Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates - COM (2013) 580 final
Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.