Bundesministerium der Finanzen Berlin, 17. April 2020
Parlamentarische Staatssekretärin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 7 Haushaltsgesetz (HG) 2020 i.V.m. § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2020 bei Kapitel 6002 Titel 671 04 bis zu einer Höhe von 10 Mrd. Euro (fällig in künftigen Haushaltsjahren) erteilt hat.
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung dient der Abdeckung eines Risikos aus der Inanspruchnahme des Bundes im Zusammenhang mit dem KfW-Sonderprogramm 2020 aufgrund einer Ergänzung durch einen KfW-Schnellkredit 2020 (Liquiditätshilfe, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten).
Trotz der Höhe der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung war eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Kleine und mittlere Unternehmen stellen eine zentrale Säule der deutschen Wirtschaft dar, in denen Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind. Aufgrund der nunmehr bereits mehrere Wochen andauernden Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wächst die Gefahr von Unternehmensinsolvenzen und Existenzgefährdungen insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland von Tag zu Tag. Insofern ist die schnelle Bereitstellung eines zielgerichteten Sofortkredits als Brückenfinanzierung dringend geboten.
Aufgrund der zunehmend angespannten Situation war ein Zuwarten auf die vorherige Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nicht möglich. Staatssekretär Werner Gatzer hatte in einer gemeinsamen Telefonkonferenz am 6. April 2020 mit mir und den Obleuten sowie der Sprecherin und den Sprechern der Fraktionen im Haushaltsausschuss allerdings bereits auf die Möglichkeit der Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung zur Abdeckung des Garantiehöchstbetrags von 150 Mio. Euro hingewiesen. Das BMF hat die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gegenüber BMWi erteilt, damit unverzüglich die dringend notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn