Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Februar 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, mit einheitlichen und harmonisierten Vorschriften zur Agrarmarktpolitik den Bürokratieabbau im Agrarsektor voranzutreiben und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in diesem Bereich zu vereinfachen.
- 2. Die gemeinsame Marktorganisation für Wein unterscheidet sich wegen der Dichte ihrer fachspezifischen Regelungsbereiche, die vielfältig durch Durchführungsbestimmungen der Kommission konkretisiert sind und die weit über das Grundanliegen einer Marktorganisation hinausreichen, deutlich von einer Vielzahl anderer Marktordnungen. Der Weinsektor ist überdies von der Betriebsprämienregelung der GAP ausgenommen. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, weiterhin für den Bestand einer eigenständigen Weinmarktordnung einzutreten.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Zuge der weiteren Beratungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Verlagerung von Regelungsbefugnissen in wichtigen und nicht nur technischen Fragen auf die Kommission die Mitentscheidungsbefugnisse des Rates nicht in der Weise reduziert, dass zentrale Weichenstellungen in den Marktordnungen ohne Ratsbefassung erfolgen können. Weiterhin darf die Zusammenführung der Marktordnungen nicht zu einer Verkomplizierung des Verwaltungsvollzugs auf Länderebene oder zur Erschwernis des Warenaustausches und des Handels führen. Durch geeignete organisatorische und verfahrenstechnische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass im Verwaltungsausschuss weiterhin Expertenwissen in Beratungen und Entscheidungen der Kommission eingebracht werden kann.
- 4. Die vorliegende technische Zusammenführung geht in Teilen über eine bloße Konsolidierung der bestehenden Rechtsakte hinaus, deren Auswirkungen noch näher zu prüfen sind. Der Bundesrat behält sich deshalb vor, zur Vorlage erneut Stellung zu nehmen.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass spätestens im Zuge des "Gesundheitschecks" der GAP-Reform weitergehende und insbesondere auch inhaltliche Erleichterungen und Deregulierungen in den anderen Bereichen der GAP erfolgen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die diesbezüglichen Beispiele zur Deregulierung des EU-Rechts in der Anlage zu seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 286/05(B) ).