Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 163. Sitzung am 28. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/19597 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 19/18968 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 19.06.20 Initiativgesetz des Bundestages