Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr (FISIM) zur Ermittlung des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die Zwecke des Haushaltsplans und der Eigenmittel der Europäischen Union (KOM (2009) 0238 - C7-0049/2009 - 2009/0068(CNS))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren - Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104489 - vom 12. April 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 9. März 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

Abänderung 1

Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 2

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

Artikel 2

Die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr gemäß Artikel 1 gelangt für die Zwecke des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 zur Anwendung.

entfällt

Abänderung 2

Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 3

Vorschlag der Kommission Geänderter Text
Die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr gemäß Artikel 1 gelangt für die Zwecke des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom ab 1. Januar 2007 zur Anwendung. Die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr gemäß Artikel 1 gelangt für die Zwecke des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom ab 1. Januar 2010 zur Anwendung.