Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die mit der Mitteilung vorgelegte europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft. Sie ist geeignet, zu einer Verwirklichung einer modernen, CO₂-armen, ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft und damit zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele für 2030 wie auch der Ziele des Übereinkommens von Paris beizutragen. Er begrüßt ferner, dass mit der Strategie die Grundlage für eine neue Kunststoffwirtschaft geschaffen werden soll, in der bei der Gestaltung und Herstellung von Kunststoffen und Kunststoffprodukten den Erfordernissen in Bezug auf Wiederverwendung, Reparatur und Recycling verstärkt Rechnung getragen und nachhaltigere Materialien entwickelt und gefördert werden sollen.
- 2. Der Bundesrat unterstützt die Feststellungen der Kommission zu den steigenden Marktanteilen von biologisch basierten Kunststoffen und verweist auf die Notwendigkeit zu deren Etikettierung und Kennzeichnung sowie der Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für biologisch abbaubare Kunststoffe.
- 3. Der Bundesrat betont, dass der Ersatz herkömmlicher Kunststoffe auf der Basis fossiler Rohstoffe durch alternative Kunststoffe auf der Basis land- und forstwirtschaftlicher Rohstoffe, vorrangig durch die Nutzung von Rest- und Abfallstoffen, wesentlich zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen kann.
- 4. Er erkennt an, dass EU-Forschungsgelder bereits in erheblichem Umfang für die Entwicklung alternativer Einsatzstoffe verwendet worden sind. Mit Blick auf die bis 2020 zusätzlich vorgesehenen 100 Millionen Euro für die Finanzierung prioritärer Maßnahmen im Bereich des Recyclings bittet er die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene auch für die spezielle Erforschung des Recyclings alternativer Einsatzstoffe einzusetzen.
- 5. Der Bundesrat stellt fest, dass neben den richtigen und wichtigen Bemühungen um Recycling die beiden ersten Stufen der Abfallhierarchie (Vorbereitung zur Wiederverwendung und Abfallvermeidung) in den Überlegungen der EU keinen konkreten Niederschlag finden. Recycling darf nicht zur Rechtfertigung unverhältnismäßig umfangreicher Verpackungen herangezogen werden. Daher sollten in die Strategie auch Regelungen aufgenommen werden, die auf eine Verminderung des Verpackungsaufwandes hinzielen.
- 6. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass zur Verwirklichung der Ziele dieser Strategie erhebliche Investitionen in Infrastruktur und Innovation erforderlich sind. Allein für das Erreichen der Ziele für das Recycling von Kunststoffen werden zusätzliche Investitionen von schätzungsweise 8,4 bis 16,6 Milliarden Euro benötigt. Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovation ist für die Umsetzung der Strategie daher von zentraler Bedeutung.