Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/.11, 2009/934/.11, 2009/935/.11, 2009/936/.11 und 2009/968/.11 des Rates
(Europol-Gesetz - EuropolG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/12122 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes - Drucksachen 18/11502, 18/11931 - mit beigefügten Maßgaben angenommen.

Fristablauf: 19.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 160/17 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

,Artikel 2
Weitere Änderung des Europol-Gesetzes

Das Europol-Gesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. 1997 II S. 2150), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. Die bisherigen Artikel 2 und 3 werden die Artikel 3 und 4 und wie folgt gefasst:

,Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Europol-Gesetzes in der vom 25. Mai 2018 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Artikel 4
Inkrafttreten