Beschluss des Bundesrates
Zweiter Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung:

Nach den Hochrechnungen der Bundesregierung wird das Sicherungsniveau vor Steuern im Jahr 2024 auf unter 46 Prozent fallen.

Der Gesetzgeber hat die Bundesregierung in § 154 Absatz 4 Satz 2 SGB VI verpflichtet, Maßnahmen zur Beibehaltung eines Sicherungsniveauziels vor Steuern von 46 Prozent über das Jahr 2020 hinaus unter Wahrung der Beitragssatzstabilität vorzuschlagen.

Demgegenüber stellt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre lediglich fest, dass ein dauerhaftes Sicherungsniveau von 46 Prozent ab dem Jahr 2024 über das geltende Recht hinausgehende Rentenerhöhungen erfordern würde. Diese müssten durch eine Beitragssatzerhöhung um über einen Prozentpunkt finanziert werden, was eine Verletzung der Beitragssatzobergrenze bedeuten würde.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Bundesregierung keine Möglichkeit sieht, das Rentenniveau zu stabilisieren und damit das Ziel einer den Lebensstandard sichernden gesetzlichen Rente endgültig aufgegeben hat. Sie verweist stattdessen darauf, dass die Lebensstandardsicherung im Alter auch künftig auf dem heutigen Niveau gewährleistet sei, wenn die Möglichkeiten zur geförderten zusätzlichen Altersvorsorge genutzt würden.

Der Gesetzestext spricht jedoch von einem Sicherungsniveauziel von 46 Prozent und bezieht sich damit allein auf die gesetzliche Rente (vergleiche auch die Definition in der Infobox auf Seite 23 des Berichtes). Das Versorgungsniveau, das sich aus gesetzlicher Rente und zusätzlicher Altersvorsorge zusammensetzt, ist demgegenüber nicht Gegenstand des gesetzlichen Auftrags.

Davon abgesehen ist es im Hinblick auf den derzeitigen Stand der zusätzlichen Altersvorsorge zweifelhaft, ob sie ausreichen wird, um die durch die Absenkung des Rentenniveaus entstandene Versorgungslücke tatsächlich auszugleichen: Die Renditen sind angesichts der Lage auf den Finanzmärkten zu niedrig und zudem starken Schwankungen unterworfen. Eine vorausschauende Planung der Altersvorsorge ist so nicht möglich. Außerdem verfügen viele Menschen nicht über die finanziellen Mittel für eine ausreichende zusätzliche Altersvorsorge, sodass sie noch nicht weit genug verbreitet ist.

Um eine Zunahme der Altersarmut zu verhindern, ist es daher dringend erforderlich, das Rentenniveau mindestens auf heutigem Stand zu stabilisieren. Es existieren bereits Modelle und Vorschläge, wie dieses Ziel erreicht werden kann, etwa durch einen zwar etwas höheren, aber dafür stabilen Beitragssatz, um so eine Demografiereserve aufzubauen.

Im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag wird die Bundesregierung gebeten, diese und andere Möglichkeiten unter Berücksichtigung der durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung geänderten Vorzeichen gewissenhaft zu prüfen und den gesetzgebenden Körperschaften entsprechende Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.