Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306341 - vom 16. April 2010.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. März 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Artikel 8, 9, 10, 18, 19, 20, 21, 151, 153 und 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Chancengleichheit für alle Bürger zu gewährleisten und deren Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern,
- - unter Hinweis auf die Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union, die die EU in die Lage versetzen, angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aller Bürger zu ergreifen und die Durchsetzung der Menschenrechte zu fördern,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zur Lage der Roma in der Europäischen Union1, seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union2, seine Entschließung vom 15. November 2007 zu der Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten3, seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zu einer europäischen Strategie für die Roma4, seine Entschließung vom 10. Juli 2008 zur Zählung der Roma in Italien auf der Grundlage ihrer ethnischen Zugehörigkeit5 und seine Entschließung vom 11. März 2009 zu der sozialen Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt6,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft7, die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf8, den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit9, mit dem für eine Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gesorgt wird, die die Mitgliedstaaten bei rassistischen und fremdenfeindlichen Angriffen befolgen sollten, und die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten10, durch die sichergestellt wird, dass alle Bürger das Recht auf Freizügigkeit in der EU haben, vorausgesetzt, sie arbeiten oder suchen nach Arbeit, studieren, sorgen für ihren Lebensunterhalt oder sind im Ruhestand,
- - unter Hinweis auf die Berichte der Agentur für Grundrechte über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU im Jahr 20091und die Berichte des Menschenrechtskommissars des Europarats Thomas Hammarberg,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Dezember 2007 und Juni 2008, die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" von Dezember 2008 und die Schlussfolgerungen des Rates "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen" zur Einbeziehung der Roma, die am 8. Juni 2009 in Luxemburg angenommen wurden,
- - unter Hinweis auf die Initiative "Jahrzehnt der Integration der Roma" und den Roma-Bildungsfonds, die im Jahr 2005 von einer Reihe von Mitglied-, Bewerber- und Drittstaaten ins Leben gerufen wurden und in denen die EU-Organe stark vertreten sind,
- - unter Hinweis auf das erste europäische Gipfeltreffen zur Lage der Roma, das am 16. September 2008 in Brüssel stattfand, und das anstehende zweite europäische Gipfeltreffen zur Lage der Roma, das auf Einladung der spanischen Ratspräsidentschaft am 8. April 2010 in Córdoba (Spanien) stattfinden wird und ein zentrales Ereignis der spanischen Vorsitzperiode ist,
- - unter Hinweis auf den Bericht seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu der "Strategie zur Einbeziehung der Roma", der Ende 2010 erwartet wird,
- - unter Hinweis auf die zehn Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma,
- - unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission vom 12. Februar 2010 (O-0017/2010 - B7-0013/2010 und O-0018/2010 - B7-0014/2010) und vom 24. Februar 2010 (O-0028/2010 - B7-0202/2010 und O-0029/2010 - B7-0203/2010) zum zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma,
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass 10 bis 12 Millionen Roma in Europa weiterhin unter einer beträchtlichen strukturellen Diskriminierung leiden und oft schlimmer Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind, und in der Erwägung, dass die meisten europäischen Roma seit den Erweiterungen von 2004 und 2007 Unionsbürger sind und das Recht der Unionsbürger und ihrer Familien genießen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,
B. in der Erwägung, dass sich die Lage der europäischen Roma, die seit langem in vielen europäischen Ländern präsent sind, von der Situation der nationalen Minderheiten in Europa unterscheidet, was besondere Maßnahmen auf europäischer Ebene rechtfertigt,
C. in der Erwägung, dass viele Roma und Roma-Gemeinschaften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit niedergelassen haben, besonders schutzbedürftig sind,
D. in der Erwägung, dass die EU über verschiedene Instrumente verfügt, die dazu genutzt werden können, die Ausgrenzung der Roma zu bekämpfen, wie die im Rahmen der Strukturfonds bestehende neue Möglichkeit, bis zu 2 % der Gesamtmittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Wohnungsbauausgaben zugunsten marginalisierter Bevölkerungsgruppen einzusetzen, die im Laufe des Jahres 2010 wirksam wird, oder die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds,
E. in der Erwägung, dass die Richtlinie 2000/43/EG des Rates nicht von allen Mitgliedstaaten angemessen umgesetzt oder vollständig angewendet worden ist,
F. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union mehrmals verpflichtet hat, die Grundsätze der Chancengleichheit und der sozialen Eingliederung in Bezug auf die Roma in Europa aktiv zu fördern,
G. in der Erwägung, dass die Roma-Feindlichkeit im vergangenen Jahr in einigen Mitgliedstaaten in den Medien und im politischen Diskurs erheblich zugenommen und es auch immer mehr Fälle rassistisch begründeter Gewalt gegen Roma gegeben hat,
H. in der Erwägung, dass sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Bewerberländern keine kontinuierlichen und raschen Fortschritte bei der Bekämpfung der Diskriminierung von Roma zu verzeichnen waren, was deren Recht auf Bildung, Beschäftigung, gesundheitliche Versorgung und Wohnraum betrifft,
I. in der Erwägung, dass mehrfach diskriminierten Personen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte,
J. in der Erwägung, dass die Zahl der Roma, die in den staatlichen Strukturen und der öffentlichen Verwaltung der Mitgliedstaaten tätig sind, erhöht werden sollte,
- 1. verurteilt die Tatsache, dass die romafeindliche Gesinnung (Romaphobie) in mehreren EU-Mitgliedstaaten in letzter Zeit deutlich zugenommen hat, was sich in regelmäßig wiederkehrenden Hassparolen und Übergriffen auf Roma zeigt;
- 2. ist der Auffassung, dass die Bekämpfung der Diskriminierung der Roma, die eine europaweite kulturelle Gemeinschaft sind, einen umfassenden europäischen Ansatz erfordert;
- 3. äußert seine Sorge angesichts der Diskriminierung der Roma in den Bereichen Bildung (insbesondere beim Unterricht in gesonderten Gruppen), Wohnen (insbesondere Zwangsräumungen und Lebensbedingungen unterhalb üblicher Standards, oft in Ghettos), Beschäftigung (besonders niedrige Beschäftigungsquote) und gleicher Zugang zu Gesundheitsversorgungssystemen und anderen öffentlichen Dienstleistungen sowie des erstaunlich geringen Maßes an politischer Teilhabe; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Gleichstellungsmaßnahmen bei der Durchführung der operationellen Programme genauestens zu befolgen sind, damit durch diese Projekte die Segregation und Ausgrenzung der Roma nicht direkt oder indirekt gefördert wird; betont, dass es am 10. Februar 2010 einen Standpunkt zu Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen festgelegt hat, in dem auf Wohnungsbauvorhaben für schutzbedürftige Gruppen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Bezug genommen wird, und fordert, dass die überarbeitete Verordnung rasch umgesetzt wird, so dass die Mitgliedstaaten diese Möglichkeit auch wirksam nutzen können; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Existenz von Wohnraum eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die soziale Integration tatsächlich gelingt; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die kürzlich angenommene Mikrofinanierungsfazilität für die Roma zugänglich wird, damit ihre Einbindung in den Arbeitsmarkt unterstützt wird;
- 4. stellt fest, dass der Weg zu uneingeschränkten Bürgerrechten und zur sozioökonomischen Beteiligung der Roma von einer Geschichte der Diskriminierung und der sozialen Stigmatisierung gekennzeichnet ist; ist der Auffassung, dass bei der Integration der Roma ein Ansatz verfolgt werden muss, der inmitten der Gesellschaft ansetzt und durch vorausschauende Maßnahmen ergänzt werden muss, mit denen die frühere und gegenwärtige Diskriminierung überwunden wird; fordert die Kommission auf, in ihrem Ansatz zur Integration der Roma diesen Aspekt gebührend zu berücksichtigen;
- 5. ist der Auffassung, dass die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam dafür verantwortlich sind, die Integration der Roma zu fördern und ihre Grundrechte als Unionsbürger zu gewährleisten, und dass sie ihre Bemühungen um greifbare Ergebnisse in diesem Bereich dringend verstärken müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen, damit angemessene soziale und politische Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Integration der Roma geschaffen werden, beispielsweise durch die Unterstützung öffentlicher Aufklärungskampagnen für Nichtroma zur Steigerung der Toleranz gegenüber der Kultur der Roma und zur Förderung ihrer Integration, und zwar sowohl in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit die Roma besitzen, als auch in ihrem Wohnsitzstaat;
- 6. begrüßt die am 8. Juni 2009 in Luxemburg angenommenen Schlussfolgerungen des Rates "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" zur Integration der Roma, die auch die Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma umfassen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese zu berücksichtigen, wenn Maßnahmen zur Achtung der Grundrechte, zur Beibehaltung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung von Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung gestaltet und umgesetzt werden, und den Zugang zu Bildung, Wohnraum, Gesundheit, Beschäftigung, sozialen Diensten, Justiz, Sport und Kultur sicherzustellen, auch in den Beziehungen der EU zu den Drittstaaten; begrüßt die Forderung der Kommission nach konkreten Schritten, mit denen die Instrumente und Maßnahmen der Gemeinschaft für die Integration der Roma effizienter gestaltet werden können;
- 7. erklärt sich zutiefst besorgt darüber, dass die Kommission angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit immer noch nicht auf sein Ersuchen vom 31. Januar 2008 um die Ausarbeitung einer europäischen Roma-Strategie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten geantwortet hat, mit der die Bemühungen um eine Verbesserung der Situation der Roma besser koordiniert und vorangebracht werden sollten;
- 8. fordert die Europäische Kommission daher erneut auf, eine umfassende europäische Strategie für die Integration der Roma als das Instrument zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung der Roma zu entwickeln;
- 9. sieht erwartungsvoll der Mitteilung der Kommission zur Integration der Roma entgegen, die nach dem nächsten Europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma vorgelegt werden soll und in der geprüft werden soll, wie die bestehenden Maßnahmen und Instrumente zur besseren Integration der Roma genutzt werden können und warum bislang keine zufriedenstellenden Fortschritte erzielt worden sind; fordert, dass die Mitteilung klare Ziele und Verfahren für die künftige Gestaltung der Roma-Politik enthält;
- 10. fordert, dass die Mitglieder der neuen Kommission die die Roma betreffenden Themen ihrer Fachbereiche vorrangig behandeln und die Schaffung eines effizienten Systems der Koordinierung untereinander und zwischen den Generaldirektionen, in dessen Rahmen Roma-Themen auf EU-Ebene behandelt werden sollen, zur Priorität erklären; fordert die Kommission auf, eines ihrer Mitglieder als für die Koordinierung der Roma-Politik zuständiges Mitglied zu benennen;
- 11. legt den EU-Organen nahe, Roma-Gemeinschaften von der untersten Ebene bis zu der Ebene der internationalen NGO in den Prozess der Entwicklung einer verbindlichen EU-Roma-Politik einzubeziehen, und zwar in alle Aspekte der Planung, Umsetzung und Überwachung, und dabei auch die Erfahrungen aus dem Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015, dem OSZE-Aktionsplan und den Empfehlungen des Europarats, der Vereinten Nationen und des Parlaments selbst zu nutzen; fordert die Mobilisierung der Roma-Gemeinde, damit die integrationspolitischen Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden können, da diese nur bei umfassender Einbeziehung aller Beteiligten erfolgreich sein können;
- 12. fordert die Kommission auf, in romabezogenen Angelegenheiten einen horizontalen Ansatz zu verfolgen und zusätzliche Vorschläge auszuarbeiten, damit die Maßnahmen auf europäischer Ebene zur sozialen Integration der Roma kohärent sind, die Mitgliedstaaten zu verstärkten Bemühungen um greifbare Ergebnisse zu veranlassen, zu einer kritischen Analyse des Scheiterns von Maßnahmen anzuregen, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und alle Erfahrungen aus dem Roma-Pilotprojekt, die in die Mainstream-Maßnahmen einfließen sollten, zu nutzen;
- 13. legt den Veranstaltern des Gipfeltreffens und der EU nahe, im Ergebnis der Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens klare politische Folgemaßnahmen zu definieren, damit jede Wiederholung bereits dagewesener Situationen vermieden wird, in denen weder politische Ergebnisse noch konkrete Vorschläge verabschiedet wurden; ist der Auffassung, dass das Gipfeltreffen sich nicht auf Erklärungen konzentrieren, sondern strategische politische Verpflichtungen ins Auge fassen sollte, aus denen der politische Wille hervorgeht, die Lücke zwischen den Roma-Gemeinschaften und der Bevölkerungsmehrheit zu schließen;
- 14. fordert Kommission und Rat auf, die bestehenden Initiativen wie das Jahrzehnt der Integration der Roma zu nutzen, um ihren Bemühungen in diesem Bereich mehr Wirkung zu verschaffen;
- 15. hält es für wesentlich, dass ein komplexes Entwicklungsprogramm ausgearbeitet wird, das gleichzeitig auf alle betroffenen Politikbereiche abzielt und sofortiges Eingreifen in Ghettogebieten möglich macht, die mit ausgeprägten strukturellen Nachteilen zu kämpfen haben;
- 16. betont, dass Maßnahmen zur Diskriminierungsbekämpfung allein als Mittel zur Erleichterung der sozialen Integration der Roma nicht genügen, dass jedoch ein konzertiertes Bemühen der Gemeinschaft auf einer soliden Rechtsgrundlage erforderlich ist, damit die Maßnahmen von Beteiligten aus institutionellen und gesellschaftlichen Kreisen koordiniert und die betroffenen Seiten gezwungen werden, ihre Versprechen zu halten, und akzeptiert deshalb auch die Notwendigkeit einer klaren legislativen Verpflichtung und glaubwürdiger Haushaltsmittel;
- 17. empfiehlt dem Rat, einen gemeinsamen Standpunkt zu den Strukturfonds und der Heranführungshilfe einzunehmen, in dem die politische Verpflichtung der EU zum Ausdruck kommt, die Möglichkeiten dieser Fonds auszuschöpfen, um die Integration der Roma zu fördern und zu gewährleisten, dass den Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma bei jeder Überprüfung der einschlägigen operationellen Programme, auch mit Blick auf den nächsten Programmplanungszeitraum, Rechnung getragen wird; dringt darauf, dass die Kommission die bisherigen sozialen Auswirkungen der Investitionen, die unter Verwendung von Heranführungshilfen und Strukturfonds für schutzbedürftige Gruppen vorgenommen wurden, analysiert und bewertet, daraus Schlussfolgerungen zieht und neue Strategien und Regeln festlegt, wenn sich dies hierbei als notwendig erweist;
- 18. hebt hervor, dass die Bewerberländer so rasch wie möglich in die europaweite Umsetzung der Integration der Roma einbezogen werden müssen, da die Beitrittsverhandlungen eine einzigartige Gelegenheit bieten, bei staatlichen Stellen eine grundlegende Änderung der Einstellung zu Roma zu bewirken;
- 19. besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass sämtliche Maßnahmen, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf EU-Bürger mit Roma-Herkunft haben, mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätzen und den Bestimmungen der Richtlinie über die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, in der jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung ausdrücklich untersagt wird, in Einklang stehen; bringt seine Sorge über die Rückführung von Roma in Länder des westlichen Balkans, in denen sie Obdachlosigkeit und Diskriminierung in den Bereichen Bildung, soziale Sicherung und Beschäftigung ausgesetzt sein könnten, zum Ausdruck und fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass die Grundrechte auch durch angemessene Betreuung und Überwachung gewahrt werden;
- 20. weist auf die prekäre Lage vieler Roma hin, die in Wahrnehmung ihres Rechts, sich in der Union frei zu bewegen, innerhalb der EU gewandert sind; betont, dass Maßnahmen für diese Gruppen den europäischen Standards und Rechtsvorschriften entsprechen müssen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf festzulegen, ob ein koordinierter europäischer Ansatz vonnöten ist;
- 21. betont, dass die zuständigen lokalen Stellen eingebunden werden müssen, damit eine wirksame Umsetzung der Bemühungen um die Integration der Roma gewährleistet und Diskriminierung bekämpft wird; fordert die Kommission auf, Empfehlungen für die Mitgliedstaaten auszuarbeiten, mit denen die örtlichen Behörden zu einer besseren Nutzung der Möglichkeiten der Strukturfonds für die Integration von Roma angeregt werden können, wozu auch die objektive Beobachtung der Ansiedlung von Projekten gehört;
- 22. betont die Bedeutung der Roma-Organisationen auf Gemeinschaftsebene als zentralen Erfolgsfaktor der Politik der sozialen Integration sowie die Notwendigkeit, Roma-Vertreter in alle Initiativen aktiv einzubeziehen, mit denen ihre Rechte gefördert und die Integration ihrer Gemeinschaften vorangebracht werden soll; ist der Auffassung, dass zum Aufbau der berufs- und organisationsbezogenen Fähigkeit der Roma und zur Entwicklung der Roma-Humanressourcen als horizontale Priorität langfristige Strategien erforderlich sind; betont, dass die politische Unabhängigkeit und Beteiligung der Roma-Selbstorganisation von den finanziellen, akademischen und menschlichen Ressourcen her entscheidend zur Beschleunigung der sozialen Integration der Roma beizutragen hat;
- 23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Bewerberländer, dem Europarat sowie der OSZE zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0151.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0244.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0534.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0035.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0361.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0117.
- 7 ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
- 8 ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
- 9 ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55.
- 10 ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77.
- 1 Bericht über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2009, European Union Minorities and Discrimination Survey, Data in Focus Report: The Roma in 2009, The Situation of Roma EU Citizens Moving to and Settling in Other EU Member States und Housing Conditions of Roma and Travellers in the European Union: Comparative Report.