Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112012 - vom 18. Juni 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. Mai 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Entwurfs einer Territorialen Agenda der Europäischen Union betreffend die Raumentwicklung und des Entwurfs der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt,
- - in Kenntnis des Berichts der unabhängigen Sachverständigengruppe für FuE und Innovation, eingesetzt im Anschluss an das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs in Hampton Court, mit dem Titel "Ein innovatives Europa schaffen" (Aho-Bericht) vom 20. Januar 2006,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Juni 2006 mit dem Titel "Die Strategie für Wachstum und Beschäftigung und die Reform der europäischen Kohäsionspolitik - Vierter Zwischenbericht über den Zusammenhalt" (KOM (2006) 0281),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2002 zu dem Zweiten Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2005 zu der Rolle des territorialen Zusammenhalts bei der regionalen Entwicklung2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2005 zu der Rolle direkter staatlicher Beihilfen als Instrument regionaler Entwicklung3,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des Rats vom 11. Juli 2006 zur Errichtung des Kohäsionsfonds4,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu Auslagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung6,
- - unter Hinweis auf die Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft7,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2006 zu dem Haushaltsplan 2007: Jährliche Strategieplanung der Kommission8,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0150/2007),
A. in der Erwägung, dass die Strukturpolitik unbestreitbar positive Wirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die qualitative Verbesserung der Verwaltungsstrukturen auf lokaler und regionaler Ebene hat,
B. in der Erwägung, dass diese positiven Wirkungen von Region zu Region unterschiedlich stark sind und dass diese Entschließung mit seinen Empfehlungen zu einer Wirkungsmaximierung während des neuen Programmplanungszeitraums 2007-2013 beitragen möchte,
C. in der Erwägung, dass zurzeit der Entwurf einer Territorialen Agenda der Europäischen Union und der Entwurf der Leipzig Charta zur Annahme anlässlich des Informellen Ministertreffens für Territoriale Kohäsion und Stadtentwicklung am 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig ausgearbeitet werden,
D. in der Erwägung, dass es zur Verbesserung der Wirkung der Strukturfonds auf den Zusammenhalt der Europäischen Union notwendig ist, dass die KMU bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten (FuE+I) sowie beim Zugang zu Dienstleistungen, die von öffentlichen Forschungseinrichtungen in diesen Bereichen angeboten werden, eine wichtigere Rolle spielen,
E. in der Erwägung, dass gemäß dem oben genannten Vierten Zwischenbericht über den Zusammenhalt das Pro-Kopf-Wachstum des BIP in den dreizehn Kohäsionsländern zwischen 1995 und 2005 höher war als in der EU-15 (3,6 % pro Jahr gegenüber einem EU-15-Durchschnitt von 2,2 % pro Jahr),
F. in der Erwägung, dass jeder Euro, der auf EU-Ebene im Rahmen der Kohäsionspolitik ausgegeben wird, weitere Ausgaben von durchschnittlich 0,90 EUR in den weniger entwickelten Regionen (Ziel 1) und durchschnittlich 3,00 EUR in den in einem Umstrukturierungsprozess befindlichen Regionen (Ziel 2) nach sich zieht,
G. in der Erwägung, dass das freie Spiel der Marktkräfte nicht ausreicht, um den Zusammenhalt zu schaffen, den sich die Gründerväter Europas wünschten, und dass dieser Zusammenhalt notwendigerweise Eingriffe der öffentlichen Hand zum Ausgleich zwischen den Regionen erfordert,
H. in der Erwägung, dass die Strukturpolitik eine wichtige Rolle bei der Stärkung des territorialen Zusammenhalts zu spielen hat und an neu auftretende territoriale Herausforderungen in der Europäischen Union, wie die demografische Alterung, die Entwicklung des Agrarmarkts und Fragen der Einwanderung, der Energie und des Klimawandels angepasst werden muss,
I. in der Erwägung, dass Polyzentrismus das Leitmotiv der Europäischen Raumstrategie ist, das in der Durchführungsphase der neuen Kohäsionspolitik berücksichtigt werden muss,
J. in der Erwägung, dass die Öffentlichkeitswirksamkeit der Kohäsionspolitik verbessert werden muss,
K. in der Erwägung, dass sichergestellt werden muss, dass Unternehmen, die Gemeinschaftsmittel erhalten, ihre Tätigkeit nicht für einen längeren und bereits im Vorfeld festgelegten Zeitraum verlagern, und dass sie andernfalls von der Kofinanzierung ausgeschlossen werden sowie im Falle der zweckwidrigen Verwendung von ihnen die Rückzahlung der ihnen gewährten Beihilfen verlangt wird,
- 1. betont die entscheidende Rolle der Kohäsionspolitik bei der Stützung des Binnenmarktes wegen der Handelsströme und der Beschäftigung, die durch die Entwicklung und Durchführung von Projekten, die von der Europäischen Union kofinanziert werden, entstehen;
- 2. betont, wie wichtig die Entwicklung einer integrierten und nachhaltigen Strukturpolitik ist, bei welcher der Einsatz der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds in abgestimmter Weise mit den übrigen Gemeinschaftspolitiken verbunden wird; fordert, dass der Begriff der integrierten Politik zum Gegenstand von Informations- und Fortbildungsmaßnahmen wird, damit sämtliche Akteure, insbesondere die Akteure vor Ort, ihn kennen und verwenden;
- 3. hebt hervor, dass Kommission, Mitgliedstaaten, regionale Behörden und lokale Behörden der Erfüllung derjenigen Ziele besondere Aufmerksamkeit schenken sollten, die in der Durchführungsphase der neuen Kohäsionspolitik transversal in alle Politikbereiche und Maßnahmen integriert wurden, um die soziale Ausgrenzung zu verhindern;
- 4. wiederholt seine Forderung, dass Unternehmen, die staatliche Beihilfen erhalten und Standorte innerhalb der Europäischen Union verlagert haben, keine staatlichen Beihilfen für ihre neuen Standorte erhalten dürfen und dass sie für einen Zeitraum von sieben Jahren nach der Verlagerung von der Förderung durch die Strukturfonds und durch nationale Beihilfen ausgeschlossen werden;
- 5. fordert die Kommission auf zu prüfen, welche politischen Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene die Konvergenz fördern, und eine Mitteilung zu diesem Thema zu erarbeiten, damit untersucht werden kann, ob die Mittelvergabe im Rahmen der zukünftigen Kohäsionspolitik von einer sachdienlichen nationalen Wachstumspolitik, die anhand quantifizierbarer Indikatoren festgelegt werden sollte, abhängig gemacht werden kann, um dadurch die Effizienz der Kohäsionspolitik zu erhöhen;
- 6. ist der Auffassung, dass Kommission und Mitgliedstaaten den Beitrag des Europäischen Sozialfonds zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie verbessern und intensivere gegenseitige Kontakte pflegen sollten, wobei sich mit Blick auf eine Förderung der Chancengleichheit diese Verbesserung anschließend an geeigneten Indikatoren erweisen muss;
- 7. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Möglichkeiten neuer Wege zur Verbindung von Strategien und Instrumenten der Strukturpolitik mit anderen gemeinschaftlichen Strategien und Werkzeugen, welche der Verstärkung der Synergieeffekte bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der nachhaltigen Forschung und Innovation dienen, zu sondieren und sich dabei an den Arbeiten der diensteübergreifenden Taskforces der Kommission zu orientieren, die sich mit diesen Bereichen befassen;
- 8. empfiehlt den Regionen und Mitgliedstaaten, in den operationellen Programmen quantifizierte Ziele im Bereich FuE+I vorzugeben;
- 9. fordert Rat und Kommission auf zu prüfen, ob - wie im oben genannten Aho-Bericht vorgeschlagen - eine Verpflichtung, mindestens 20 % der Strukturfondsmittel ab dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 der Förderung von FuE+I zu widmen, möglich ist, und sich dabei nicht ausschließlich auf Großprojekte und Exzellenzzentren zu konzentrieren, sondern auch kleinere Projekte in benachteiligten Regionen zu berücksichtigen, insbesondere diejenigen, die zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen;
- 10. schlägt Rat und Kommission vor, sich für die Schaffung von Stellen für regionale und lokale Technologieberater einzusetzen, die aus Strukturfondsmitteln finanziert werden könnten, wobei die vorhandenen Ressourcen wie beispielsweise die Netzwerke der EU-Beratungsstellen für Unternehmen und der EU-Verbindungsbüros für Forschung und Technik genutzt werden sollten; die Technologieberater würden mit regionalen Projekten, Technologieparks sowie Clustern und Netzwerken in Verbindung stehen und die Unternehmen, insbesondere die KMU, durch Öffnung des Zugangs zu europäischen Beihilfen und Programmen bei ihren Innovationen unterstützen;
- 11. begrüßt die Ausarbeitung des Entwurfs einer Territorialen Agenda der Europäischen Union und des Entwurfs der Leipzig Charta, betont jedoch in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, in beiden Entwürfen genauer festzulegen, mit welchen Maßnahmen die in den beiden Strategiepapieren genannten Ziele erreicht werden sollen und welche Rolle die Mitgliedstaaten dabei spielen müssen; setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass sich die Mitgliedstaaten im Rahmen des informellen Ministertreffens am 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig formell zu einer nachhaltigen städtischen Entwicklung verpflichten;
- 12. ist der Auffassung, dass eine Evaluierung der langfristigen und vielseitigen Wirkung der Inanspruchnahme der Strukturfonds für die Vorbereitung zukünftiger Rechtsakte und für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in diesem Bereich unerlässlich ist;
- 13. schlägt den Organen der Europäischen Union vor, bewährte Verfahrensweisen zu fördern und die Wirkung der Gemeinschaftspolitiken auf den Zusammenhalt anhand geeigneter Indikatoren zu messen, indem sie das Beobachtungsnetz für die europäische Raumordnung (ESPON) mit den notwendigen Befugnissen und Mitteln ausstatten, um als echte Beobachtungsstelle für die Wirkung der Gemeinschaftspolitiken auf den Zusammenhalt handeln zu können;
- 14. fordert die Kommission auf, auch die territorialen Auswirkungen des "earmarking" (Mittelzuweisung) zu prüfen, und insbesondere zu bewerten, ob die gezielte Ausrichtung der EU-Mittel auf die Ziele der Lissabon-Agenda wirklich zu einer ausgeglichenen und kohärenten regionalen Entwicklung beiträgt;
- 15. fordert Kommission, Mitgliedstaaten und Regionen - insbesondere die Konvergenzregionen - sowie lokale Behörden dazu auf, Maßnahmen den Vorrang zu geben, welche territoriale Ungleichgewichte verhindern, indem sie die integrierte Entwicklung und die Schaffung polyzentrischer Raumordnung fördern;
- 16. fordert Kommission, Mitgliedstaaten und regionale und lokale Behörden auf zu analysieren, welche Instrumente am geeignetsten sind, ein territoriales Gleichgewicht zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu erreichen, unter Gewährleistung der Komplementarität zwischen der Entwicklung des ländlichen Raums und der regionalen Entwicklung und durch die Förderung eines integrierten strategischen Ansatzes für die Entwicklung des städtischen Raums und die ihn umgebenden Stadtrand- und ländlichen Gebiete (der "Lebensräume") und des Austauschs bewährter Verfahrensweisen, insbesondere in territorialen und sektoriellen Netzwerken, um eine optimale Verwendung der Mittel zu gewährleisten; dies könnte im Rahmen der "Europäischen Woche der Regionen und Städte" in Brüssel geschehen;
- 17. fordert Kommission, Mitgliedstaaten und Regionen auf, häufiger auf Strukturfondsmittel zurückzugreifen, um die unabhängige, nachhaltige Entwicklung von Regionen mit Nettoabwanderung zu fördern und den negativen Folgen des demografischen Wandels entgegenzuwirken;
- 18. fordert Kommission, Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Behörden auf, den Beitrag der Kohäsionspolitik zum Erreichen der Ziele der neuen Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, deren Grundlage erneuerbare Energien bilden, die über ein Verkehrssystem mit effizienterer Nutzung der Chancen des intermodalen Verkehrs verfügt und in der Rohstoffe wieder verwendet und recycelt werden, zu fördern;
- 19. empfiehlt der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Regionen und den lokalen Behörden, in den ländlichen Gebieten Wirtschaftszweige zu unterstützen und zu fördern, die mit der Entwicklung neuer Technologien in Zusammenhang stehen, da diese keine räumliche Nähe zu den Ballungszentren brauchen;
- 20. betont die wichtige Rolle der territorialen Zusammenarbeit in der Kohäsionspolitik und fordert die Verwaltungsbehörden auf, die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit durch die Schaffung verschiedenartiger territorialer und sektorieller Kooperationsnetzwerke zu fördern und den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen auf regionaler und lokaler Ebene im Rahmen der Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" voranzutreiben,
- 21. fordert, dass neben dem Pro-Kopf-BIP noch weitere territoriale Indikatoren zur Messung des Grades an Zusammenhalt herangezogen werden, wie die Beschäftigungsrate und die Qualität der Arbeitsplätze, das Ausmaß der Unterschiede zwischen benachbarten Regionen, der Index der Entfernung vom Zentrum und der Zugänglichkeit, die Ausstattung mit Infrastrukturen und Verkehrsmitteln, das Leistungsniveau in den Bereichen Forschung und Innovation sowie Bildung und Ausbildung, die Vielfalt der in dem betreffenden Gebiet hergestellten Erzeugnisse;
- 22. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Halbzeitbewertung der neuen Kohäsionspolitik im Jahr 2009 gemeinsam mit Eurostat über die Nutzung neuer quantitativer und qualitativer Kohäsionsindikatoren zu beraten;
- 23. ermutigt die Kommission, die Hebelwirkung der Strukturfonds zu analysieren, um im Rahmen der neuen Kohäsionspolitik Privatinvestitionen anziehen zu können, und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu betonen;
- 24. schlägt vor, dass die Kommission sich bessere Informationen über die Qualität und Nachhaltigkeit der mit Strukturfondsmitteln geschaffenen Arbeitsplätze verschaffen sollte;
- 25. macht die Kommission darauf aufmerksam, dass das Fehlen von Verwaltungskapazitäten ein großes Hindernis für die Wirkungsmaximierung der Kohäsionspolitiken darstellt, und fordert die Kommission deshalb auf, das Instrument zielorientierter dreiseitiger Verträge und Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten und regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auszubauen und den Prozess der Verstärkung der Verwaltungskapazität während der Umsetzung der neuen Kohäsionspolitik fortzusetzen, unter anderem durch die Schaffung eines Netzwerks anerkannter Ausbilder, durch das die Kohärenz der Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen innerhalb der Verwaltungsbehörden eines bestimmten Mitgliedstaates besonders auf regionaler und lokaler Ebene gewährleistet werden soll;
- 26. unterstreicht die Bedeutung des Partnerschaftsprinzips bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik, bei dem es erforderlich ist, dass die Partner umfassend informiert werden, ihre Stellungnahmen in Bewertungsdokumente eingehen und Trainingsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, welche sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben befähigen;
- 27. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Durchführungsvorschriften9 Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Öffentlichkeitswirksamkeit der Strukturfondsinterventionen nicht nur bei großen Infrastrukturvorhaben, sondern auch bei kleinen Projekten erhöht wird, und die Anwendung obligatorischer Maßnahmen zur Erhöhung der Öffentlichkeitswirksamkeit genauer zu überwachen und im Falle eines schweren Regelverstoßes die betreffenden Mitgliedstaaten zu bestrafen; fordert die Verwaltungsbehörden auf, die Mitglieder des Europäischen Parlaments in die Öffentlichkeitsarbeit zu durch die Strukturfonds finanzierten Maßnahmen einzubeziehen;
- 28. betont angesichts der Tatsache, dass die von der Europäischen Union finanzierten Projekte von der Existenz eines bürgernahen und solidarischen Europas zeugen, die Notwendigkeit, dass regionale Behörden und Mitgliedstaaten die in den genannten Durchführungsvorschriften vorgesehenen Maßnahmen zur Erhöhung der Öffentlichkeitswirksamkeit der Strukturfondsinterventionen beachten und dass sie ihre Aufklärungsbemühungen verstärken, indem sie die konkreten Ergebnisse der Kohäsionspolitik für den Bürger deutlich machen;
- 29. vertritt die Auffassung, dass im Rahmen laufender Studien unterschiedliche Szenarien für die künftige Finanzierung der EU-Kohäsionspolitik entwickelt werden sollten; ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang ein Vergleich der Wirkung der verschiedenen Hauptfinanzierungsinstrumente (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, erster Pfeiler der Gemeinsamen Agrarpolitik, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) auf die Entwicklung der EU-27 angestellt werden sollte;
- 30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zu übermitteln.
- 1 ABl. C 284 E vom 21.11.2002, S. 329.
- 2 ABl. C 227 E vom 21.9.2006, S. 509.
- 3 ABl. C 286 E vom 23.11.2006, S. 501.
- 4 ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 79.
- 5 ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
- 6 ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 123.
- 7 ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.
- 8 ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 357.
- 9 Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 371 vom 27.12.2006, S. 1).