peer Review Extended" (EAC/32/06/13m LE-78CQAF), www.peerrevieweducation.net .
- 20 ABl. C [...] vom [...], S. [...].
- 21 ABl. C [...] vom [...], S. [...].
- 22 ABl. C [...] vom [...], S. [...].
- 23 ABl. C [...] vom [...], S. [...].
- 24 Entschließung vom 19. Dezember 2002 (ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2).
- 25 "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 - Die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie. Gemeinsamer Zwischenbericht des Rates und der Kommission über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa" vom 26. Februar 2004.
- 26 "Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen". Kommuniqué der Konferenz der Europäischen Hochschulministerinnen und -minister, Berlin, 19. September 2003.
- 27 Schlussfolgerungen des Rates zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung vom 28. Mai 2004.
- 28 Das europäische Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung wurde nach einer befürwortenden Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Berufsbildung von der Kommission eingerichtet. Die Mitglieder des Netzes wurden gemäß einem festgelegten Verfahren von den Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern, den EFTA/EWR-Ländern und den europäischen Organisationen der Sozialpartner benannt.
- 29 Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2006, Schlussfolgerungen des Vorsitzes; Mittelung der Kommission "Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung" (KOM (2006) 481) und Schlussfolgerungen des Rates zu Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 298 vom 8.12.2006, S. 3).
- 30 ABl. C [...] vom [...], S. [...].
- 31 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen "Das europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET): Ein europäisches System für die Übertragung, Akkumulierung und Anerkennung von Lernleistungen im Bereich der Berufsbildung", SEK(2006) 1431 vom 31. Oktober 2006.
- 32 Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten über gemeinsame europäische Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen., Dok. 9175/04 EDUC 101 SOC 220 vom 18. Mai 2004.
- 33 Für die Zwecke dieser Empfehlung gelten die Definitionen im Cedefop-Glossar zur Qualität der Berufsbildung (Arbeitspapier, November 2003), http://communities.trainingvillage.gr/quality .
- 34 In Anhang 2 sind zudem spezifische Qualitätsindikatoren aufgeführt.
- 35 Berufliche Erstausbildung.
- 36 Berufliche Weiterbildung.
- 37 Neben allgemeinen Angaben zu Geschlecht und Alter könnten auch andere gesellschaftliche Kriterien berücksichtigt werden, z.B. Schulabbrecher, höchster Bildungsabschluss, Migranten, ethnische Minderheiten, Menschen mit Behinderung, Dauer der Erwerbslosigkeit usw.
- 38 Ein Lernender wird als Teilnehmer gewertet, wenn er mindestens sechs Wochen lang an einer Aus-/Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen hat.
- 39 Definition gemäß ILO und OECD: Personen zwischen 15 und 74 Jahren ohne Arbeit, die aktiv eine Arbeit suchen und kurzfristig eine Arbeit aufnehmen können.