Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 25. März 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Gesundheit - Drucksachen 19/18151, 19/18163 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) - Drucksache 19/18112 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 5 Nummer 2 werden in § 53 Absatz 2 Satz 1 nach dem Wort "Folgen" die Wörter "oder in der Landwirtschaft" eingefügt.
Fristablauf: 16.04.20 Initiativgesetz des Bundestages