Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 26. April 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/9217 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz - NWRG) - Drucksache 17/8987 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 15.06.12
Erster Durchgang: Drucksache. 849/11 (PDF)
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
In der Überschrift zu § 10 werden die Wörter "Zollbehörden sowie" durch die Wörter "Zollbehörden, Steuerfahndung sowie" ersetzt.
2. § 3 Nummer 14 wird wie folgt geändert:
Die Angabe " §§ 29 bis 31" wird durch die Angabe " §§ 29 und 31" ersetzt.
3. § 4 Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Erlaubnis und das Erlaubnisdokument" werden durch die Wörter "Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen, Einziehungen, Verwertungen oder Waffenverbote, einschließlich der jeweiligen Dokumente" ersetzt.
4. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Nummer 5 bis 7" wird durch die Wörter "Nummer 4 bis 6" ersetzt.
5. § 10 wird wie folgt geändert:
- a) In der Überschrift werden die Wörter "Zollbehörden sowie" durch die Wörter "Zollbehörden, Steuerfahndung sowie" ersetzt.
- b) In Nummer 5 wird am Ende das Wort "sowie" gestrichen und wird danach folgende Nummer 6 eingefügt:
"6. den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Abgabenordnung; Nummer 4 Buchstabe a und b gilt entsprechend, sowie".
- c) Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7.
6. § 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a) Die Sätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:
"Der Verwendungszweck ist anzugeben. Die ersuchende Stelle hat den Grund ihres Übermittlungsersuchens aktenkundig zu machen."
- b) Satz 4 wird aufgehoben.
7. § 18 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 3 wird die Angabe "6" durch die Angabe "5" ersetzt.
- b) In Nummer 8 wird die Angabe "5" durch die Angabe "6" ersetzt.