Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen

906. Sitzung des Bundesrates am 1. Februar 2013

A

B

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Neben der gebündelten Vermarktung über eine Erzeugerorganisation sollte die begrenzte Nutzung von Absatzmöglichkeiten, beispielsweise die Direktvermarktung bis zu einer festgesetzten Freigrenze, z.B. bis zu 10 % der Erzeugungsmenge eines Unternehmens, möglich sein, ohne einen vorherigen Beschluss des zuständigen Organs der Erzeugerorganisation herbeiführen zu müssen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zur Stärkung der Position der Erzeuger im Milchsektor sollten die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Beschränkungen hinsichtlich der Größe von Erzeugerorganisationen und der Möglichkeit von Genossenschaftsmitgliedern, gleichzeitig Milcherzeugerorganisationen beizutreten, aufgehoben werden.