Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat unterstützt die Initiative des Deutschen Bundestages, durch eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes und der entsprechenden Verordnung erste Teile der erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der schweren Milchkrise umzusetzen, wie dieses schon von den Ländern gefordert wurde.
- 2. Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Änderungen allein keinesfalls zu einer spürbaren Entspannung der Marktlage beitragen, da diese nicht an der Hauptursache der Milchkrise, den zu großen Milchmengen, ansetzen.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass kurzfristig keine Impulse auf der Nachfrageseite zu erwarten sind. Jetzt muss die Rohstoffmenge reduziert werden. Der Bundesrat bedauert daher ausdrücklich, dass es keine ernst zu nehmenden Signale der Wirtschaftsbeteiligten zum baldigen Abschluss freiwilliger Maßnahmen zur Mengensteuerung gibt. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine zeitlich befristete entschädigungslose Mengenbegrenzung nach den einschlägigen Artikeln der Gemeinsamen Marktorganisation einzusetzen.
- 4. Zusätzlich sollen alle Hilfsmaßnahmen dem Ziel der Mengenanpassung dienen.
- 5. Der Bundesrat verweist darauf, dass mit der Neuausrichtung der Gemeinsamen Marktorganisation anerkannten Branchenorganisationen bereits Rechte und Pflichten eingeräumt wurden, die speziell auch hinsichtlich von Krisen vorbeugend wirken. Er appelliert eindringlich an die Wirtschaftsbeteiligten des Milchsektors in Deutschland, sich in Branchenorganisationen zusammen zu schließen, um im Falle von Marktkrisen besser reagieren zu können.
- 6. Der Bundesrat fordert ferner dringend eine intensive Einbindung der Länder in die weiteren Beratungsprozesse.
- 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung überdies auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation dahingehend geändert wird, dass die Ausnahmeregelungen für Genossenschaften sowie die freie Verhandelbarkeit aller Vertragsbestandteile gestrichen werden und die so geänderte GMO unverzüglich in nationales Recht umgesetzt wird.
- 8. Der Bundesrat bedauert, dass im Vorfeld der Entwurfserstellung der Gesetzestexte keine ausführliche Anhörung und Beteiligung der Länder, Verbände und Branchenvertreter stattgefunden hat. Somit besteht die Gefahr, dass wichtige erforderliche Anpassungen nur unzureichend Berücksichtigung finden und dann nur mit erheblicher Verzögerung Wirkung entfalten könnten.
- 9. Der Bundesrat bedauert, dass bislang konkrete Regelungen über Vertragsbestimmungen fehlen, obgleich das EU-Recht den Mitgliedstaaten diesbezüglich Möglichkeiten eröffnet.